Hallo ;),
passend zu meiner Frage "Kündigung ohne Grund". Würde ich gerne wissen wie sich folgende Mängel in Abzug bringen lassen bzw. ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Wir haben undichte Fenster im DG (tropft im Herbst/Winter tlw. auf meinen Schreibtisch) Hierzu waren auch schon Handwerker hier, die sich das Ganze "angeschaut" haben. Jedoch ist nichts weiter passiert. Der Vermieterin ist dies bekannt, sogar auch schriftlich. Somit ist das für mich
•undichte Fenster im DG
wo ich 5% der Miete einbehalten würde.
Unsere Dusche ist verkalkt und verschimmelt. So sehr das die Duschtür nach ein paar Monaten sich nicht mehr öffnen ließ und nun provisorisch ein Vorhang dort hängt. Jedoch würde ich gerne eine neue Dusche haben da dieses nicht dem Ursprung entspricht. Somit für mich als Punkt
• verkalkte und schimmlige Dusche
wo ich ebenfalls 5% abziehen würde.
Liege ich mit meinen Annahmen richtig? Unsere Vermieterin reagiert leider nicht auf Anrufe und nach unserem letzten Brief kam die Kündigung ohne Grund. Ich will einfach nur das hier Ruhe einkehrt und die "Mängel" beiseitigt werden.
Wäre super wenn ihr mir auch hier weiterhelfen könnten.
VG,