Ich habe eine weitere Frage zum Thema Mängel in einer Untermietwohnung.
Diese Wohnung habe ich vor Abschluss des Mietvertrags nicht persönlich besichtigt und mich auf Bilder und Gespräche mit dem Hauptmieter verlassen. Die Mängel waren mir bei Abschluss des Vertrags somit nicht bekannt.
- Mit den Nebenkosten gleiche ich anteilig Internet und Telefongebühren aus. Das vom Hauptmieter mit vermietete Festnetztelefon ist aus Altersgründen jedoch nicht mehr funktionstüchtig.
- Die Wohnung hat keine Klingel
- Es wurde kein Schlüssel für den Briefkasten hinterlassen, sodass ich diesen jedes Mal vom Nachbarn ausleihen muss
- Das Wohnzimmer ist als solches nicht nutzbar, da dies voller Gartenmöbel und Kisten zugestellt ist.
- Lärmbelästigung durch Gaststätte über der Wohnung
Stellt einer dieser Gründe Anspruch auf Mietminderung dar?
Vielen Dank!