Wasserzähler in fremder Wohnung

  • Hallo in die Runde,

    ich muß heute diesen Weg über ein Forum wählen, da ich mir leider zur Zeit wegen ALG 2 den Beitritt zum Mieterbund nicht leisten kann.

    Wir wohnen in einem 2-Familienhaus im OG. Leider verstehen wir uns mit den Mieteren im EG überhaupt nicht, d.h. absolute Funkstille, wenn nötig nur schriftliche Kommunikation.

    Nun stellt der Vermieter die Nebenkosten auf Verbrauchsabrechnung um (die letzten 3 Jahre waren die Nebenkosten pauschal zu zahlen).
    Zu diesem Zweck hat er nun Wasserzähler einbauen lassen. So, mein Problem ist nun ... auch unser Wasserzähler ist in der fremden Wohnung eingebaut - in der EG-Wohnung bei den Mietern, die ich nicht ausstehen kann.
    Nun meine Fragen:
    Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?
    Habe ich das Recht, meinen Zähler, der meinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald ich das will zu kontrollieren? D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?
    Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?
    Ich bedanke mich schon mal vorab für die zahlfreichen Hilfestellungen.
    Gruß
    abakus

  • Zitat

    Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?

    Das darf er nicht nur, das muss er sogar, wenn alle Wohnungen mit Einzelzählern ausgerüstet sind. Wo dieser Zähler sich befindet ist piepegal.

    Zitat

    Habe ich das Recht, meinen Zähler, der meinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald ich das will zu kontrollieren?


    Ich denke, 2-3x im Jahr müsste völlig reichen.

    Zitat

    falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?


    Kindergartengequengel, ich denke auf diesen Unsinn muss man nicht antworten.

  • Danke für die schnelle Antwort, deren Ausdrucksweise doch untere Schublade ist.
    Ich habe völlig normal gefragt. Wie oft ich kontrollieren will, obliegt nicht Ihrer Beurteilung. Den Ausdruck Kindergarten .... sparen Sie sich, das geht Sie nichts an. Alles klar! Auf solche Hilfestellungen kann die Welt gut und gerne verzichten.

  • Wer solche bl**** Fragen stellt, darf sich über entsprechende Antworten nicht wundern. Wer da schreibt, dass er den Wasserzähler ständig kontrollieren will, ist doch nicht von dieser Welt, oder lebt in einem Kindergarten: Ich will aber, ich will meinen Zähler immer bei mir haben, weil andere böse Menschen daran rummachen, oder?


  • Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?


    Wenn alle Wohnungen mit Zählern ausgerüstet sind, ist auch danach abzurechnen. Wo die Zähler sich befinden, ist ohne Belang.

    Zitat

    Habe ich das Recht, meinen Zähler, der meinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald ich das will zu kontrollieren? D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?


    Nein, zu jederzeit nicht. Jedoch dann, wenn der Vermieter den Zähler abliest und Sie das quittieren müssen.
    Wenn Sie doch Wert auf tägliche Kontrolle legen, könnten Sie sich auf Ihre Kosten einen Zähler in der Wohnung einbauen lassen.
    Der Sinn einer solchen Maßnahme würde sich mir allerdings nicht erschließen.

    Zitat

    Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?


    siehe oben.

  • abakus:

    "Habe ich das Recht, meinen Zähler, der meinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald ich das will zu kontrollieren? D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?"
    - Latürnich ja. Die allgemeinen Besuchszeiten (täglich 23:30 bis 23:50) wären aber einzuhalten...:cool:

    "Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?"
    - Ja.

  • Zitat

    Wenn ich in meiner Wohnung keinen Wasserzähler habe, darf der Vermieter dann nach Verbrauch abrechnen oder muß er nach qm abrechnen?

    Wenn für alle Wohnungen Wasserzähler vorhanden sind muß der VM nach Verbrauch abrechnen. Wo die Zähler sind ist völlig irrelevant.

    In meinen Mietwohnungen ist kein einziger Zähler in den Wohnungen.

    Zitat

    D.h. müßte der Mieter im EG mir jederzeit Zutritt gewähren, damit ich meinen lfd. Verbrauch kontrollieren kann?

    Wer kontrolliert denn jeder Zeit und laufend seinen Wasserzähler? Mit Verlaub, aber das ist Schublade Kindergarten.

    Zitat

    Darf der Vermieter, so wie sagt, die Kosten des Zählereinbaues und insbesondere auch dann die Kosten der Zählerablesung von mir als Mieter verlangen, falls ich darauf bestehe, meinen Zähler in meiner Wohnung zu haben?

