Fragwürdige Nebenkostenabrechnung

  • Hi,

    ich habe vor kurzem die angehängte Nebenkostenabrechnung bekommen. Aufgrund des abgerechneten Zeitraums (01.09 - 31.12.2012) kommen mir bei dem Nachzahlungsbetrag einige Bedenken. Hierbei würden mich speziell folgende Punkte besonders interessieren:

    Der Preis für 1m3 Warmwasser = 42,63€ ? Les ich das falsch oder versteh ich es nur nicht???

    Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung etc. : Sind die veranschlagten Kosten für einen Zeitraum von 4 Monaten denkbar????

    Mir kommen die veranschlagten Werte überaus fragwürdig vor und wollte mir zunächst hier einmal Rat einholen.

    Hier noch einige Rahmendaten des Hauses:

    Neubau / Erstbezug im Jahre 2012
    8 Parteien
    Größe der Wohnung 50,18qm
    Wasserverbrauch im Zeitraum warm: 7,080m3 / Kalt: 12,380m3

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Viele Grüße

    Saskia-classic ;)


    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


  • Der Preis für 1m3 Warmwasser = 42,63€ ? Les ich das falsch oder versteh ich es nur nicht???

    Zum Preis kann sich hier niemand äußern, denn diese sind überall unterschiedlich.

    Zitat


    Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung etc. : Sind die veranschlagten Kosten für einen Zeitraum von 4 Monaten denkbar????

    Diese Positionen müssen Sie zahlen, aber nur für den von Ihnen genutzten Zeitraum von 4 Monaten.

    Zitat

    Wasserverbrauch im Zeitraum warm: 7,080m3 / Kalt: 12,380m3

    Zum Vergleich : Mein Gesamtwasserverbrauch in 4 Monaten: 18 m³. Er liegt mit 19 m³ bei Ihnen doch schon recht passabel.
    Also ich kann dazu keine Unstimmigkeiten entdecken.

  • Ist das korrekt, dass der Abbrechnungszeitraum nur 4 Monate sind? Normalerweise hat man ja einen Abrechnungezeitraum von 12 Monaten, auch wenn der Nutzungszeitraum davon nur 4 Monate waren/sind.
    Kann aber auch sein, dass das einfach nur unglücklich formuliert ist. Aber dann müsste aus der Abbrechnung klar die Jahresgesamtkosten und der 4-Monats Anteil hervorgehen. Für mich sieht es so aus, als wären die Gesamtkosten auf Sie umgelegt.

    Wie sieht es aus mit der Heizkostenberechnung zu 100% nach Verbrauch? Ist das vertraglich so vereinbart? Das erscheint mir ungewöhnlich.

    Die Kaltwasserkosten erscheinen mir auch recht hoch. Zum Vergleich: Hier bei uns kostet der Kubikliter Fischwasser 0,99 Euro. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Kanal und Klärung, sodass am Ende Gesamtkosten von fast 5 Euro pro Kubikliter stehen. Hier würde ich die Belege einsehen.

    EDIT: Ich hab mir das mit den Wasserkosten nochmal genau angesehen. So hoch sind die Frischwasserkosten doch nicht. Etwas über 6 Euro pro Kubikliter.
    Warmwasser ist natürlich teuerer, da dies die Kosten der Wassererwärmung sind (nicht das Wasser ansich - das ist schon bei Kaltwasser drin).

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (14. Oktober 2013 um 08:02)

  • Hallo Saskia-classic,
    gibt es für Heiz- und Warmwasserkosten eine separate Abrechnung?

    Hi,
    ja also es gibt noch eine Gesamtkostenaufstellung des Objekts, aus der die Heiz- bzw. Warmwasserkosten hervorgehen. Diese hänge ich nachfolgend an.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Ist das korrekt, dass der Abbrechnungszeitraum nur 4 Monate sind? Normalerweise hat man ja einen Abrechnungezeitraum von 12 Monaten, auch wenn der Nutzungszeitraum davon nur 4 Monate waren/sind.
    Kann aber auch sein, dass das einfach nur unglücklich formuliert ist. Aber dann müsste aus der Abbrechnung klar die Jahresgesamtkosten und der 4-Monats Anteil hervorgehen. Für mich sieht es so aus, als wären die Gesamtkosten auf Sie umgelegt.

    Hallo,

    ja also laut Abrechnung werden 4 Monate abgerechnet, obwohl (siehe Gesamtkosten des Objekts) einige Beträge bis Mai 2013 mit einbezogen werden.


    Wie sieht es aus mit der Heizkostenberechnung zu 100% nach Verbrauch? Ist das vertraglich so vereinbart? Das erscheint mir ungewöhnlich.

    Die Heizkosten werden zu 100% nach der genutzten Fläche berechnet!

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe. Vielleicht bringt die zuvor angehängte Datei ja noch etwas Licht ins Dunkel!

    LG

  • Hallo,
    zu 100% nach Wohnfläche dürfen die Heizkosten nicht abgerechnet werden. Selbst dann, wenn es im Mietvertrag so vereinbart sein sollte - außer es ist ein Zweifamilienhaus und der Vermieter wohnt selbst mit drin. (Ich bin vorhin davon ausgegangen, dass zu 100% nach Verbrauch abgerechnet wurde)

    In der Aufstellung, die du jetzt noch mit beigefügt hast, steht Gerätemiete-Heizung. Sind damit Messgeräte gemeint, die den Verbrauch erfassen? Dann wäre die Frage, warum die nicht zur Berechnung herangezogen wurden.

