Ich bin momentan in der Situation, das ich einen Zeitmietvertrag habe, der sich wenn ich nicht 3 monate vor ablauf kündige, der sich automatisch um ein Jahr verlängert. Ich würde bzw. will ausziehen. Kenne mich aber mit den Paragraphen NICHT aus. Können Sie mir da weiterhelfen, oder mir einen Tip geben?
Danke schon mal im vorraus für Ihre Hilfe
Zeitmietvertrag Privat mit automatischer Verlängerung
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sissi2223 -
16. September 2013 um 20:37 -
Erledigt
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Ich bin momentan in der Situation, das ich einen Zeitmietvertrag habe, der sich wenn ich nicht 3 monate vor ablauf kündige, der sich automatisch um ein Jahr verlängert.
Dies ist eigentlich bei Gewerbemietverträgen üblich. Bei Wohnraum-MV gilt grundsätzliche die gesetzliche, bspw.: Jetzt lt. BGB - Einzelnorm zum nächstmöglichen Termin gekündigt, wäre dann zum 31.12.2013. -
Danke, ich hoffe das es der Vermieter einsieht und mich gehen lässt.
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Sollte es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag handeln dann läuft dieser automatisch mit Beendigung der Frist aus.
Eine Kündigung ist nicht mehr nötig. -
Das is es ja eben was ich nicht weis, ob es ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist....
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Das eine wäre der Mietvertrag und das andere wäre so ein Beiblatt. Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand sagen kann ob das ein Qualifizierter Zeitmietvertrag is und ob der so zulässig is. Oder ob es ein normaler Mietvertrag is mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
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Der linke Mietvertrag ist ein vom Vermieter zusammen geschustertes Machwerk ohne rechtliche Bedeutung. Im Wohnraummietrecht gibt es keine automatische Verlängerung des Mietvertrages, bzw. eine Kündigung nur zu einem festen Termin.
Der rechte Vertrag ist auch ein ganz normaler Mietvertrag mit gesetzlicher Kündigung. Hier hat der Vermieter nämlich nicht angegeben, aus welchem Grund die Befristung gilt. Nur dann wäre es ein qualifizierter Zeitmietvertrag gewesen. Aber der wäre dann auch schon längst überfällig gewesen.
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Ich Danke Euch wirklich sehr für die Infos.
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Sie können also jederzeit mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis beenden.
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Hallo Sissi (eigentlich österreichisch für Elisabeth:)),
meinen Vorbetern schliesse ich mich an.
Hast Du selbst mal den § 575 BGB gelesen? Der ist nämlich auf Euren MV garnicht anwendbar. Also gesetzliche Kündigungsfrist, bspw. jetzt zum 31.12.2013. -
Danke, etz hab ich noch eine Frage, bis wann kann ich kündigen, bzw. muss der Vermieter die Kündigung haben, das ich am 31.12.2013 raus kann und nicht erst am 31.01.2014???
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Danke, etz hab ich noch eine Frage, bis wann kann ich kündigen, bzw. muss der Vermieter die Kündigung haben, das ich am 31.12.2013 raus kann und nicht erst am 31.01.2014???
Der VM muss spätestens am 3. Werktag des Oktober im Besitz der Kündigung sein für den 31.12.13. -
Danke, etz hab ich noch eine Frage, bis wann kann ich kündigen, bzw. muss der Vermieter die Kündigung haben, das ich am 31.12.2013 raus kann und nicht erst am 31.01.2014???
Bis spätestens 4.10.13 zum 31.12.13
Sonst immer bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Die Befristung, das haben die Vorschreiber ja schon erklärt, ist unwirksam.
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Manschmal kann ein kleiner Fehler eine Monatsmiete kosten:
"Bis spätestens 4.10.13 ..."
- max. 18:00 (besser 12:00) muss die Kündigung in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangen, um zum 31.12.13 wirksam zu sein."Sonst immer bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats."
- Grundsätzlich bis zum 3. usw.;) -
Manschmal kann ein kleiner Fehler eine Monatsmiete kosten:
"Bis spätestens 4.10.13 ..."
- max. 18:00 (besser 12:00) muss die Kündigung in den Verfügungsbereich des Empfängers gelangen, um zum 31.12.13 wirksam zu sein."Sonst immer bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats."
- Grundsätzlich bis zum 3. usw.;)Richtig. Die postübliche Zustellzeit vergaß ich zu erwähnen. Danke für die Ergänzung.
Grundsätzlich bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats .
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