Erhöhung Betriebskostenpauschale oder Grundmieteerhöhung

  • Guten Tag,

    Ich wohne in meiner Wohnung seit 4 Jahren. In meinem Mietvertrag sind eine Grundmiete (240 EUR) und Pauschalnebenkosten (170 EUR) vereinbart. Es steht nirgendwo, dass diese Betriebskosten erhöht werden können.

    Jetzt habe ich von meinem Vermieter einen Brief, in dem es angekündigt wird, dass die Betriebskosten nicht mehr gedeckt sind und die Pauschale erhöht werden muss. Anbei ist auch eine Ergänzung zu meinem Mietvertrag, in der steht, dass „ der Vermieter berechtigt ist, Erhöhungen der Betriebskosten auf den Mieter umzulegen“. So ein Klausel gab es in dem originalen Mietvertrag nicht.

    Der Vermieter sagt, wenn ich mit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht einverstanden bin, muss er die Grundmiete unbedingt erhöhen (30% mehr). Wenn ich die Erhöhung der Betriebskostenpauschale zustimme, verzichte er auf eine Erhöhung der Grundmiete für drei Jahre.

    Es wird nicht gesagt, wie hoch die Betriebskostenpauschale wird. Jetzt weiß ich nicht, was ich „auswählen“ soll: die Erhöhung der Pauschale oder die Erhöhung der Grundmiete?

    Vielen herzlichen Dank!

  • Zitat

    und Pauschalnebenkosten (170 EUR)

    Sind in diesen Kosten auch Heizkosten? Wenn ja, dann ist diese Berechnung per se ungültig. Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, muss dein Verbrauch (auch der, der anderen Mieter) mit Messeinrichtungen erfasst und abgerechnet werden. Wohnst du mit dem Vermieter alleine unter einem Dach, dann kann und darf er die Heizkosten nach Wohnfläche abrechnen. Aber nicht als Pauschale, sondern jedes Jahr die Kosten aufs Neue erfassen.

    Also schreib mal wortwörtlich, was zu den Nebenkosten im Mietvertrag steht

  • Danke für die schnelle Antwort :)

    "Folgende Betriebskosten sind in der Pauschale berücksichtigt:
    -Hauslicht
    -Strom für einzelne Wohnung
    -Wasser/Kanalgebühren
    -Gas für einzelne Wohnung (Heizung)
    -Straßenreinigungsgebühr
    -Grundsteuer
    -Müllgebühr
    -Kabelfernsehergebühr (nicht GEZ)
    -Kaminkehrgebühr
    -Wohngebäudeversicherung
    -Feuerhaftungsversicherung "

    Es ist eine Mehrfamilienhaus, der Vermieter wohnt nicht in dem Haus. Es sind keine Messeinrichtungen installiert. Der Vermieter sagt in diesem Brief :"Ich werde in sämtlichen Räumen Heizkostenzähler installieren lassen, um eine individuelle Umlage der Betriebskosten zu ermöglichen."

    :confused:

  • Zitat

    -Gas für einzelne Wohnung (Heizung)

    Das solltest du näher erläutern. Verbrennst du das Gas in Einzelöfen, oder wird damit eine Gasetagenheizung betrieben, oder ist eventuell sogar eine Zentralheizung im Haus?

    Und was ist noch zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart, bitte den genauen Text!

  • Es ist eine Zentralheizung im Haus; wir haben aber keine Heizkostenzähler in den Wohnungen.

    Zu den Betriebskosten steht nichts mehr im Mietvertrag, gar nichts. Nur was ich oben geschrieben habe, was in der Pauschale berücksichtigt ist.

    Das mach mir auch stützig: wenn ich diese Ergänzung unterschreibe, stimme ich zu, dass die Pauschale in der Zukunft erhöht werden kann. In dem originallen Mietvertrag steht nichts davon....

    Danke für die Hile!

    Einmal editiert, zuletzt von erassmus (25. August 2013 um 12:07)

  • In deinem Mietverhältnis/Mietvertrag sind so viele Fehler und Ungereimtheiten, da muss ein Forum passen, weil es zu einer unerlaubten Rechtsberatung käme. Hier kann nur der örtliche Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht dafür sorgen, dass du nicht weiterhin über den Tisch gezogen wirst.

  • Der Vermieter sagt, wenn ich mit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht einverstanden bin, muss er die Grundmiete unbedingt erhöhen (30% mehr). Wenn ich die Erhöhung der Betriebskostenpauschale zustimme, verzichte er auf eine Erhöhung der Grundmiete für drei Jahre.


    Das halte ich für Erpressung, Gier frisst Hirn. 30% sind sowieso nicht statthaft.

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