Sonderkündigungsrecht bei Falschangaben des Vermieters?

  • Hallo, meine "Schwiegermutter" hat gestern einen Mietvertrag unterschrieben in dem ausdrücklich von ein Warmmiete (Heizung und heiss Wasser) die rede ist welche über die Nebenkosten abgerechnet wird.

    Jetzt hat sich heute bei einem gespräch mit dem Vermieter herrausgestellt das es nur Heizung gibt und das warm Wasser ( duschen baden usw ) über einen Durchlauferhitzer laufen. Das Wurde aber bei dem gespräch im Vorfeld nie erwähnt.

    Da die gute Frau finanziel gesehen keine großen sprünge machen kann sprengt das jetzt ihren Budget-rahmen.
    Gibt es eine möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?
    Meiner meinung nach hat er ja Falschangaben gemacht und auch noch wichtige Details verschwiegen.

  • Wombelchen:

    "meine "Schwiegermutter" hat gestern einen Mietvertrag unterschrieben in dem ausdrücklich von ein Warmmiete (Heizung und heiss Wasser) die rede ist welche über die Nebenkosten abgerechnet wird."
    - Verstehe, die Heizung und das (Warm)wasser etc werden über die NK abgerechnet, jedoch nicht die Elektroenergie der WW-Bereitung (ist nach meiner Erfahrung lediglich viermal so teuer als bei Gas...)

    "Jetzt hat sich heute bei einem gespräch mit dem Vermieter herrausgestellt das es nur Heizung gibt und das warm Wasser ( duschen baden usw ) über einen Durchlauferhitzer laufen. Das Wurde aber bei dem gespräch im Vorfeld nie erwähnt."
    - Dazu ist der VM auch nicht verpflichtet, jedoch hat er Fragen des Mietinteressenten wahrheitsgemäss zu beantworten.

    "Gibt es eine möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?"
    - Entweder Einigung oder fristgerechte Kündigung.

    "Meiner meinung nach hat er ja Falschangaben gemacht und auch noch wichtige Details verschwiegen."
    - Das wage ich sehr zu bezweifeln.

  • Wombelchen:

    "meine "Schwiegermutter" hat gestern einen Mietvertrag unterschrieben in dem ausdrücklich von ein Warmmiete (Heizung und heiss Wasser) die rede ist welche über die Nebenkosten abgerechnet wird."
    - Verstehe, die Heizung und das (Warm)wasser etc werden über die NK abgerechnet, jedoch nicht die Elektroenergie der WW-Bereitung (ist nach meiner Erfahrung lediglich viermal so teuer als bei Gas...)

    "Jetzt hat sich heute bei einem gespräch mit dem Vermieter herrausgestellt das es nur Heizung gibt und das warm Wasser ( duschen baden usw ) über einen Durchlauferhitzer laufen. Das Wurde aber bei dem gespräch im Vorfeld nie erwähnt."
    - Dazu ist der VM auch nicht verpflichtet, jedoch hat er Fragen des Mietinteressenten wahrheitsgemäss zu beantworten.

    "Gibt es eine möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?"
    - Entweder Einigung oder fristgerechte Kündigung.

    "Meiner meinung nach hat er ja Falschangaben gemacht und auch noch wichtige Details verschwiegen."
    - Das wage ich sehr zu bezweifeln.


    Aber es ist doch offensichtlich eine Falsche Angabe im Mietvertrag.
    Dort Steht ausdrücklich das die Heiz und Warmwasser kosten über die Nebenkosten laufen.
    Was ja nunmal nicht der Fall ist da ja die WW bereitung über die Stromrechnung läuft.
    Und in diesem Fall ja dann nicht die zugesagt Nebenkostenabdeckung gegeben ist.

  • Dort Steht ausdrücklich das die Heiz und Warmwasser kosten über die Nebenkosten laufen.
    Was ja nunmal nicht der Fall ist da ja die WW bereitung über die Stromrechnung läuft.


    Darüber kann man dann trefflich streiten, Anwälte, Gutachter und Gerichtskassen reiben sich schon die Hände...
    War bei der Wohnungsbesichtigung der Durchlauferhitzer nicht zu sehen...?

  • Ich vermute jetzt mal nicht. Leider war ich nicht selber dabei.
    Es waren 2 Damen die das zusammen gemacht haben und beide wussten bis heute noch nichtmal was ein Durchlauferhitzer ist...
    Leider waren die beiden auch so naive und haben dierekt unterschrieben zum 1.12 womit eine fristgerechte 3 Monatskündigung auch nicht möglich ist. Ansonsten wäre man ja einfach raus gekommen ohne das man irgendwas zahlen muss.

  • Der nächste Kündigungstermin wäre der 31.12.

    Maßgebend ist was im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn die Damen dazu zu unbeholfen sind, hätten Sie einen Bekannten konsultieren können. Nobody is perfect!

  • Zitat

    Jetzt hat sich heute bei einem gespräch mit dem Vermieter herrausgestellt das es nur Heizung gibt und das warm Wasser ( duschen baden usw ) über einen Durchlauferhitzer laufen.

    Sie hat doch die Wohnung besichtigt. Einen 80 - 100-Liter-Durchlauferhitzer übersieht man nicht.


    Zitat

    Gibt es eine möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen?

    Ja, bis spätestens 4.10.13 zum 31.12.13 kündigen.


    Sofern es ein unbefristeter Vertrag ohne Kündigungsverzicht ist.

    Übrigens bedeutet Sonderkündigungsrecht auch mit gesetzlicher Frist. Kommt hier aber nicht zur Anwendung.

  • Zitat

    Sie hat doch die Wohnung besichtigt. Einen 80 - 100-Liter-Durchlauferhitzer übersieht man nicht.

    Öööh! Ein Durchlauferhitzer ist so klein, der passt bequem unter ein Handwaschbecken.

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