Beiträge von beethy

    Danke für die Antwort.
    An einen Neustart habe ich auch schon gedacht.
    Ich habe die Erhöhung in Bezug auf den Mietspiegel angeschaut.
    Die Mieterin zahlt derzeit 8,37€.
    Der Mietspiegel liegt aber zwischen 7,60€ - 8,30€.
    Ist da eine Erhöhung überhaupt möglich?
    In dem artikel habe ich gelesen, dass der Mietspiegel 20% überschritten werden darf, aber wie begründet man sowas stichhaltig?

    Hallo zusammen,

    meine Geschwister und ich sind Vermieter einer 40 Jahre alten Wohnung.
    Das Mietverhältnis besteht seit 2006. Seither wurde die Miete noch nie erhöht.

    2011 wollten wir die Miete erhöhen. Wir haben die Mieterin nicht um Zustimmung gebeten, das war ein Fehler.
    Auch haben wir nach der Frist die Mieteerhöhung nicht eingeklagt. Sondern weiter die höhere Miete eingefordert.
    Die Mieterin hat einen Monat die höhere Miete bezahlt, ist das als Zustimmung zu werten? Dieser Monat ist auch schon einige Zeit her, kann das Heute auch noch als Zustimmung angesehen werden?

    Wann beginnt die Frist zur wiedereinleitung der Mieterhöhung, nach letztem Schreiben oder nach Beginn des Mieterhöhungsverlangen?

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