Hallo liebe Foren-Mitglieder,
Ich brauche DRINGEND! Hilfe
Hier meine Frage:
Ich beziehe in Kürze eine Wohnung mit meinem Freund und uns wurde versichert dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wird... d.h. z.B dass ein kapuuter Toilettensitz repariert, die Badewanne saniert und der Boden (viele Löcher, keine richtigen Fußleisten, usw) rausgerissen wird. Außerdem sind dort noch Möbel des Vormieters vorhanden und sämtliche Türen sind mit Stickern und ähnliches beklebt. Es wurde uns gesagt, dass die Wohnung zum 16.9 fertig sei und wir zum 1.10 einziehen könnten, doch als wir heute da waren um uns umzuschauen, haben wir festgestellt dass die Wohnung noch im selben katastrophalen Zustand ist, wie sie bei unserer ersten Besichtigung aussah.
Muss ich als Nachmieter der Wohnung die Schäden des Vormieters beheben?
Im MV steht folgendes:
"(1) Die Schönheitsreperaturen sind vom Mieter auszuführen, soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.
(2) Die Schönheitsreperaturen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Die Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen der Wände und Decken, den Innenanstrich der Fenster, das Streichen der Türen und der Außentüren von innen sowie der Heizkörper einschließlich der Heizrohre und das Reinigen der Bodenbeläge"
Weiterhin stehen hier noch verschiedene Fristen für verschiedene Räume - also wann diese Schönheitsreperaturen durchzuführen sind.
Unter der Unterschrift unten steht dann noch fettgedruckt "Die Wohnung wird unrenoviert übergeben".
Was soll ich tun? Ich brauch dringend Hilfe, da ich zur Zeit ohne Wohnsitz bin und dringend diese Wohnung brauche. Bitte helft mir!
Freundliche Grüße Naty