Mietminderung, Baustelle 1,5 Jahre

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich nun leider nicht mehr weiter weiß, wende ich mich an euch!
    Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.

    Seit 1,5 Jahren wohne ich in meiner neuen Wohnung. Alles toll, alles super IN DER Wohnung.

    Jedoch wird im Hof, über mir, neben mir gebaut... und das kurz nachdem ich eingezogen bin.

    Hier kurz die Stichpunkte:
    Gerüst vor allen Fenstern,
    Baustaub überall (ich bin nur am Putzen)
    Mo - Sa !! ab 7h Baulärm
    Staub kommt durch Tür (diese schließt nicht richtig)
    Treppenaufgang zur Eingangstür komplett kaputt, Fliesen ab,
    Briefkasten schwer zugänglich
    alles komplett verdreckt,etc... es macht keinen Spaß mehr :(

    Jetzt ist es noch geplant, dass ich neue Fenster bekomme. Habe zwar neue Fenster aber der Vermieter muss wegen Denkmalschutz alle komplett austauschen. Dies bedeutet wieder Schmutz und Arbeit für mich :(

    Meine Frage ist nun, (da ich es mir nicht leisten kann wieder auszuziehen) kann ich die Miete mindern, obwohl ich im Vorfeld wusste das dort gebaut wird?
    Ich wusste als ich eingezogen bin, dass im Hof neue Häuser gebaut werden, aber das es so verdreckt alles und so
    lange nun geht, hab ich nicht gedacht. Ja, naiv und dumm kann man dazu sagen. Ich hab noch nie Erfahrung damit gemacht.

    Danke für eure Hilfe.

    Liebe Grüße
    Claudia

  • Lieber Kolinum,

    es geht mir nicht um Finger krumm machen sondern um die Tatsache, dass seit 1,5 Jahren ich erheblichen Baulärm, Schmutz, Gerüst, etc habe!

    Dumme Kommentare brauch ich nicht, sondern eher eine hilfreiche Antwort! Und wenn Sie meinen Thread richtig lesen würden, dann wüssten Sie das!

    Mich wundert immer wieder wie unfreundlich und arrogant Leute sein können...

    !

  • Mich wundert immer wieder, welch dummer Antworten Fragesteller von immer den gleichen Leuten bekommen. Warum helft ihr den Leuten nicht und greift sie immer nur an, auf der persönlichen Ebene. Verstehe das nicht, warum seid ihr hier? Keinerlei Antwort auf die Frage der Dame geben, aber angreifen, ist doch nicht gut so etwas.

  • Hallo Claudia.

    Ich würde dem Vermieter einen Brief senden und die Mängel genau beschreiben. Ich würde dem Vermieter darum bitten, Ihnen eine Mietminderung zuzugestehen. Sollte er darauf nicht eingehen, würde ich noch einen Brief mit einer Fristsetzung (14 Tage) bis zur Beseitigung des Mangels versenden. Sollte seitens des Vermieters nichts geschehen, würde ich beim Mieterschutzverein vorsprechen, weil das der günstigste Weg ist, rechtlich beraten zu werden (ich glaube ca. € 40,00 pro Jahr Beitrag zzgl. Portokosten inkl. Rechtsschutzversicherung.

  • kann ich die Miete mindern, obwohl ich im Vorfeld wusste das dort gebaut wird?
    Ich wusste als ich eingezogen bin, dass im Hof neue Häuser gebaut werden, aber das es so verdreckt alles und so
    lange nun geht, hab ich nicht gedacht.


    Hallo Claudia,
    ich tendiere ebenfalls zu Nein. Selbst auch dann, wenn Du bei Mietbeginn noch nicht über das, was kommen würde, nicht informiert warst.
    Das nennt man allgemeines Lebensrisiko. Natürlich kannste Dich mit dem VM über eine Entschädigung versuchen zu einigen. Bedenke bitte auch, dass er womöglich erhebliche Kosten hat, und Du nach Beendigung der Bauarbeiten vielleicht mehr Freude an Deiner Wohnung und dem Umfeld haben dürftest.
    Die harte Tour wäre jedoch Rechtsanwalt, Gutachten, Gericht... vierstelliges Kostenrisiko inclusive.
    PS: Türen kann man/frau abdichten, beim 1€-Shop bekommste das Band für 1€.

  • Hallo Berny,

    ja das ist gerade meine "Problem" wegen meines Wissens vor Bezug.
    Es ist aber gerade nicht mehr möglich "normal" dort zu wohnen.
    Teilweise komm ich nicht mehr zur Tür rein, weil Container direkt davor stehen und meinen Eingang versperren.
    :(
    Die Tür ist ca 1cm zu kurz, sie schließt nicht.

  • Dass die Fenster dicht sind, gehört zu den Instandsetzungsmaßnahmen und sind Sache des Vermieters. Egal ob man im € 1 Shop billig einkaufen kann.

