Defekte Toilettenspülung während Urlaub - wer zahlt was?

  • Hallo zusammen,

    ich möchte Sie um Rat in folgender Sache bitten.

    Meine Betriebskostenabrechnung für 2012 fordert eine hohe Nachzahlung beim Wasserverbrauch.
    Letzes Jahr (2012) bin ich aus dem Urlaub zurückgekommen und die Wasserspülung lief, ich habe sie sofort wieder behelfmäßig funktioniontüchtig gemacht. Den Vermieter habe ich damals nicht informiert und habe gehofft das es keine Auswirkungen hat. Da die Toilette wieder funktionierte habe ich auch keine Reparatur angefragt.

    Die Auswirkungen wurde mir erst diese Jahr mit der Betriebskostenabrechnung bewußt - fast ein Jahr später. In Zuge dessen informierte ich den Vermieter darüber, er sandte mir die volle Rechnung für den Wasserverbrauch und hat eine komplette Reparatur beauftragt. Der Installateur stellte vor Ort fest das der Spülkasten sehr alt ist, das Ventil kaputt ist und komplett ausgetauscht werden muß.

    Muß ich den kompletten Preis der Betriebskostenabrechnung oder vieleicht doch nur anteilig?
    Ich bitte Sie um Ihre Hilfe und Erfahrungen.


    PS: Ich weiß das mein Verhalten zeimlich blöd, naiv und viel zu optimistisch war, deshalb würde ich mich freuen wenn sich Antworten auf das weitere Verfahren basierend auf der jetzigen Sachlage beziehen.

  • Zitat

    Muß ich den kompletten Preis der Betriebskostenabrechnung

    Aber sicher! Das Wasser ist von dir verbraucht worden, bewußt oder unbewußt spielt keine Rolle, darum ist es auch von dir zu bezahlen. Zu der Reparatur kann ich nichts sagen, weil ich erstens nicht weiß, ob in deinem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten ist. Und zweitens käme es dann auf die Höhe dieser vereinbarten Klausel und den Rechnungsbetrag an.

  • Leider musst Du den Dir anzulastenden Wasserverbrauch bezahlen.
    Wenn wir verreisen, drehen wir immer den Haupthahn ab.
    Wenn die Reparatur den Betrag einer evtl. vorhandenen Kleinreparaturklausel übersteigen sollte (ich gehe davon aus), hat der VM die kpl. Reparaturkosten zu übernehmen.

  • Zählt das nicht als Wasserverlust? Es geht um 1500 Euro Kaltwasserkosten, die ungenutzt dahingeflossen sind, weil ein kleines Teil in einem uralten Spülkasten - der zur Mietwohnung gehört - plötzlich defekt war - und das ausgerechtnet während einer längeren Abwesenheit.
    Das zählt tatsächlich als Wasserverbrauch?

  • Zählt das nicht als Wasserverlust? Es geht um 1500 Euro Kaltwasserkosten, die ungenutzt dahingeflossen sind, weil ein kleines Teil in einem uralten Spülkasten - der zur Mietwohnung gehört - plötzlich defekt war - und das ausgerechtnet während einer längeren Abwesenheit.
    Das zählt tatsächlich als Wasserverbrauch?

    Wasserzähler zählen den Verbrauch. Das dieser evtl. ungewollt/nutzlos war ist dem Wasserzähler völlig wurscht.

    Ich hatte im letzten halben Jahr 2 Warmwasserrohrbrüche wo so einige m³ sinnlos durch die Gegend geflossen sind. Der Wasseruhr und den Wasserversorger interessiert das nicht das geringste.

  • Wasserzähler zählen den Verbrauch. Das dieser evtl. ungewollt/nutzlos war ist dem Wasserzähler völlig wurscht.
    Ich hatte im letzten halben Jahr 2 Warmwasserrohrbrüche wo so einige m³ sinnlos durch die Gegend geflossen sind. Der Wasseruhr und den Wasserversorger interessiert das nicht das geringste.


    ... vom noch teureren Abwasser mal ganz zu schweigen...:mad:

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