Hallo,
ich habe meinem Vermieter am Sonntag gemeldet, dass die Wohnung auskühlt und ich nicht heizen kann, da er die Anlage nicht angeschalten hat. Dies wollte er auch tun, leider ist natürlich nichts passiert.
Am Tage sind hier Außentemperaturen zwischen 16 und 18 Grad und in der Nacht um die 8 Grad. Meine Wohnung kommt auf eine Raumtemperator von 18 - 19 Grad. Wir frieren durchweg und ich bekomme bereits eine Erkältung.
Verusche ich meinen Vermieter anzurufen, so geht er - warum auch immer - nicht ans Telefon. Ich sende meine Nummer mit, damit er mich zurückrufen könnte, allerdings geschieht auch dies nicht.
Ist hier eine Mietminderung (rückwirkend) zulässig? Wenn ja wie hoch (Warmmiete / 30 Tage * Tag der Kälte)?
Viele Grüße