Hallo Community.
Fallbeispiel:
Mieter will von Vermieter (privat) eine Scheune anmieten für private Zwecke (kein Wohnraum!).
Vermieter wohnt auf selben Grundstück auf dem auch die Scheune steht.
Das Grundstück wird bei der Baubehörde als Gewerbefläche geführt.
Es wird kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, alle Absprachen erfolgen mündlich.
Mietzins wird auf Wunsch des Vermieters ausschließlich Bar bezahlt,.
Da der Mieter seit Beginn des Mietverhältnisses unregelmäßig vor Ort ist kann die Mietzinszahlung stets nur unregelmäßig erfolgen.
Gibt es allgemeine Pflichten des Vermieters, die er erfüllen muss? (Verkehrssicherungspflicht, Hofpflege, Sicherheit, Ein/Ausfahrt freihalten/freiräumen, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, usw.)
muss die Scheune gewisse Standards/Normen erfüllen? (Notausgang, Notbeleuchtung, Rauchmelder, Belüftung, Heizung, Sanitäranlagen) und muss der Vermieter dafür sorgen, das diese installiert sind und funktionieren, egal welche Nutzung dort betrieben werden soll?