Anpassung an den Mietsspiegel 2013 mit Zuschlag

  • Mit der 15 % Anpassung an den Mietsspiegel bin ich einverstanden, nur wir für das Bad ein Zuschlag von 20% genommen, da sich angeblich um ein gehobenen Standard handelt.

    Im Mietspiegel steht folgendes:

    Modernes Bad
    (Wände ausreichend im Spritzwasserbereich von Waschbecken, Badewanne und/oder Dusche gefliest, Bodenfliesen, Einbauwanne und/oder -dusche, Einhebelmischbatterie, Strukturheizkörper als Handtuchwärmer)

    In meinem Bad habe ich innen WC und Dusche, aber gar keine Heizung und das stelle ich mir zumindest bei einem gehobenen Standard vor. Im Winter können es schon mal 10-14 Grad im Bad werden mit geschlossenen Fenster. Ich spinge dann immer nur vom Bett direkt unter die Dusche und wäre das Bad damit auf.

    Ist der Zuschlag für das Bad auch ohne Heizung gerechtfertigt?

    Danke schon mal!

    Gruß Micha

  • Bitte erwarte aus der Ferne keine Beurteilung deines Bades. Wenn du mit der Einordnung in die Kategorie "Gehobener Standard" nicht zufrieden bist, erkläre das deinem Vermieter und weigere dich den Aufpreis zu bezahlen.

    Ansonsten findest du alle weiteren Antworten in der Erklärung zu deinem gültigen Mietspiegel.

  • Ob die Miete um 15 oder 20 % erhöht werden darf hat nichts mit der Ausstattung, sondern mit der Region/ dem Bundesland zu tun.

    Oder will der VM die Miete um insgesamt 30 % erhöhen? Das wäre natürlich nicht rechtens.

  • Zitat

    Ob die Miete um 15 oder 20 % erhöht werden darf hat nichts mit der Ausstattung, sondern mit der Region/ dem Bundesland zu tun.

    Das stimmt so aber nicht. In den meisten Mietspiegeln gibt es einen Zuschlag bei entsprechender Ausstattung. Auch gibt es Abschläge, wenn z.B. bestimmte Kriterien nicht eingehalten werden.

    Als Beispiel für Zu- und Abschläge hier der Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg http://www.aschaffenburg.de/upl_files/b/bb…piegel_2008.pdf. Wie der des TE letztendlich aussieht, lässt sich nur raten.

  • Zitat

    Zuschläge und Abschläge auf die Basismiete

    Das bedeutet, so verstehe ich das jedenfalls, das die Kaltmiete um x % höher oder niedriger angesetzt werden kann/muß bei bestimmten Kriterien, aber nicht irgend wann zusätzlich zur "normalen" Mieterhöhung dazu.

  • Mainschwimmer
    Danke, mit dem Zuschlag bin ich natürlich nicht zufrieden und werde den wegen der fehlenden Heizung auch nicht bezahlen.

    Berny,
    Genau meiner Meinung!

    anitari,
    Von 30 % ist doch nicht die Rede, es sind 15% Erhöhung in der ein Zuschlag für das Bad vn 20% drin ist.
    Diesen möchte ich nicht akzeptieren.

  • Eine Mieterhöhung von 15 % ist gemäß § 558 BGB aber alle 3 Jahre rechtens, was da drin ist spielt keine Rolle.

    Wie willst Du denn die 20 % aus 15 % rausrechnen?:confused:

  • Zitat

    Wie willst Du denn die 20 % aus 15 % rausrechnen?


    Dieser Ansatz ist doch vom Prinzip her falsch. Zuerst einmal muss ich doch sehen, in welcher Kategorie meine Wohnung laut Mietspiegel einzuordnen ist. Erst wenn darüber bei mir Klarheit herrscht, setze ich mich mit dem Vermieter auseinander, wenn er anderer Meinung sein sollte. Und erst dann prüfe ich, ob die Kappungsgrenze erreicht oder überschritten ist.

    Die 20% für ein Bad im gehobenen Standard stellen ja keine Mieterhöhung dar, sondern sind nur ein angenommener Wert zu einer Wohnung mit einem primitiven Standard. Und ein Bad ohne Heizung ist in meinen Augen primitiv, wenn in den übrigen Räumen eine Zentralheizung vorhanden ist.

    Darum meine direkte Frage an den TE. Hat die übrige Wohnung eine Zentralheizung?

  • Hallo Mainschwimmer,

    in den restlichen Zimmern und in der Küche sind Etagenheizungen, frag mich nicht warum es keine im Badezimmer gibt.
    Jedes Jahr bei der Ablesung wird diese gesucht aber nicht gefunden.

    Gruß Micha

  • Zitat

    sind Etagenheizungen

    wie soll ich das verstehen? Du hast doch keine Gasetagenheizung, oder? Warum sonst sollte jedes Jahr der Heizkörper im Bad gesucht werden, der wird doch nur zum Ablesen des Verbrauchs gesucht. Oder macht dein Vermieter jedes Jahr eine Inventur?

  • in den restlichen Zimmern und in der Küche sind Etagenheizungen,


    Hallo Micha,
    "Etagenheizungen"? Das sind umgangssprachlich solche "Thermen", die eine ganze Wohnung beheizen. In unserer Hütte ist diese in der Küche und versorgt die Heizkörper in den Räumen. Ausserdem bereitet sie auch warmes Brauchwasser: http://bild1.qimage.de/therme-junkers…ld-69943451.jpg
    Ähm...., oder meinst Du schlichtweg Heizkörper???

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (2. Oktober 2013 um 14:25)

  • Vielleicht ist Etagenheizng dann das falsche Wort, es gibt wohl einen Heizkessel im Keller der mit Gas betrieben wird und Wasser erwärmt und das dann durch die Heizungen pumpt. Dann handelt es sich hier wohl um eine Zentralheizung.

    Gruß Micha

  • es gibt wohl einen Heizkessel im Keller der mit Gas betrieben wird und Wasser erwärmt und das dann durch die Heizungen pumpt. Dann handelt es sich hier wohl um eine Zentralheizung.


    Genauuuu... ;)

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