Ärger mit dem alten Vermieter

  • ich habe folgendes Problem:

    Ich und meine damalige Mitbewohnerin sind Ende Mai aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe gab es keine Probleme.
    Nun habe ich am 10.8. eine Mail von den alten Vermietern bekommen mit der Bitte um einen Anruf.
    Da ich im Urlaub war und diese Mail nicht lesen konnte, habe ich am 13.8. dann eine Mail bekommen, in der mir die Vermieter mitteilten, dass sich wohl in der Garage, in der die Mülltonnen abgestellt sind, einige Möbel befinden würden. Wir hätten bis zum 16.8. Zeit eigenständig unser Mobiliar dort zu entfernen, anderenfalls wird es kostenpflichtig entsorgt.
    Diese beiden Mails habe ich aufgrund von Urlaub allerdings erst am 19.8. gelesen, hatte nun mehr keine Zeit, dortige Möbel abzuholen.
    Außerdem können meine ehemalige Mitbewohnerin und ich uns nicht daran erinnern, dort Möbel abgestellt zu haben.
    Sie, also die Mitbewohnerin, wurde auch von den Vermietern nicht selbst darüber informiert, obwohl auf der Kündigung sowohl die Telefonnummern aus auch E-Mail-Adressen zu finden waren.
    Nun wurden die Möbel schon entsorgt, und laut den Vermietern, wären dort auch Möbelstücke von uns dabei gewesen, für die wir nun die Entsorgungskosten übernehmen sollen.
    Falls dort wirklich Möbel von uns waren, dann hätten die unser Eigentum ohne unser Wissen entfernt.

    Müssen wir das nun bezahlen?
    Auch wenn wir nicht mal wissen, ob dort überhaupt Möbel von uns waren?
    Muss der Vermieter uns nicht anhand von Fotos beweisen, dass es unsere Möbel waren, und nicht vielleicht von jemand anderem?
    Kann der Vermieter nach einer ein-wöchigen Frist einfach die Sachen entsorgen?
    Da ich ja erst am 19.8. davon erfahren hab, wurden die Sachen, unser Eigentum, sogar ohne unsere Zustimmung entsorgt. ist das rechtens?
    Hätten die nicht meine Mitbewohnerin auch informieren müssen? gerade dann, wenn die zu mir keinen Kontakt herstellen konnten?

    Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Was sollen wir machen?

    Danke schon mal im Voraus für jede Hilfe.

  • Wie sollen wir uns jetzt verhalten? Was sollen wir machen?


    Hallo Tina,

    letzteres wird Dir hier niemand sagen, denn das wäre verbotene Rechtsberatung.
    Ich würde, wenn ich ein reines Gewissen habe UND mich nicht erinnern kann etwas zurückgelassen zu haben, den Anspruchsteller bitten, anhand von Beweisfotos meine Erinnerungslücke zu schliessen. Dass ich wegen Urlaubsreise und sehr kurz erscheinender Fristen nicht zeitig reagieren konnte, muss ich ihm ja nicht gleich auf die Nase binden.

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