Mietminderung wegen unnötigen Verzögerungen der Handwerksarbeiten

  • Hallo!

    Ich habe am 13.06 einen Wasserschaden im Bad bemerkt und seitdem die Handwerker im Haus... die Fliesen wurden aufgeschlagen und einen Monat liegen gelassen, bis endlich weitergearbeitet wurde. Rohrwechsel, Fliesen und Estrich rausnehmen, neu verlegen, Kleiderschrank ab- und wieder aufbauen, Flur wegen Schimmel neu tapezieren und streichen benötigten in dieser Firma fast 3 Monate! Die Handwerker machen ihre Arbeit schlecht, sodass die fertig gelegten Fliesen wieder komplett rausgerissen werden mussten. Sie halten sich nicht an Terminabsprachen sondern kommen unangekündigt oder 3 Stunden zu spät. Ich musste bereits an 14 Tagen auf drei Monate verteilt zu Hause bleiben und kann in dieser Zeit kein Geld verdienen! Die Firma reagiert auf die Beschwerden bescheiden: So sei das im Handwerk nun mal. Die Vermieterin ist schockiert und möchte, dass wir einen guten Betrag von der Miete abziehen (im Juni und Juli haben wir um 20 % abgezogen, im August für nicht nutzbare Sanitäranlagen zwischen 20 und 50 %), da ihre Versicherung bereits bestätigt hat, dass sie die Unkosten übernimmt. Aber darf ich denn für meine 'unnötig investierte Zeit' bzw. meinen Arbeitsausfall und die Schluderei der Handwerker und nicht eingehaltene Fristen (Eig. war die offizielle Deadline für die Arbeiten, die die Chefs der Firma und unser Hausverwalter gesetzte hatten, letzte Woche) Miete mindern? Voraussichtliches Ende der Arbeiten wird jetzt etwa Mitte September sein.

    Danke und freundliche Grüße

    P.s.: Davon abgesehen, dass ich die bin, die darunter leidet und "nur Geld kriege" muss ich mal meinen Frust loslassen. Mir wäre es lieber, die hätten für so ein 5 qm Bad keine drei Monate gebraucht, denn seitdem habe ich kein Bad, keinen Flur und nur die Hälfte meines Wohnzimmers zur Verfügung und die Wohnung ist klein! Davon abgesehen dauernd irgendwelche Handwerker im Haus, die unzuverlässig sind und mich selbst auf meine klare Anweisung, während meines Urlaubs bitte meinen Lebensgefährten zu kontaktieren, im Urlaub mit Anrufen belästigten. Ich bin sauer :(

    2 Mal editiert, zuletzt von Odji88 (2. September 2013 um 14:43)

  • Hall Odji88,

    als Vermieter wüsste ich, was ich in Bezug auf die Handwerker machen würde...
    In diesem Fall noch etwas an Mietminderung "herauszuschlagen", wage ich nicht zu beurteilen. Wenn die Angelegenheit vor Gericht gehen sollte, wird es teuer - mit unsicherem Ausgang.
    Ich würde mich mal persönlich an den VM wenden, tabellarische Aufzeichnungen und Fotos mitnehmen.


  • Ich würde mich mal persönlich an den VM wenden, tabellarische Aufzeichnungen und Fotos mitnehmen.

    Hallo Berny, die Vermieterin weiß bescheid und es war ja ihr Wunsch, dass wir noch mehr Miete kürzen...

  • Hallo Berny, die Vermieterin weiß bescheid und es war ja ihr Wunsch, dass wir noch mehr Miete kürzen...


    OK, aber man weiss ja nie... Meine Munition behalte immer ich in meiner Tasche...:o

  • Generell steht für Einkommensverluste ein gewisser Schadenersatz zu den der Verursacher zu tragen hat.
    Da der VM hier informiert ist und augenscheinlich Willig den Schaden bestmöglich zu beseitigen, würde ich mit diesem auch klären wie dieser Schadenersatz vergütet werden kann/soll.
    Urlaub für solche Umstände nehmen zu müssen kann es auch nicht sein da dies im Widerspruch zu dem ANsatz von Urlaub ist oder erholt man sich wenn man die Handwerker im Hause hat ???

    Es kann sein, dass die Versicherung für den Verdienstausfall aufkommt und sich ggf. anteilige Kosten von der Firma holt wenn die unnötig Lange für Verzögerung sorgt.
    Am besten mit dem VM reden bevor man Geld in einen Anwalt investiert

    ( dies stellt keine Rechtsberatung dar sondern spiegelt eher meine persönliche Meinung )

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!