Beiträge von lavieestbelle

    Nachtrag:

    Zu § 549 (2): "Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist"
    Der Hauptmieter und Möbeleigentümer wohnt über die Vertragsdauer nicht gleichzeitig mit mir in der Wohnung sondern befindet sich im Auslandspraktikum.
    Ändert das die Sachlage?

    (Info: Ich hoffe darauf, dass der Hauptmieter mir gegenüber eine 3-monatige Kündigungsfrist hat, so wie standardmäßig im Vertrag angegeben.)

    Bitte nochmals um Hilfe:

    Welche Kündigungsfrist gilt für mich als Untermieter?
    Und welche Kündigungsfrist hat der Hauptmieter, wenn er mir sein möbliertes Zimmer kündigen möchte?

    Sind die Fristen identisch?
    Der Vertrag wurde zu Ungunsten des Mieters (= mir) ausgestellt, da trotz Möblierung eine Frist von 3 Monaten angegeben wurde.

    Der Vertrag war wie gesagt auf 5 Monate Mietzeit geschlossen.

    Danke!

    Ich habe eine weitere Frage zum Thema Mängel in einer Untermietwohnung.
    Diese Wohnung habe ich vor Abschluss des Mietvertrags nicht persönlich besichtigt und mich auf Bilder und Gespräche mit dem Hauptmieter verlassen. Die Mängel waren mir bei Abschluss des Vertrags somit nicht bekannt.

    - Mit den Nebenkosten gleiche ich anteilig Internet und Telefongebühren aus. Das vom Hauptmieter mit vermietete Festnetztelefon ist aus Altersgründen jedoch nicht mehr funktionstüchtig.

    - Die Wohnung hat keine Klingel

    - Es wurde kein Schlüssel für den Briefkasten hinterlassen, sodass ich diesen jedes Mal vom Nachbarn ausleihen muss

    - Das Wohnzimmer ist als solches nicht nutzbar, da dies voller Gartenmöbel und Kisten zugestellt ist.

    - Lärmbelästigung durch Gaststätte über der Wohnung


    Stellt einer dieser Gründe Anspruch auf Mietminderung dar?

    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    ich bin Anfang Oktober in ein möbliertes WG-Zimmer eingezogen, der Untermietvertrag wurde für 5 Monate geschlossen.
    Da die Wohnung zahlreiche Mängel hat und für den Zustand unangemessen teuer ist (im Vgl. zum Mietspiegel / vergleichbare WG-Zimmer in dieser Stadt), möchte ich als Untermieter dem Hauptmieter so schnell wie möglich kündigen und ausziehen.

    --> Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
    (Im Standard-Formularvertrag sind ordentlich 3 Monate vermerkt, laut Google stolperte ich aber über eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen / bis 15. eines Monats zum selben Monatsende. Grund: möbliert und nur vorübergehende Mietdauer)

    Danke für Eure Hilfe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!