Hallo in die Runde,
ich muß heute diesen Weg über ein Forum wählen, da ich mir leider zur Zeit wegen ALG 2 den Beitritt zum Mieterbund nicht leisten kann.
Wir wohnen in einem 2-Familienhaus im OG. Leider verstehen wir uns mit den Mieteren im EG überhaupt nicht, d.h. absolute Funkstille, wenn nötig nur schriftliche Kommunikation.
Nun stellt der Vermieter die Nebenkosten auf Verbrauchsabrechnung um (die letzten 3 Jahre waren die Nebenkosten pauschal zu zahlen).
Zu diesem Zweck hat er nun Wasserzähler einbauen lassen. So, mein Problem ist nun ... auch unser Wasserzähler ist in der fremden Wohnung eingebaut - in der EG-Wohnung bei den Mietern, die ich nicht ausstehen kann.
Nun meine Fragen:
Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?
Habe ich das Recht, meinen Zähler, der meinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald ich das will zu kontrollieren? D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?
Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?
Ich bedanke mich schon mal vorab für die zahlfreichen Hilfestellungen.
Gruß
abakus