Jau:) den meine ich.
Der ist quasi nicht existent. Aber, was darunter alles aufgeführt ist, das gilt. Und dafür sind die in § 7 genannten mtl. Abschlagzahlungen von 60€ vorgesehen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!