Vermieter will Kündigung obwohl neuer Mieter in der Wohnung wohnt

  • Hallo,

    Vor 3 Jahren bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und meine damalige Freundin blieb dort wohnen.
    Letzte Woche rief mich der Vermieter an und erzählte mir, dass ich ja noch der Mieter wäre, da es keine schriftliche Kündigung gab (Mündlich wurde gekündigt im Beisein von Vermieter und Nachmieter). Meine Ex-Freundin hätte zudem keinen Mietvertrag.
    Meine Ex möchte er jetzt gerne aus der Wohnung haben und ich soll ihm eine Kündigung schreiben.
    Meine Ex-Freundin habe ich kontaktiert und die versicherte mir, dass sie 2010 einen neuen Mietvertrag von ihm bekommen hat. Die Miete wird seitdem auch von ihrem Konto überwiesen.

    Wie komme ich jetzt am einfachsten aus der Sache raus? Ich möchte meiner Ex jetzt auch nicht schaden und erzwingen, dass sie ausziehen muss, zumal sie dort mit ihrem 7 jährigen Sohn wohnt und nicht mal eben auf die Schnelle umziehen kann.

  • Mahonie81:

    "Vor 3 Jahren bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen und meine damalige Freundin blieb dort wohnen."
    - Du warst alleiniger Mieter lt. MV?
    - Hattest Du den MV schriftlich nachweislich gekündigt?

    "Meine Ex-Freundin habe ich kontaktiert und die versicherte mir, dass sie 2010 einen neuen Mietvertrag von ihm bekommen hat."
    - Sicherlich wird Sie Dir wohl eine Kopie davon zukommen lassen?

  • Schriftlich gekündigt habe ich nicht, nur mündlich. Es bestand ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, wie bei uns im Dorf so üblich war man schnell per du. Deshalb wurde der Auszug mal eben vor der Tür im Hof besprochen und es gab auch keine Aufforderung zur schriftlichen Kündigung vom Vermieter dazu.
    Ich war alleiniger Mieter.

    Einmal editiert, zuletzt von Mahonie81 (9. September 2013 um 15:08)

  • Schriftlich gekündigt habe ich nicht, nur mündlich. Es bestand ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, wie bei uns im Dorf so üblich war man schnell per du. Deshalb wurde der Auszug mal eben vor der Tür im Hof besprochen und es gab auch keine Aufforderung zur schriftlichen Kündigung vom Vermieter dazu.
    Ich war alleiniger Mieter.


    Ein MV (auch ein mündlicher!) MUSS schriftlich gekündigt werden.

  • Ich habe den Vertrag jetzt gesehen. Es gibt wirklich einen zwischen meiner Ex und meinem Ex-Vermieter. Ich bin am 15.09.2011 in eine neue Wohnung umgezogen und die beiden haben den neuen Vertrag am 05.10.2011 unterschrieben.

    Der Vermieter rief mich heute noch mal an und als ich ihm sagte, dass meine Ex am Donnerstag zum Anwalt geht, ist er voll ausgeflippt.
    Er betonte noch mal sie habe keinen Vertrag und wenn dann wäre er gefälscht, das wäre Urkundenfälschung, ich wäre sein Mieter und hätte die Wohnung untervermietet, was auch verboten gewesen wäre usw...

    Also der Vertrag ist nicht gefälscht und komplett vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben. Scheint so als müsste ich nun wohl auch bei der Rechtsberatung anrufen.

  • Ich habe nun gestern den Mietvertrag meiner Ex-Freundin gesehen. Diesen hat sie am 05.10.2011 bekommen, nachdem ich am 15.09.2011 ausgezogen bin.

    Mein Vermieter streitet das ab und erhebt den Vorwurf der Urkundenfälschung. Aber das ist Quatsch, der Vertrag ist komplett von ihm ausgefüllt und unterschrieben worden. Er beharrt weiter darauf, dass ich sein Mieter wäre.

  • 1. Gekündigt werden kann nur schriftlich. Damit wären Sie noch Mieter.
    2. Da eine Wohnung nicht zweimal vermietet werden kann, sind Sie somit von der Mietzahlung ab den 5.10.2011 befreit. Aber: Was heißt hier: bekommen?

    Ob Fälschung oder nicht kann nur gerichtlich über eine Strafanzeige geklärt werden.

    Nehmen Sie die Unterlagen und bemühen Sie einen Anwalt!