    Das man vorher wusste, dass Baumaßnahmen stattfinden mag ja sein, dass heißt aber nicht, dass man mit Containern vor der Tür leben muss, dass man nicht an den Briefkasten kommt, dass immerzu das Haus schmutzig ist und dass die Bauarbeiten nie abgeschlossen werden.

    Die Kosten für einen Prozess sind nicht 4- stellig. Wie soll das gehen? Durch die Rechtsschutz ist man dagegen abgesichert. Und wenn es keine Rechtsschutz geben würde, dann werden die Kosten immer anhand des Streitwerts bemessen und wenn man gar keine Möglichkeiten haben würde, gäbe man, wenn man auch nur ein bisle im Recht ist, Prozesskostenhilfe. Abgesehen davon ist doch nicht klar, wer diese Kosten am Ende zahlen muss. Wenn der Vermieter verliert bekommt man Geld und wenn man selbst verliert bezahlt die Rechtschutz.

    Abgesehen davon habe ich geschrieben, dass es das beste wäre sich zu einigen. Und ein Vermieter ist auch froh, wenn er trotz dieser Baustelle Mieteinnahmen erhält. Ich kann mir vorstellen, dass man sich auf eine Mietminderung einlässt. Wer sich eine so große Baustelle leisten kann, kann auch auf ein wenig Miete verzichten, denke ich.

  • Zitat

    ja das ist gerade meine "Problem" wegen meines Wissens vor Bezug.

    Und damit dürfte der Drops gelutscht sein. Ich habe hier einen Artikel eines Fachanwaltes zum Thema Mietminderung bei vor Einzug bekannten Bauarbeiten.

    Vorteil Vermieter: Absehbare Bauarbeiten rechtfertigen keine Mietminderung

    Lieber Mainschwimmer

    in der vergangenen Woche erkundigte sich ein Vermieter, ob er eine Mietminderung wegen einer Baustelle akzeptieren muss. In der Nachbarschaft seines Mietshauses, es liegt in einem Neubaugebiet, wird zurzeit ein weiterer Neubau errichtet. Und weil der Bauträger in Verzug ist, geht es auf der Baustelle trotz der kalten Jahreszeit hoch her.

    Bauarbeiten am selbst bewohnten Haus berechtigen Ihre Mieter wegen Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit ihrer Mietwohnung meistens zu einer Mietminderung. Aber auch Bauarbeiten in der Nachbarschaft können Ihren Mietern ein Minderungsrecht eröffnen. Ob Sie als Vermieter etwas gegen die Beeinträchtigung unternehmen können oder nicht, dass spielt keine Rolle. Mietminderungen wegen Baulärm sind in unterschiedlicher Höhe zulässig:

    15 Prozent wenn zur Durchführung der Bauarbeiten ein Gerüst errichtet und mit Planen verhangen wird, so dass die Wohnung abgedunkelt ist;
    22 Prozent bei monatelangen erheblichen Bauarbeiten in und am Gebäude;
    25 Prozent wenn wegen des Baulärms ein Öffnen der Fenster und eine normale Unterhaltung in der Wohnung nicht möglich ist und es zu Erschütterungen kommt;
    80 Prozent wenn ein Geschoß ausbaut wird und der Mieter sich in der darunter liegenden Wohnung nicht mehr aufhalten kann.

    Beachten Sie bitte: Eine Mietminderung wegen einer Baustelle ist aber dann ausgeschlossen, wenn Ihr Mieter davon beim Einzug Kenntnis hatte. Wer beispielsweise in ein Neubaugebiet zieht, muss mit Lärmbelästigungen durch Baustellen rechnen. Der um Rat suchende Vermieter musste die Mietminderung also nicht akzeptieren.

    Ebenso können Mieter natürlich keine Mietminderung geltend machen, wenn sie in ein Mietshaus einziehen, in welchem aktuell Umbauarbeiten stattfinden. Ist bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar, dass wegen der Bausubstanz in der Nachbarschaft, insbesondere bei Altbauten, mit Bautätigkeiten zu rechnen ist, besteht ebenfalls kein Recht des Mieters zur Minderung.

    Ist allgemein bekannt (z.B. durch die Tageszeitung) oder weiß ein Mieter persönlich vor Abschluss seines Mietvertrages, dass in der Nachbarschaft eine Großbaustelle geplant ist, so muss er sich das Recht zur Minderung bei Vertragsschluss vorbehalten – ansonsten verliert er sein Minderungsrecht.

    Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine vorübergehende erhöhte Lärmbelastung keinen zur Minderung berechtigenden Mangel darstellt, wenn sie sich innerhalb der ortsüblichen Grenzen hält (BGH, Urteil v. 19.12.12, Az. VIII ZR 152/12).

    Mit freundlichen Grüßen,

    Unterschrift
    Dr. Tobias Mahlstedt,
    Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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