Untermieter / WG

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe eine kurze Frage zur Untermietung eines Zimmers, sprich aus meiner Wohnung eine WG zu machen. Meine Tochter zieht in ein paar Wochen wegen ihres Studium um und ihr Zimmer wird frei. Es lohnt sich für mich nicht – aufgrund der hohen Mieten in meiner Stadt – in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Ich dachte mir immer, ich könnte das Zimmer dann untervermieten.
    Meine Vermieterin ist aber ein anstrengender Mensch und ich bin mir relativ sicher, dass sie dazu nein sagen würde. Meine Frage, kann sie das?
    Wie würde es z.B. aussehen, wenn mein Freund zu mir ziehen würde. Muss ich sie darüber einfach nur informieren oder wären dies alles Gründe um mein Mietvertrag zu kündigen.
    Ich vermute ein wenig, dass sie versucht mich aus der Wohnung zu bekommen, da sie sie um einiges mehr vermieten könnte. Wie bereits gesagt, sind die Mietpreise in meiner Stadt zZ unglaublich hoch.
    Es muss noch kurz erwähnt werden, dass ich bereits seit 12 Jahren in der Wohnung lebe und ein recht angenehmer, pünktlich zahlender Mieter bin.

    Ich freue mich auf Eure Antworten und danke Euch schon jetzt.

  • Untervermietung:
    ja er kann ablehnen, z. B. wenn die Wohnung überbelegt wäre oder ein zusammenleben mit UV nicht möglich ist. Ihre Argumente können dafür können sein: a) finanzieller Engpass, b) nicht mehr alleine wohnen können

    Freund zieht ein:
    kein Grund zur Kündigung. Er wird allerdings die NK-vorauszahlung entsprechend erhöhen und ggf. neuen Mietvertrag mit BEIDEN vorschlagen................wenn Sie den Freund einziehen lassen ohne neuen Mietvertrag und dann eigenständig eine Untervermietung durchführen (der nicht zugestimmt wurde), ist das wiederum schon ein Grund zur fristlosen Kündigung

  • Egal ob Untervermietung oder Zuzug eines Lebenspartners, ausgenommen Ehepartner, die Erlaubnis dazu muß vorher vom Vermieter eingeholt werden. Ansonsten berechtigt ihn das zur fristlosen Kündigung.

    Allerdings darf der VM dies nur aus schwerwiegenden Gründen untersagen. Da wären a) Überbelegung der Wohnung (fällt ja wohl weg) und b) der Grund liegt in der zuziehenden Person selbst. Zum Beispiel weil dieser ein einschlägig bekannter Randalierer ist.

    Ein neuer Mietvertrag oder die Aufnahme der zuziehenden Person in den bestehenden Vertrag ist nicht notwendig. Letzteres, wenn Du und der Lebenspartner es denn möchten, könnte den VM allerdings "milde" stimmen. Bekommt er doch einen 2. Schuldner.

  • wenn Du und der Lebenspartner es denn möchten, könnte den VM allerdings "milde" stimmen. Bekommt er doch einen 2. Schuldner.


    Das wäre für die Vermieterin natürlich finanziell sicherer. Ihr beiden Mieter hätten dann alle Rechte und Pflichten aus dem MV. Kündigen könntet jedoch nur Ihr beiden ZUSAMMEN.

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