    Das Rechnungsdatum der Gas-Abrechnung liegt ausserhalb des Abbrechnungszeitraums. Das ansich ist erstmal normal, da die Jahresrechnung ja auch immer erst nach dem Abrechnungsjahr erfolgen kann. Ich würde die Abbrechnung aber einsehen um sicher zu gehen, dass auch wirklich nur das Gas berechnet wurde, was in eurem Abbrechnungsjahr verbraucht wurde.
    Bei den Heizkosten darf nämlich nicht nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden.

  • Für mich ist vor allem die Heizkostenabrechnung mehr als fragwürdig.

    Abrechnung der Heizkosten zu 100 % nach Wohnfläche ist unzulässig.

    Eigenartigerweise sind die Brennstoffkosten der Heizung genau so hoch wie die Brennstoffkosten der Warmwasseraufbereitung. Das kann nie und nimmer stimmen. Kein Wunder das der m³ warmes Wasser über 40 €ronen kosten soll.


    Auch sehe ich nirgends den Abrechnungszeitraum des Hauses. Nur den Nutzungszeitraum (in der Abrechnung als Abrechnungszeitraum genannt).

    Das sind nur die Sachen die mir auf Anhieb auffallen.

    Ich würde die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

    Von wem wurde denn die Abrechnung erstellt?

  • Falsch! Die Heizkosten dürfen zu 100% nach Verbrauch abgerechnet werden, eine Berücksichtigung der Wohnfläche ist dabei nicht nötig. Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Das ist zwar etwas ungewöhnlich, aber im Sinne der Heizkostenverordnung durchaus erlaubt.

    Nichts anderes habe ich behauptet: "zu 100% nach Verbrauch? Ist das vertraglich so vereinbart? Das erscheint mir ungewöhnlich."
    und dann: "zu 100% nach Wohnfläche dürfen die Heizkosten nicht abgerechnet werden", was sich auch mit deinem Link deckt: "Es ist aber nicht möglich, dass die Parteien vereinbaren, dass weniger als 50% der Gesamtkosten nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche (oder anderen Kriterien) umgelegt werden."

  • Nachtrag zu den Kosten der Warmwasseraufbereitung.

    Werden Wärme und Warmwasser in einer Anlage erzeugt bzw. aufbereitet schreibt die Heizkostenverordnung § 9.2 genau vor wie die Kosten der WW-Aufbereitung zu ermitteln sind.

    Demnach können die Kosten der WW-Aufbereitung nur einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten der Heizungsanlage ausmachen.

    Nach ganz grober Rechnung komme ich hier auf ca. 490 € WW-Kosten. Danach ergäbe sich dann ein Preis von ca. 11 € pro m³ Warmwasser. Also schon mal etwa 30 € weniger.

  • Nachtrag zu den Kosten der Warmwasseraufbereitung.
    Werden Wärme und Warmwasser in einer Anlage erzeugt bzw. aufbereitet schreibt die Heizkostenverordnung § 9.2 genau vor wie die Kosten der WW-Aufbereitung zu ermitteln sind.
    Demnach können die Kosten der WW-Aufbereitung nur einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten der Heizungsanlage ausmachen.


    Das meine ich auch.

    1. Bei der hier vorliegenden "Heizkostenabrechnung" beträgt der Anteil der Heizkosten 42%, der Anteil der WWBereitungskosten 58%.
    Anscheinend haben die Bewohner dieser Immobilie ein recht seltsames Verständnis vom Heizen (sich warme Gedanken machen...?):
    Allgemein beträgt der Anteil der Heizkosten 75-80%, der Anteil der WWBereitungskosten 20-25% (früher, bis 2009, waren gem. alter HKVO 18% vorgeschrieben).

    2. Die Bezeichnung "Warmwasserkosten" ist irreführend; tatsächlich handelt es sich hier lediglich um Warmwasserbereitungskosten, also ohne Wasserverbrauch.

    3. Die Angabe "100% Heizkosten" kann nicht rechtens sein, siehe § 7 HKVO.

    4. Bei der Kostenaufstellung des gesamten Objekts sind bei 15 Rechnungsposten allein 13 verschiedene Datumsangaben, sodass ich hier etliche unterschiedliche zugrundegelegte Zeiträume vermute.

    Ich würde die gesamte BK-Abrechnung als rechtswidrig, zumindest aber nicht nachvollziehbar, zurückweisen.

  • Zitat

    Aber in der Abrechnung wird zu 100 % nach Wohnfläche umgelegt.


    Danke anitari für den Hinweis. Du hast ja Recht, in dem Haus scheint es ja keine Messgeräte für den Verbrauch zu geben, darum wird nach Fläche abgerechnet. Das ist natürlich ein eklatanter Verstoß gegen die Heizkostenverordnung und kann mit einer 15% Kürzung der Heizkostenrechnung beantwortet werden.

  • Anscheinend haben die Bewohner dieser Immobilie ein recht seltsames Verständnis vom Heizen.


    Ne, der Vermieter oder wer auch immer diese Abrechnung erstellt hat, eine seltsames Verständnis über eine korrekte Abrechnung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!