Kündigung bei Wohnungsverkauf

  • Hallo erst mal an alle hier.

    Ich hätte da mal eine Frage. Ich wohne seit knapp 7 Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Im EG wohnt der Vermieter. Im 1.OG ich und meine Frau. Und im 2.OG ist noch eine Wohnung vermietet. Die vermieteten Wohnungen sind bis jetzt immer reine Mietwohnungen gewesen, also keine Eigentumswohnungen.

    Mein Vermieter möchte jetzt bis auf seine Wohnung die anderen zwei verkaufen. Also auch unsere. Wie sieht es hier mit der Kündigungsfrist für mich aus? Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, das im Falle einer Umandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung hier eine Kündigungsfrist von 3 Jahren besteht. Stimmt das so?

    M.f.G.

  • Du selbst kannst nach wie vor mit der für Mieter geltenden Frist von 3 Monaten kündigen.

    Der Vermieter, auch wenn die Wohnungen in ETWs umgewandelt sind, momentan mit einer Frist von 6 Monaten.

    Was der evtl. neue Eigentümer nicht kann, zumindest 3 Jahre nicht, ist wegen Eigenbedarf kündigen. An der Kündigungsfrist ändert das nichts. Das wären dann 9 Monate.

    Nachzulesen im BGB § 577a

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