Kein schriftlicher Mietvertrag, allgemeine Rechte und Pflichten Vermieter?

  • Hallo Community.

    Fallbeispiel:

    Mieter will von Vermieter (privat) eine Scheune anmieten für private Zwecke (kein Wohnraum!).

    Vermieter wohnt auf selben Grundstück auf dem auch die Scheune steht.

    Das Grundstück wird bei der Baubehörde als Gewerbefläche geführt.

    Es wird kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, alle Absprachen erfolgen mündlich.

    Mietzins wird auf Wunsch des Vermieters ausschließlich Bar bezahlt,.

    Da der Mieter seit Beginn des Mietverhältnisses unregelmäßig vor Ort ist kann die Mietzinszahlung stets nur unregelmäßig erfolgen.

    Gibt es allgemeine Pflichten des Vermieters, die er erfüllen muss? (Verkehrssicherungspflicht, Hofpflege, Sicherheit, Ein/Ausfahrt freihalten/freiräumen, notwendige Instandhaltungsmaßnahmen, usw.)

    muss die Scheune gewisse Standards/Normen erfüllen? (Notausgang, Notbeleuchtung, Rauchmelder, Belüftung, Heizung, Sanitäranlagen) und muss der Vermieter dafür sorgen, das diese installiert sind und funktionieren, egal welche Nutzung dort betrieben werden soll?

  • Es scheint sich hier um einen mündlichen Gewerbemietvertrag zu handeln. Im Zweifelsfalle gilt das BGB.
    Ausserdem vermute ich, dass Herr Schäuble nichts erfahren soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. September 2013 um 01:21)

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