Angemessene Fristen

  • Hallo zusammen,

    Mein Vermieter hat mir einen Brief per Einschreiben zukommen lassen. Da ich berufstätig bin, konnte ich diesen am 4.9. nicht entgegennehmen. Bedingt durch meinen Job bin ich erst am 10.9. zur Post gekommen, um diesen Brief abzuholen.
    In diesem Brief fordert mich mein Vermieter dazu auf, diverse angebliche Mängel zu beseitigen und setzt mir eine Frist bis zum 16.09.
    Dazu gehört zb ein Heckenschnitt und "Säuberung" meines Gartens
    Ist dies noch eine "angemessene" Frist?

  • der Vermieter kann nicht wissen, WANN sie ihre Post lesen und mit Einschreiben hat er den richtigen Weg gewählt und geht davon aus dass er rechtzeitig entgegengenommen wurde. Also müssen Sie ihn persönlich um Fristverlängerung bitten oder das Wochenende nutzen je nach Aufwand

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