Einschreiben erreicht Mieter nicht

  • Hallo!
    Ich habe mal eine Frage, was mit einer Kündigung passiert, wenn die Kündigung per Einschreiben verschickt wurde (Beleg vorhanden), der Adressat aber so selten zu Hause ist, dass es ihn einfach nicht erreicht?
    Ist die Kündigung trotzdem wirksam? Was ist mit den Fristen, da die Kündigung bis zu einem bestimmten Datum angekommen sein muss?
    Was soll ich machen, damit die Kündigung trotzdem ankommt?? Ich habe meine Untermieterin, der ich kündigen will, selbst seit einer Woche nicht gesehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie absichtlich nicht hier ist und sich bei ihren Eltern quasi "versteckt", ich habe aber die Anschrift der Eltern nicht.
    Es handelt sich um eine fristgerechte Kündigung zum 30.11. mit beiliegender Abmahnung und Androhung der fristlosen Kündigung.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Wenn das Einschreiben + Rückschein nicht zustellbar ist oder nicht abgeholt wird, gibt es keine Kündigung. So einfach ist das.

    Zitat

    Es handelt sich um eine fristgerechte Kündigung zum 30.11. mit beiliegender Abmahnung und Androhung der fristlosen Kündigung.

    3 Möglichkeiten:

    1. Zustellung per Einwurfeinschreiben. Das sollte noch bis zum 4.9.13 ankommen.

    2. Persönlich, mit Zeugen, übergeben oder in den Briefkasten des Mieters einwerfen.

    3. Möglichkeit, durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Ob das aber so kurzfristig klappt weiß ich nicht.

    Das oft und gern empfohlene Einschreiben + Rückschein ist, besonders wenn fristen zu waren sind, die schlechteste aller Zustellarten.

  • Ok, vielen Dank!
    Ich habe jetzt neben dem bereits vor ein paar Tagen versendeten Einschreiben, ein Einwurfeinschreiben abgegeben, dann nochmal beide Dokumente in einem Briefumschlag unter Zeugen und mit Fotos in ihren Briefkasten getan und dann nochmal beide Dokumente mit Fotos und Zeugen zu den Briefen vor ihr Zimmer gelegt.
    Das sollte dann doch hoffentlich reichen oder ist die Kündigung dann immernoch nicht gültig, sofern sie nicht bis zum 4.9. hier auftaucht?

    Einmal editiert, zuletzt von Dr Who (31. August 2013 um 11:46)

  • Es zählt wann der Empfänger Gelegenheit hat das Schreiben zu lesen. Das ist mit Einwurf in den Briefkasten gegeben.

    Ob überhaupt und wann er das Schreiben aus dem Briefkasten holt und liest oder nicht, ist völlig egal.

  • :)

    So nun habe ich eine letzte (hoffe ich) dumme Frage an euch, denn ich will ja nun nichts falsch machen.
    Also. Ich habe ja der Dame abgemahnt. In der Abmahnung steht als Grund die verspätete Mietzahlung sowie das Ausbleiben der Strom- und Gaskostenzahlung mit der angedrohten Folge der fristlosen Kündigung.

    Nun hat sie diesen Monat faszinierdender Weise pünktlich zum dritten überwiesen. Allerdings nur die reinen Mietkosten. Die Strom- und Gaskosten hat sie wieder nicht gezahlt. Die S&G Kosten vom letzten Monat fehlen auch noch immer.
    Kann ich ihr deshalb nun auch fristlos kündigen oder reicht das alleinige Nicht zahlen der Strom - und Gaskosten trotz Abmahnung dafür nicht aus?

  • Dr Who:

    "Ich habe ja der Dame abgemahnt. In der Abmahnung steht als Grund die verspätete Mietzahlung sowie das Ausbleiben der Strom- und Gaskostenzahlung mit der angedrohten Folge der fristlosen Kündigung."
    - Ob solche nicht näher definierte Kosten zu einer Fristlosen ausreichen, weiss ich nicht.

    "Nun hat sie diesen Monat faszinierdender Weise pünktlich zum dritten überwiesen. Allerdings nur die reinen Mietkosten. Die Strom- und Gaskosten hat sie wieder nicht gezahlt. Die S&G Kosten vom letzten Monat fehlen auch noch immer."
    - Diese Aussagen reichen für eine Beurteilung der Rechtmässigkeit der Fristlosen nicht aus.

    "Kann ich ihr deshalb nun auch fristlos kündigen oder reicht das alleinige Nicht zahlen der Strom - und Gaskosten trotz Abmahnung dafür nicht aus?"
    Ohne Kentnis der Details kann das niemand beurteilen.

  • Ahso, das ist nicht ausführlich genug.
    Also das sind quasi die Nebenkosten, die an die Stadtwerke gehen, das sind feste Kosten, die immer gleich sind und die sie jeden Monat auch an den ehemaligen Hauptmieter gezahlt hat. Das gehört zu ihrer Miete dazu. Ich hab den genauen Betrag auch in die Abmahnung geschrieben. Warum sie die nun nicht zahlt, weiß ich nicht, in der Vergangenheit hat sie die zahlen müssen und ich bezahle das ja alles momentan auch schon, gehe quasi in Vorkasse, weil ich als Hauptmieter ja auch nicht anders kann. Sie darf ja nur da wohnen, weil sie das alles mitbezahlt.
    Oder brauchst du irgendwelche anderen Details?

  • Dr Who:

    "Warum sie die nun nicht zahlt, weiß ich nicht,"
    - Frag' sie.

    "Sie darf ja nur da wohnen, weil sie das alles mitbezahlt."
    - Nein - sondern deswegen, weil sie einen Mietvertrag hat.

    "Oder brauchst du irgendwelche anderen Details?"
    - Ich nicht, sondern ein Fachanwalt den Mietvertrag und evtl. noch vorhandene Unterlagen..

  • Ähm ja, aber sie HAT KEINEN Mietvertrag.... Und es gibt auch keine weiteren Unterlagen zu ihr. Ich hab die Wohnung am 1.8. mit Mietvertrag von der Vermieterin übernommen, sie wohnte dann da noch drin. Die beiden anderen Mieter sind ausgezogen. Sie hat weder einen Mietvertrag mit mir, noch mit der Vermieterin.

  • Ähm ja, aber sie HAT KEINEN Mietvertrag.... Und es gibt auch keine weiteren Unterlagen zu ihr. Ich hab die Wohnung am 1.8. mit Mietvertrag von der Vermieterin übernommen, sie wohnte dann da noch drin. Die beiden anderen Mieter sind ausgezogen. Sie hat weder einen Mietvertrag mit mir, noch mit der Vermieterin.


    Dann schmeiss' sie doch 'raus.

  • Ähm ja, aber sie HAT KEINEN Mietvertrag....

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Es könnte durchaus ein Mietvertrag mit Ihnen durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein.
    Hatte Sie den einen Untermietvertrag mit Ihren/m Vormieter/n, oder war sie auch eine Hauptmieterin?

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