Heizkostenabrechnung 2013 Nachzahlung obwohl nicht bewohnt

  • Hallo,
    ich bin recht neu hie rund möchte mir kurz vorstellen.
    Ich bin der Michael, 24 Jahre jung und komme aus Osthessen.

    Ich hatte eine Wohnung vom Zeitraum 01.08.2012-30.03.2013 mit Lebensgefährtin bewohnt. Die Wohnung wurde wegen Trennung mit meiner Lebensgefährtin am 28.12.12 gekündigt. Wohnungsübergabe 30.03.2013! Da 3 Monate Kündigunsgfrist.

    Für das Jahr 2012 bekamen wir eine Rückerstattung von 80€
    Jedoch möchte mein Vermieter eine Nachzahlung von 580€ für den Zeitraum Jan-Mrz 2013.

    Im Zeitraum vom 01.01.2013-30.03.2013 wurde die Wohnung NICHT bewohnt!!! Dies kann man anhand des Warm-Kaltwasser Verbrauchs sehen (ca. 5€ Wasserkosten für 3 Monate) und der Stromverbrauch lag bei ca 18KW/H für 3 Monate. Leider sind keine Wärmemesseinheiten an den Heizkörpern angebracht, das Haus ist Energietechnisch auf den Stand der 80ziger.

    Mein Vermieter legt den Ölverbrauch für das 3-Familienhaus auf die Mieter über die Quadratmeter um. Daher bezahle ich die Heizung der anderen obwohl ich garkeine Heizung an hatte.

    Ich fühle mich richtig verarscht und frage mich was ich dagegen tun kann. Er möchte jetzt die Nebenkosten per Gericht einklagen und schreibt mir Mahnungen.

    Ich bedanke mich schon mal sehr für Antworten.

  • Hallo,
    dies ist mir bewusst, dass ich ab dem 31.03.2013 keine Pflicht habe die Miete zu Zahlen.

    Mir geht es um die Nebenkostenabrechnung, welche Anfang August in meinen Briefkasten der neuen Wohnung geflatttert ist. In dieser Nebenkostenabrechnung soll ich 580€ nachzahlen. Die Heizkosten sind enorm hoch das vierfache vom Jahr 2012. Wie kann ich dagegen vorgehen, obwohl NICHT geheizt wurde.

  • Mir geht es um die Nebenkostenabrechnung, welche Anfang August in meinen Briefkasten der neuen Wohnung geflatttert ist. In dieser Nebenkostenabrechnung soll ich 580€ nachzahlen. Die Heizkosten sind enorm hoch das vierfache vom Jahr 2012. Wie kann ich dagegen vorgehen, obwohl NICHT geheizt wurde.


    Da ich Knöpfe auf den Augen habe, konnte ich die Heizkostenabrechnungen nicht erkennen bzw. vergleichen...:cool:

  • Wie ist denn der Abrechnungszeitraum?

    Wenn Kalenderjahr kann der VM für 2013 noch gar keine Abrechnung erstellen.

    Mal davon abgesehen, Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate, noch dazu sehr kalte, bedeutet immer eine Nachzahlung. Da gemäß Heizkostenverordnung 30 oder 50 % der Heizkosten nach Wohnfläche abgerechnet werden müssen.

    Zitat

    Mein Vermieter legt den Ölverbrauch für das 3-Familienhaus auf die Mieter über die Quadratmeter um

    Dann können sie schon mal 15 % der Heizkosten abziehen. Denn ab 3 Wohnungen ist der Vermieter verpflichtet nach der Heizkostenverordnung abzurechnen.

    Zitat

    Er möchte jetzt die Nebenkosten per Gericht einklagen und schreibt mir Mahnungen.

    Na ja, wenn Sie die Abrechnung Anfang August bekommen haben war sie Anfang September, genauer gesagt 30 Tage nach Erhalt, fällig.

    Somit der Vermieter im Recht.

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