Pauschalheizkosten - unzulässig ? Keine Abrechnungspflicht laut Vermieter

  • Hallo
    ich benötige dringen eure Hilfe

    Seit 2009 habe ich keine Nebenkostenabrechnungen bekommen , obwohl ich ihn mehrmals darum gebeten habe. wir haben einen Mietvertrag in dem die Kaltmiete , die Heizkosten und Wasser aufgeführt sind. Es gibt einen Anhang worin ich Pauschalheizkosten von 150,- Euro Heizkosten aufgeführt haben. Dazu muß ich erklären das ich mit dem Vermieter ausgemacht habe das ich 150,- euro Heikosten zahlen will im Monat - das sind 1800,- Euro /Jahr , damit bei mehr Verbrauch für mich die Rechnung nicht so teuer wird am Ende des Jahres.Auch steht im Anhang geschrieben, "nach Vorlage der Endabrechnung" Dies bedeutete für mich Verbrauchsgenau. Der Vermieter beruft sich nun auf diese Pauschalkosten und sagt , er brauch mir keine Abrechnungen aushändigen. Da ich dieses ganze Haus ( außer seine Kellerräume) gemietet habe , und der Öltank in meinem Keller ist , habe ich mir alle Öllieferungen notiert , .Auch mußte ich immer die Öllieferungen unterschreiben beim Lieferanten.Nachdem ich die Öllieferungen durchgesehen habe und mir die gezahlten 150,-Euro monatlich seit 2009 durchgerechnet habe , ist mir aufgefallen das ich meine abschläge nie verbraucht habe sondern sich daraus ein für mich beachtliches Guthaben ergeben hat. Der Vermieter bei Ansprache sich auf Warmmiete und Pauschalkosten beruft. Das wiederum berichtete ich dem Mieterbund und dort kam man zu dem Ergebnis das der Mietvertrag total widerspüchlich ist Nun kann ich garnichts mehr verstehen, , wenn ersichtlich ist das ich die Höhe der gezahlten Heizkosten nie verbraucht habe , das der Vermieter das Recht hat das Geld einfach zu behalten.aber wenn ich mehr verbrauche muß ich nachzahlen Ich kann nicht verstehen, das wenn ein Mietvertrag widersprüchlich ist und ein Guthaben zu Gunsten des Mieters ersichtlich ist ,das das Recht dem Vermieter zusteht. Auch kann ich nicht verstehen , das bei Recherchen in Büchern und Internet immer von Heizkostenpauschale sind unzulässig gesprochen wird sowie das ich bei einer Mietminderung unter Vorbehalt zahlen muß

    also beim Anwalt war ich auch - aber als er laß Pauschal - sagte er gleich - vergessen sie es - ob er nicht nach Vorlage der Endabrechnung gelesen hat??? als er meinen mietvertrag sah holte er sein dickes buch raus und fragte was ist denn bitteschön eine Bruttokaltmiete. ich hab beim VM keine chance - der ignoriert mich total
    ich hab mal bei der ölfirma angerufen und um belege anzufordern , weil ich ja bei jeder lieferung unterschreioben mußte - genauso jetzt bei der wasser rechnung . die firmen geben keine auskunft- weil ich nicht der hauptabnehmer bin Jetzt hab ich mal beim wasserverband mir die Preise für die Jahre geben lassen ------ mein Gesamtverbrauch vom Wasser und Abwasser durchgerechnet ----
    UND :--- auch da ergibt sich ein Guthaben für mich - bei einer zahlung von 50 ,- euro im monat

    im Hauptmietvertrag steht 400,- kalt Heizkostenvorschuß 150,- wasser 50,-
    im anhang wortgetreu
    hk belaufen sich auf eine moatl. pauschalzahlung 150,-. sollten die 1800,- ( das sind 150x12 =1800,-) im Jahr überschritten werden,trägt der mieter die zusätzlichen kosten.Vorlage der Endabrechnung.
    Von einer Wasserkostenpauschale ist nix aufgeführt

  • Bitte gehe noch einmal zu einem Anwalt. Nimm aber dieses Mal einen für Mietrecht und nicht solch einen Wald- und Wiesenanwalt.

    Eine wichtige Frage, wohnst du mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus unter einem Dach, oder ist es ein Mehrfamilienhaus?

  • Und wenn Du die Frage in noch so vielen Foren stellst, eine verbindliche, rechtssichere Antwort kann Dir nur ein Fachanwalt für Mietrecht (der weiß auch was eine Bruttokaltmiete ist) oder Sogar Richter geben.

  • Bitte gehe noch einmal zu einem Anwalt. Nimm aber dieses Mal einen für Mietrecht und nicht solch einen Wald- und Wiesenanwalt.

    Eine wichtige Frage, wohnst du mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus unter einem Dach, oder ist es ein Mehrfamilienhaus?


    nein in einem 1 familienhaus neben dem vermieter

  • Zitat

    in einem 1 familienhaus neben dem vermieter

    Dann sieht die Sache etwas anders aus. In diesem Fall ist die Heizkostenverordnung nicht anzuwenden. Hier darf der Vermieter eine Abrechnung nach der Wohnfläche vornehmen. D.h. aber nicht, dass er eine Pauschale anwenden darf. Er muss jedes Jahr die Gesamtkosten der Heizung ganz brav anteilmäßig auf seine und deine Wohnung aufteilen. Lass dich also nicht verscheißern und nimm deine Rechte wahr.

    Selbst auf die Gefahr hin, dass du die rote Karte bekommst. Denn in deinem Fall hat der Vermieter ein besonderes Kundigungsrecht, er kann dir mit einer um 3 Monate verlängerten Frist ohne Angabe von Gründen die Kündigung geben. Er muss einzig die Kündigung mit § 573 a BGB begründen.

    Mietrecht: Die K

  • Die Bruttokaltmiete wird im Mietvertrag vertraglich festgelegt und zählt zu den Vereinbarungen über die Nebenkosten. Eine Bruttokaltmiete zu vereinbaren ist heutzutage eher eine Ausnahme.

    Sie definiert die Miete einschließlich sämtlicher Betriebskosten (wie z.B.: Schornsteinreinigung, Versicherung, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzug, Müllabfuhr etc). Ausgenommen davon sind nur die Heiz und Warmwasserkosten.

    Wurde eine Bruttokaltmiete vereinbart, muss und darf der Vermieter keine Betriebskostenabrechnung erstellen. Nur eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung darf gemacht werden.

    Vertraglich können auch Mischformen der Bruttokaltmiete und Nettokaltmiete (Teil-Inklusiv-Miete) vereinbart werden.

  • Neben ODER zusammen mit dem VM?
    Oder, da Du schreibst "neben", wohnt der VM im Neben-/Nachbarhaus?

    nein ich habe mein eigenes haus daneben. Alles Ablesestellen wie Wasseruhr und Heizöltank ist in meinem Haus .
    also alles seperat

  • nein ich habe mein eigenes haus daneben. Alles Ablesestellen wie Wasseruhr und Heizöltank ist in meinem Haus .
    also alles seperat


    Jetzt haben wir neun Postings gebraucht, um zu erkennen, dass Du ein EFH gemietet hast... (ist nämlich wichtig zu wissen).
    Auch ich habe keine Lust, hier länger mit herumzuhampeln und empfehle Dir, einen Fach-Anwalt für Miet- und Immobilienrecht zu konsultieren.

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