Mietminderungsgründe: Anspruch aus folgenden Mängeln?

  • Ich habe eine weitere Frage zum Thema Mängel in einer Untermietwohnung.
    Diese Wohnung habe ich vor Abschluss des Mietvertrags nicht persönlich besichtigt und mich auf Bilder und Gespräche mit dem Hauptmieter verlassen. Die Mängel waren mir bei Abschluss des Vertrags somit nicht bekannt.

    - Mit den Nebenkosten gleiche ich anteilig Internet und Telefongebühren aus. Das vom Hauptmieter mit vermietete Festnetztelefon ist aus Altersgründen jedoch nicht mehr funktionstüchtig.

    - Die Wohnung hat keine Klingel

    - Es wurde kein Schlüssel für den Briefkasten hinterlassen, sodass ich diesen jedes Mal vom Nachbarn ausleihen muss

    - Das Wohnzimmer ist als solches nicht nutzbar, da dies voller Gartenmöbel und Kisten zugestellt ist.

    - Lärmbelästigung durch Gaststätte über der Wohnung


    Stellt einer dieser Gründe Anspruch auf Mietminderung dar?

    Vielen Dank!

  • lavieestbelle:

    "Diese Wohnung habe ich vor Abschluss des Mietvertrags nicht persönlich besichtigt und mich auf Bilder und Gespräche mit dem Hauptmieter verlassen."
    - Selbst schuld (wer sonst bei vorheriger Nichtbesichtigung?), lautet die arrogant klingende Antwort. Dafür gibt es keine Entschuldigungen.

    "Mit den Nebenkosten gleiche ich anteilig Internet und Telefongebühren aus. Das vom Hauptmieter mit vermietete Festnetztelefon ist aus Altersgründen jedoch nicht mehr funktionstüchtig."
    - Ist kein Mietrecht.

    "Die Wohnung hat keine Klingel"
    - Antwort wie die oberste.

    "Es wurde kein Schlüssel für den Briefkasten hinterlassen, sodass ich diesen jedes Mal vom Nachbarn ausleihen muss"
    - Antwort wie die oberste.

    "Das Wohnzimmer ist als solches nicht nutzbar, da dies voller Gartenmöbel und Kisten zugestellt ist."
    - Antwort wie die oberste.

    "Lärmbelästigung durch Gaststätte über der Wohnung"
    - Kein Reklamationsgrund, da die Gaststätte bei Mietbeginn wohl auch schon dort war.

    "Stellt einer dieser Gründe Anspruch auf Mietminderung dar?"
    - Nein.
    La vie toujours n'est pas belle...:(

  • Mietminderung kann nur für die vertraglich vereinbarte Mietsache geltend gemacht werden. Das ist, wenn ich mich recht entsinne, ein Zimmer.

    Keine Klingel war von Beginn an bekannt, kein Briefkastenschlüssel beeinträchtigt nicht die Bewohnbarkeit der Mietsache, Wohnzimmer gehört nicht zur Mietsache und Kneipe über der Wohnung war auch bekannt.

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