  • wenn Sie sicher sind dass der Vertrag deiner Ex "echt" (Schriftvergleich) ist sehe ich auch nur den Weg des Anwalts......es sei denn Sie sprechen vorher nochmal mit VM und fragen ihn: Wieso denn die Miete nicht mehr von ihnen sondern ihrer Ex gezahlt wird"....aber ob das viel bringt.....aber vor Anwalt auf jeden Fall nochmal ein Gespräch suchen..

  • ich denke ein Gespräch hat dort keinen Sinn mehr.

    Bei meinem ersten Telefonat erzählte er mir, dass sie die Nebenkostenerhöhung nicht bezahlen wollte und dass das nicht ginge. er würde sich nicht vera****** lassen und sie müsse jetzt raus. Ich solle ihm einfach eine Kündigung schreiben und die Sache wäre erledigt.
    Gestern wollte er dann wissen, was jetzt Sache ist und ich sagte ihm, dass meine Ex einen Termin beim Anwalt hat, um sich dort Rat zu holen, so lange wollte ich mit der Kündigung warten.
    Daraufhin ist er dann am Telefon ausgeflippt, es folgte die Unterstellung der Urkundenfälschung, danach beschuldigte er mich, dass ich die Wohnung untervermietet hätte, was auch verboten wäre. Und dann folgten ein paar derbe Beschimpfungen, was meine Ex denn alles wäre und am Ende sagte er, dann bekomme ich die 150 Euro für die Nebenkosten von dir. Dann hat er aufgelegt.
    Man muss dazu sagen, dass sich die Wohnung direkt im Nachbarhaus auf seinem Grundstück befindet. Die Gebäude haben den selben Hof. Der gute man weiß ganz genau wer da wohnt und dass ich seit 2 Jahren nicht mehr dort wohne. Das erste Telefonat begann sogar mit den Worten: Hallo G....... hier, du hast doch mal bei mir gewohnt. Tja und du hast leider nicht schriftlich gekündigt....

    Ich werde heute Mittag einen Anwalt fragen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für Privat-/Verkehrs-/ Arbeitsrechtsschutz.
    Weiß jemand, ob die mir da hilft?

  • nein es gibt eine spezielle für Mietrecht (oder läuft das ggf. über Privatrecht muss mir einer helfen, der das weiss)...und was ist wenn Du die Sache einfach laufen lässt......du siehst ihn doch sowieso nicht mehr wieder und seinerseits war es ja auch nur ein Versuch "aus der Sache rauszukommen"

  • Ich würde keinen Anwalt aufsuchen, sondern den Vermieter erstmal machen lassen, was auch immer er machen will. Sollte das vor Gericht landen, dürfte er in Erklärungsnot geraten, wenn er einen Aufhebungsvertrag abstreitet, denn der Richter wird sicher nachfragen, warum er einen neuen Vertrag aufgesetzt hat, solange noch ein gültiger vorhanden ist.
    Und ob er die Sache mit der angeblichen Urkundenfälschung weiterverfolgt ist zweifelhaft, wenn es gelogen ist.

  • Bekommen heißt, dass sie am 5.10.2011 einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Komplett auf ihren Namen.


    Und mit welchem Mietverhältnis-Beginn-Datum?
    Auch ich würde ihn erstmal "machen" lassen und erst reagieren, wenn ich etwas Schriftliches bekomme.
    Das mit Deinem vermeintlichen Rechtsschutz wurde Dir ja bereits treffend erklärt... ;(

  • Das Mietverhältnis von meiner Ex-Freundin begann laut Vertrag am 01.09.2011. Sie war nun am Donnerstag bei einer Anwältin. Diese meinte ich solle vom Vermieter eine rückwirkende Kündigung erbitten. Für die Anwältin besteht auch kein Zweifel daran, das nicht ich, sondern meine Ex-Freundin die Mieterin ist.
    Der Vermieter hat allerdings wirklich keinen Vertrag. Meine Ex hat damals nur einen ausgefüllten von ihm bekommen, mit der Bitte ihm irgendwann mal noch die Kopie zukommen zu lassen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob er tatsächlich fest daran glaubt mit ihr nie einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Als Moselwinzer hat der gute Mann immer ordentlich Standgas ;) und vielleicht hat er wirklich vergessen, dass er den Vertrag abgeschlossen hat. Ich glaube das allerdings nicht, da ich mich noch gut daran erinnern kann wie oft meine Ex ihn damals darauf hingewiesen hat, dass sie endlich einen Vertrag bekommen möchte.

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