Hallo liebe User,
Folgender Fall hat sich zutragen und Eure Meinung dazu interessiert mich.
Es hat ein Wohnungstausch stattgefunden
.
Bei der Wohnungsabnahme wurde der Alt Mieter in die Pflicht genommen die Fenster von Innen zu weißen.
Soweit ok,dass wurde auf dem unterschriebenen Abnahme/Übergabeprotokoll festgehalten und und vom Vermieter und Mieter unterschrieben.
Es handelt sich hierbei um alte Altbaufenster und im Bad ein kleines altes wo der Lack schon von Innen wie auch von Außen gut abgeblättert war.
Das Badfenster ließ sich nicht mehr richtig schließen.
Was bei Einzug schon der Fall war ohne es jedoch zu beanstanden. Bzw. evtl. mal erwähnt aber von Innen muss sich der Mieter darum kümmern, war die Aussage.
Bei der Abnahme ist das nicht zu schließende Fenster außer dem weißen von Innen nicht erwähnt worden.
Auf Nachfrage der Kautionsrückzahlung heißt es, dass
jetzt erstmal geprüft wird was die Reparatur kostet, da in die Fenster Feuchtigkeit eingezogen ist und es deswegen verzogen ist und sich nicht schließen lässt.
Im Bad ist es dort jedoch ständig feucht, da es nur ein Mini Bad mit Dusche von zirka 2 Quadratmeter misst.
Zudem hat der Nachmieter die Toilette ausgewechselt, weil sie so stark verschmutzt war.
Angeblich durch Kalk und Urinstein. Also die Toilette wurde regelmäßig wie man eben eine Toilette putzt, gesäubert nicht mehr und nicht weniger.
Sie floß ganz normal ab und konnte immer genutzt werden da sie intakt war.
Die Vermieterin war zum Glück bei der Abnahme auch nochmal auf der Toilette und hatte nichts zu beanstanden gehabt.
Die Vermieterin müsste jetzt erstmal gucken muss was das kostet, bevor die Kaution zurück gezahlt werden kann.
Kann Sie diese Kosten tatsächlich verrechnen mit der Mietkaution?
Am 27.07 wurde umgezogen also hat ein Wohnungstausch stattgefunden und am 9.9 kam die Antwort, da nach der Rückzahlung der Kaution nachgefragt wurde.
P.S. Die Fenster wurden alle geweißt und der Maler der Vermieterin hat sie abgenommen.
Ok was meint ihr dazu?