Guten Tag!
Folgende Situation:
Ein belgischer vermieter bietet ausschliesslich 1-Jahresverträge an. Das Mietverhältnis beginnt im ersten Vertrag am 01. September 2011. Nach einem Jahr will der Mieter den Vertrag verlängern und erhält vom Vermieter einen Vertrag der jedoch nicht am 01 September 2012 beginnt sondern schon am 01 August 2012 bis zum 30. Juli 2013. Heisst im Klartext der erste Monat im neuen Vertrag ist derselbe wie der letzte monat im alten Vertrag. Im ersten vertrag wurden alle 12 Monatsmieten vom Mieter bezahlt. Nun möchte der Vermieter jedoch auch für das zweite Jahr die vollen 12 Monatsmieten obwohl damit der Zeitraum vom 01 August 2012 bis zum 01 September 2012 quasi doppelt bezahlt wird.
Erstens ist dies rechtlich korrekt (nach belgischem Mietrecht?) und ist der Mieter durch seine Unterschrift verpflichetet den Mietzahlungen nachzukommen?
Zweitens im neuen Mietvertrag steht, dass Brandschutzverordnungen in Belgien in jedem Zimmer aushängen müssen (was angeblich nicht der Fall ist). Inwiefern wird der Vertrag dadurch ungültig und muss der Mieter schriftlich darauf hinweisen?
Ich hoffe das Szenario und die Fragen sind einigermaßen deutlich!
Gruß, Lados80