Hallo Gemeinde,
nachfolgender Sachverhalt und daraus resultierende Frage ob die zweite Mieterhöhung überhaupt rechtens ist:
Bereits im Frühjahr 2013 erhielt ich von meinem Vermieter eine Mieterhöhung gegen die ich fristgerechten Widerspruch einlegte.
Nach inhaltlicher Prüfung meines Widerspruches zog der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen zurück.
Nun, keine 6 Monate später bekomme ich erneut eine Mieterhöhung.
Die Mieterhöhung im Frühjahr wurde mit dem berliner Mietspiegel 2011 begründet, die neue mit dem berliner Mietspiegel 2013.
Nun steht ja, dass eine Mieterhöhung gefordert werden kann wenn die Miete nicht innerhalb einer gewissen Frist erhöht wurde. Bei mir wurde sie nicht erhöht weil ich erfolgreich Widerspruch einlegen konnte. Rechnerisch also eine Mieterhöhung um 0,- EUR.
Mir hat der Vermieter aber keine 0,- EUR Erhöhung gesandt sondern die Vorderung zurückgezogen.
Ist es nun so, dass er schon nach so kutzer Zeit eine Mieterhöhung verlangen kann und die erste vom Frühjahr gegenstandslos ist oder zählt der Versuch bereits als Erhöhung und die aktuelle Erhöhung ist unzulässig ??
Für mich eine reine Frage der Betrachtung, ich sehe es so, der Vermieter eben anders.
Interessant wäre nun zu erfahren wer recht hat.
vielen Dank und einen tollen Abend