    Wie geschrieben, wo sich der Zähler befindet ist irrelevant.

    Als Nebenkosten umlegbar wäre die Zählermiete und die Ablesekosten, sowie die Kosten der Erstellung der Abrechnung wenn diese von einer Firma erstellt wird.

  • Zitat

    Mit Verlaub, aber das ist Schublade Kindergarten.

    anitari

    Jetzt du auch noch? Dabei hat sich doch der TE gegen diesen Begriff gewehrt: "Den Ausdruck Kindergarten .... sparen Sie sich, das geht Sie nichts an."

  • hmmm, da bin ich wohl doch im falschen Forum gelandet. Dachte nicht, daß in einem Forum mit einem so hochtrabenden Namen doch ein gewisses Minderniveau herrscht.

  • hmmm, da bin ich wohl doch im falschen Forum gelandet. Dachte nicht, daß in einem Forum mit einem so hochtrabenden Namen doch ein gewisses Minderniveau herrscht.


    Das geht den Stammusern aber sehhhr zu Herzen. Mal seh'n, wer sich einen Strick nimmt ...:mad::eek:

    PS: Der Titel "Wasserzähler in fremder Wohnung" wäre ja auch unzutreffend, da Du ja Deinen Zähler, der Deinen Verbrauch registriert, regelmäßig sobald Du das willst, kontrollieren können willst .... *kopfklatsch*

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Oktober 2013 um 14:02)

  • Warum werden in letzter Zeit eigentlich die Fragen so oft kommentiert, statt beantwortet?

    Ich kann den TE schon verstehen, dass sich bei dieser - zugegeben doch etwas ungewöhnlichen Konstellation - Fragen ergeben. Ich habe nämlich noch die davon gehört, dass ein Wohnungszähler von Wohnung A in Wohnung B angebracht wird. Entweder hat man die Zähler doch in der eigenen Wohnung oder im Keller/Flur/ö.ä.
    Wo ist denn der Zähler von Wohnung B? Bzw. hat die andere Wohnung überhaupt einen eigenen Zähler?

    Und was die Umstellung von Pauschale auf Abrechnung betrifft: Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Bezüglich der Heizkosten MUSS der Vermieter abrechnen, selbst wenn im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart wurde. Für die übrigen Nebenkosten (so auch Wasser/Abwasser) kann man durchaus eine Pauschale vereinbaren.

  • Zitat

    Für die übrigen Nebenkosten (so auch Wasser/Abwasser) kann man durchaus eine Pauschale vereinbaren.

    Nein, kann man nur, wenn es nur eine Uhr für alle gibt. In diesem Fall aber gibt es für jede Wohnung neuerdings eine Einzeluhr. Und da spielt es tatsächlich keine Rolle, was im Mietvertrag vereinbart ist.

  • der-Mieter:

    "Warum werden in letzter Zeit eigentlich die Fragen so oft kommentiert, statt beantwortet?"
    - Schon mal darüber nachgedacht, dass es (beabsichtigte!) Trollpostings gibt?

    "Wo ist denn der Zähler von Wohnung B?"
    - Vielleicht in Wohnung A?

    "hat die andere Wohnung überhaupt einen eigenen Zähler?"
    - Das Leben ist hart...:p

    "was die Umstellung von Pauschale auf Abrechnung betrifft: Hier kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Für die übrigen Nebenkosten (so auch Wasser/Abwasser) kann man durchaus eine Pauschale vereinbaren."
    - Nein, eben nicht: Entweder nach Mietflächenanteil vom Gesamthaus ODER beim Vorhandensein von geeichten Zählern für alle Mieteinheiten nach Verbräuchen.

  • Gibts ne Quelle, dass für die "kalten" Nebenkosten neuerdings auch keine Pauschale mehr vereinbart werden darf?

    Mir war bisher nur bekannt, dass der Mieter auf eine verbrauchsabhängige Abbrechnung bestehen kann, wenn alle Wohnungen Zähler haben und bisher z.B. nach qm oder Personen abgerechnet wurde. Dies setzt aber Voraus, dass Vorauszahlungen mit jährlicher Abbrechnung vereinbart ist. Hier geht es dann nur um die Änderung des Umlageschlüssels.

    Wenn aber eine Pauschale vereinbart ist, kann dies meines Wissens nach nicht einseitig in den "Abrechnungsmodus" geändert werden. Falls sich da was geändert hat, wäre es nett, wenn mir jemand die Quelle dazu nennen kann. Möchte ja gerne was dazulernen.

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