Mieterhöhung unzulässig, trotz Teilzahlung?

  • Hallo zusammen,

    meine Geschwister und ich sind Vermieter einer 40 Jahre alten Wohnung.
    Das Mietverhältnis besteht seit 2006. Seither wurde die Miete noch nie erhöht.

    2011 wollten wir die Miete erhöhen. Wir haben die Mieterin nicht um Zustimmung gebeten, das war ein Fehler.
    Auch haben wir nach der Frist die Mieteerhöhung nicht eingeklagt. Sondern weiter die höhere Miete eingefordert.
    Die Mieterin hat einen Monat die höhere Miete bezahlt, ist das als Zustimmung zu werten? Dieser Monat ist auch schon einige Zeit her, kann das Heute auch noch als Zustimmung angesehen werden?

    Wann beginnt die Frist zur wiedereinleitung der Mieterhöhung, nach letztem Schreiben oder nach Beginn des Mieterhöhungsverlangen?

  • Ihr solltet das ganze Procedere noch einmal von vorne beginnen, denn von einer Zustimmung des Mieters könne man nur bei einer nachhaltigen Zahlung der erhöhten Miete ausgehen. Aber eine einmalige Zahlung ist wohl nicht nachhaltig.

    Damit ihr nicht wieder die gleichen Fehler macht, solltet ihr euch an erprobte Vorgaben halten. Z.B. hier:

    Grundlagen zur zul

  • Danke für die Antwort.
    An einen Neustart habe ich auch schon gedacht.
    Ich habe die Erhöhung in Bezug auf den Mietspiegel angeschaut.
    Die Mieterin zahlt derzeit 8,37€.
    Der Mietspiegel liegt aber zwischen 7,60€ - 8,30€.
    Ist da eine Erhöhung überhaupt möglich?
    In dem artikel habe ich gelesen, dass der Mietspiegel 20% überschritten werden darf, aber wie begründet man sowas stichhaltig?

  • Zitat

    Ist da eine Erhöhung überhaupt möglich?

    Nein!

    Zitat

    In dem artikel habe ich gelesen, dass der Mietspiegel 20% überschritten werden darf,

    Wo soll das so zu lesen sein? Wenn das stimmen würde, brauchten wir keinen qualifizierten Mietspiegel und würden Mieten wie auf einem orientalischen Basar erhöhen.


  • Die Mieterin zahlt derzeit 8,37€.
    Der Mietspiegel liegt aber zwischen 7,60€ - 8,30€.
    Ist da eine Erhöhung überhaupt möglich?

    Ich würde NEIN sagen. denn der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

    Zitat

    In dem artikel habe ich gelesen, dass der Mietspiegel 20% überschritten werden darf, aber wie begründet man sowas stichhaltig?

    Richtig gelesen, aber falsch interpretiert.
    Es heißt: Die Kappungsgrenze bei der Mieterhöhung ist zu beachten. Danach darf der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen.

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