Dann werde ich das jetzt auch genau so machen! Vielen Dank für eure Antworten hat mir sehr geholfen!
Beiträge von agonites
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Also, muss ich doch reagieren.
. Nicht das es hinter heißt wir haben das "stillschweigend" akzeptiert!?Jedoch gem. §574 BGB (#10 von Kolinum) "kann" der Mieter der Kündigung widersprechen. Das verstehe ich dann so das wir die Kündigung quasi auch wegwerfen könnten.
Oh man was so ein DIN A4 Zettel auslösen kann.
Danke für eure Antworten! -
Vielen vielen Dank!
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Muss das Thema noch mal aufgreifen.
Unsere Vermieterin hat sich tatsächlich gemeldet und wollte auch vorbei kommen. Nur leider ist aus dem Versprechen nichts geworden. Ich habe jedoch weiter die Miete bezahlt (ohne Abzüge).
Jedoch habe ich keinen Widerspruch, wie ich vorhatte eingereicht, das sie ursprünglich vorbei kommen wollte *grml*.Ich brauche doch jetzt keine Angst haben, wenn sie am 30. November auftaucht das ich ausziehen muss, oder? Den Widerspruch habe ich nicht eingereicht da ich "dachte" wir kommen zu einer Einigung und wollte damit nicht schon wieder die Stimmung verderben.
Ich hoffe mir kann jemd. ganz sicher die Angst nehmen oder hat noch einen weitern Tipp für mich.
VG
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:). Ok! Aber sicher ist sicher! Ein großes Dank auch hier an dich

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- Nein. Auch ein unterlassener Widerspruch macht eine unwirksame Kündigung nicht rechtswirksam.
heißt das wir müssten gar nicht widersprechen?
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Ok! Vielen Dank

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Jap, den §535 BGB habe ich auch im letzten Brief erwähnt. Dann kam ja (wie du weißt) die Kündigung. Auch wenn die Dusche von anfang an nicht i.O. war, ist sie jetzt kaputt.
Ich würde einen erneuten Brief verfassen und beide "Mängel" nochmals anzeigen und dem Hinweis auf, Mietminderungsrecht gemäß §536 oder? Angenommen die 10% wären doch nicht gerechtfertig, könnte sie uns fristlos kündigen?
Vielen Dank für die Hilfe
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Das würde ich dem Grunde nach auch so sehen.
In diesem Fall leider nicht. Führ die Rein-und Sauberhaltung ist allein der Nutzer zuständig.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, putzfaulen Mietern eine Haushalthilfe zur Verfügung zu stellen beziehungsweise das Bad und seine Armaturen deswegen zu erneuern.
Die Dusche war schon von anfang an so und ich habe wirklich alles versucht sie einigermaßen hin zu bekommen, leider ohne Erfolg. :(. Hätte ich sie vor dem Einzug erneuern lassen müssen?
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Hallo ;),
passend zu meiner Frage "Kündigung ohne Grund". Würde ich gerne wissen wie sich folgende Mängel in Abzug bringen lassen bzw. ob ich mit meiner Vermutung richtig liege.
Wir haben undichte Fenster im DG (tropft im Herbst/Winter tlw. auf meinen Schreibtisch) Hierzu waren auch schon Handwerker hier, die sich das Ganze "angeschaut" haben. Jedoch ist nichts weiter passiert. Der Vermieterin ist dies bekannt, sogar auch schriftlich. Somit ist das für mich
•undichte Fenster im DG
wo ich 5% der Miete einbehalten würde.
Unsere Dusche ist verkalkt und verschimmelt. So sehr das die Duschtür nach ein paar Monaten sich nicht mehr öffnen ließ und nun provisorisch ein Vorhang dort hängt. Jedoch würde ich gerne eine neue Dusche haben da dieses nicht dem Ursprung entspricht. Somit für mich als Punkt
• verkalkte und schimmlige Dusche
wo ich ebenfalls 5% abziehen würde.
Liege ich mit meinen Annahmen richtig? Unsere Vermieterin reagiert leider nicht auf Anrufe und nach unserem letzten Brief kam die Kündigung ohne Grund. Ich will einfach nur das hier Ruhe einkehrt und die "Mängel" beiseitigt werden.
Wäre super wenn ihr mir auch hier weiterhelfen könnten.
VG,
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Hallo Benny,
vielen Dank für deine Antwort. Der Widerspruch muss bis 30.09 bei der Vermieterin eingehen, oder?
"Sehr geehrte...
hiermit widersprechen wir Ihrer Kündigung vom 20.08, da diese nicht den gesetlichen Anforderungen entspicht.
MFG"
Wäre die Formulierung in Ordnung? Wir würden den Widerspruch persönlich einwerfen da Einschreiben-Rückscheine nicht angenommen werden und direkt zu uns zurück kommen. :(.Die Aufzählung der Mängel hat sie schon schriftlich bekommen. Werde dazu nochmal ein anders Thema im passenden Bereich eröffnen.
Aber gut zu wissen, das wir "erstmal" dieses Jahr nicht mehr umziehen müssen. Trotzdem alles sehr schade...
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Hallo,
ich bin neu hier und brauche dringend eure Hilfe.
Wir haben eine Kündigung von unserer Vermieterin bekommen. Inhalt der Kündigung:
Kündigung
Sehr geehrte ....
hiermit kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum 30.11.2013.
MFGDie Kündigung ist doch nicht rechtens, oder? Leider erreiche ich unsere Vermieterin nicht. Wir wohnen jetzt knapp zwei Jahre in der Wohnung und warten schon ziehmlich lange das diverse Mängel behoben werden. Darauf hin WOLLTEN wir die Miete kürzen, was wir aber nur schriftlich "angedroht" haben. Darauf hin (denken wir) kam die Kündigung.
Unabhänig von der Kündigung muss die Vermieterin doch ihren Pflichten nachkommen, oder?
Ich hoffe ihr könnt mir die Angst nehmen, das ich nicht ausziehen muss :/.
VG
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