Hallo zusammen,
ich möchte Sie um Rat in folgender Sache bitten.
Meine Betriebskostenabrechnung für 2012 fordert eine hohe Nachzahlung beim Wasserverbrauch.
Letzes Jahr (2012) bin ich aus dem Urlaub zurückgekommen und die Wasserspülung lief, ich habe sie sofort wieder behelfmäßig funktioniontüchtig gemacht. Den Vermieter habe ich damals nicht informiert und habe gehofft das es keine Auswirkungen hat. Da die Toilette wieder funktionierte habe ich auch keine Reparatur angefragt.
Die Auswirkungen wurde mir erst diese Jahr mit der Betriebskostenabrechnung bewußt - fast ein Jahr später. In Zuge dessen informierte ich den Vermieter darüber, er sandte mir die volle Rechnung für den Wasserverbrauch und hat eine komplette Reparatur beauftragt. Der Installateur stellte vor Ort fest das der Spülkasten sehr alt ist, das Ventil kaputt ist und komplett ausgetauscht werden muß.
Muß ich den kompletten Preis der Betriebskostenabrechnung oder vieleicht doch nur anteilig?
Ich bitte Sie um Ihre Hilfe und Erfahrungen.
PS: Ich weiß das mein Verhalten zeimlich blöd, naiv und viel zu optimistisch war, deshalb würde ich mich freuen wenn sich Antworten auf das weitere Verfahren basierend auf der jetzigen Sachlage beziehen.