Auszug aus gemeinsamer Mietwohnung

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:

    Mieter A bewohnt seit fünf Jahren eine Mietswohnung und der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter wurde mit Mietvertrag von beiden Seiten korrekt unterschrieben.

    Vor zwei Jahren bekommt Mieter A eine neue Freundin (Mieterin B). Diese zieht zu ihm ein, darauf hin wird diese im Vertrag auch als Mieterin mit eingetragen. Der Vertrag jedoch nicht von dieser unterschrieben, es wurden lediglich Name + Nebenkosten neu im alten Vertrag ergänzt. Hier war Mieter A wohl auch zu blauäugig, Vermieter vielleicht auch unwissend (ältere Person).

    Nun kommt es ein Jahr später zur Trennung zwischen Mieter A und Mieterin B. Mieter A möchte weiterhin in der Wohnung bleiben und Mieterin B möchte auch tatsächlich ausziehen. Diese zieht zunächst zu einer Freundin und begibt sich auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Ihre Möbel, Klamotten, etc. stehen noch in der Wohnung A, Schlüssel besitzt diese auch noch. Mieterin B weigert sich, anteilig Miete zu zahlen, sie wohne ja schließlich nicht mehr in der Wohnung. Mieter A sieht dies nicht ein, die halbe Wohnung steht natürlich mit Möbeln von Mieterin B voll und Mieterin B kommt nur sehr schleppend mit der Wohnungssuche voran.

    Die Miete wurde ab Einzug von Mieterin B zwischen A und B 50:50 geteilt.
    Dieser Betrag ist monatlich von Mieterin B auf das Konto von Mieter A mit Verwendungsweck "Miete" geflossen. Mieter A hat die komplette Summe für beide Personen an den Vermieter überwiesen.
    Schriftlich festgehalten wurde zwischen Mieter A und Mieterin B bezüglich dieser Regelung (50:50) nichts, die Zahlungen sind aber bis Trennung immer geflossen.

    1) Vertrag überhaupt wirksam?
    2) Was steht Mieter A zu, was kann er weiterhin geltend machen?
    3) Kommt Mieterin B so einfach damit durch? Sollte kein Geld eingehen, was kann Mieter A tun, um Geld einzufordern und um Möbel etc. schnellstmöglich aus der Wohnung zu bekommen, ohne Ärger zu bekommen, Fristen zu bewahren?

    Ich danke euch für die Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von hobby12345 (4. Oktober 2013 um 11:40)

  • Ihr Problem ist kein mietrechtliches, sondern ein zivilrechtliches. Wenn Ihr Mitbewohner sich an den Mietkosten nicht beteiligt, haben Sie Pech oder müssten es auf zivilrechtlichen Wege entscheiden.
    Die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und den Vermieter wird dadurch nicht berührt und Sie haften für den vollen Mietbetrag allein.

  • Ich habe die Frage vorhin zusätzlich noch in einem anderen Forum gestellt...
    Hier ist folgende Antwort gekommen, könnten Sie das kommentieren, weil die Antwort sich dann doch mit Ihrer unterscheidet?
    Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

    Zitat:

    "Mieterin" B duerfte hier nicht als zusaetzlicher Hauptmieter in den Mietvertrag mit uebernommen worden sein weil ihre Unterschrift unter dem Vertrag fehlt und somit erst einmal davon auszugehen sein duerfte, dass sie diesem auch nicht zugestimmt hat. Dies betrifft aber nur das Rechtsverhaeltnis zwischen der B und dem Vermieter. Der Vermieter wird gegenueber der B keine Ansprueche aus dem Mietvertrag geltend machen koennen.

    Aufgrund der regelmaessigen Mietzahlungen von B an A duerfte hier aber von einem Untermietverhaeltnis zwischen A als Vermieter und B als Untermieterin auszugehen sein. Ein Untermietverhaeltnis unterliegt den gleichen Kuendigungsfristen wie ein Hauptmietverhaeltnis. Da hier auch kein moeblierter Wohnraum innerhalb der vom Vermieter (dem A) angemietet wurde, betraegt die Kuendigungsfrist fuer die B knapp 3 Monate zum Monatsende. Die Kuendigung mus schriftlich erfolgen. Sie kann heute fruehestens zum 31.12. kuendigen. Dazu muesste die schriftliche Kuendigung aber auch heute noch beim A eingehen (heute ist der 3. Werktag im Oktober). Ab morgen geht's dann nur noch zum 31.1.2014. Bis zum Ende des Mietverhaeltnisses muss sie natuerlich auch die Miete an A zahlen.

  • Der erste Absatz im Zitat ist auch meine Meinung.

    Der zweite Absatz im Zitat spricht sinngemäß von "Untermietverhältnis auszugehen". Dem würde ich nicht folgen wollen.
    Allein die Nennung einer zweiten Person im Mietvertrag bringt kein Untermietverhältnis zustande. Wer sich an den Kosten beteiligt ist eine völlig interne Angelegenheit der Vertragspartei.

    Zur Rechtskraft eines Untermietverhältnisses gehört bedingungslos eine gegenseitige Willensübereinstimmung zur Begründung eines solchen.

  • Es existiert keine Mieterin B, sondern nur ein MV zw. VM und A.
    Höchstens gibt es einen mündlichen Untermietvertrag zw. A und B, welcher jedoch der schriftlichen (jedoch nicht vorhandenen) Zustimmng des VM bedurfte.


  • Höchstens gibt es einen mündlichen Untermietvertrag zw. A und B, welcher jedoch der schriftlichen (jedoch nicht vorhandenen) Zustimmng des VM bedurfte.

    Das ist so nicht ganz richtig. Ein UMV besteht gänzlich lostgelöst vom HMV. Die Zustimmung durch den VM betrifft nur die Gebrauchsüberlassung an Dritte. D.h. wäre ein UMV zustande gekommen wäre dieser zwar rechtswirksam aber aufgrund der fehlenden Zustimmung des VM nicht erfüllbar. Für das Zustandekommen eines UVM könnte durchaus die Mietzahlungen der B sprechen.
    Dagegen würde der womögliche Wille der Beteiligten sprechen, die offenbar B als Hauptmieter aufnehmen wollten.

    Wiedereinmal ein Fall für eine gerichtliche Klärung , oder für einer kostengünstigeren Klärung unter "Exfreunden".

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