Ich habe die Frage vorhin zusätzlich noch in einem anderen Forum gestellt...
Hier ist folgende Antwort gekommen, könnten Sie das kommentieren, weil die Antwort sich dann doch mit Ihrer unterscheidet?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Zitat:
"Mieterin" B duerfte hier nicht als zusaetzlicher Hauptmieter in den Mietvertrag mit uebernommen worden sein weil ihre Unterschrift unter dem Vertrag fehlt und somit erst einmal davon auszugehen sein duerfte, dass sie diesem auch nicht zugestimmt hat. Dies betrifft aber nur das Rechtsverhaeltnis zwischen der B und dem Vermieter. Der Vermieter wird gegenueber der B keine Ansprueche aus dem Mietvertrag geltend machen koennen.
Aufgrund der regelmaessigen Mietzahlungen von B an A duerfte hier aber von einem Untermietverhaeltnis zwischen A als Vermieter und B als Untermieterin auszugehen sein. Ein Untermietverhaeltnis unterliegt den gleichen Kuendigungsfristen wie ein Hauptmietverhaeltnis. Da hier auch kein moeblierter Wohnraum innerhalb der vom Vermieter (dem A) angemietet wurde, betraegt die Kuendigungsfrist fuer die B knapp 3 Monate zum Monatsende. Die Kuendigung mus schriftlich erfolgen. Sie kann heute fruehestens zum 31.12. kuendigen. Dazu muesste die schriftliche Kuendigung aber auch heute noch beim A eingehen (heute ist der 3. Werktag im Oktober). Ab morgen geht's dann nur noch zum 31.1.2014. Bis zum Ende des Mietverhaeltnisses muss sie natuerlich auch die Miete an A zahlen.