Küchengerät durch Eigenverschulden defekt: Welche Kosten müssen getragen werden?

  • Mir ist vor einigen Wochen das Ceranfeld unserer Einbauküche kaputt gegangen. Diese ist Mietgegenstand und wird mit 25 € im Monat verrechnet. Den Schaden habe ich dem Vermieter gemeldet.

    Nun möchte der Vermieter einen neuen Ofen mit Ceranfeld kaufen und montieren. Die Kosten für den Ofen mit Ceranfeld und die Montagekosten soll ich tragen. Round about 300 für die Ofenkmbi und 75 für die Montage.

    Da es sich hierbei ja um einen Mietgegenstand handelt, kann ich nicht meine Haftpflicht in Anspruch nehmen. Mich würde aber interessieren, welche Kosten ich wirklich tragen muss?

    - Erstattung des Anschaffungspreises der Alten Herd-Ofen-Kombi ( Rechnung vorhanden ca. 280 €)
    - Erstattung des Zeitwertes der alten Herd-Ofen-Kombi ( wie würde ich diese ermitteln?)
    - Annschafungspreis der neuen Herd-Ofen-Kombi
    - Annschafungspreis der neuen Herd-Ofen-Kombi plus Montagekosten

    Oder gibt es gar noch eine ganz andere Variante. Bevor ich das nächste mal mit meinem Vermieter telefoniere wüsste ich gerne was auf mich zu kommt.

    Vielen Dank für eure Zeit.

  • Hallo wernerget,

    das ist eher Bürgerliches als Mietrecht.
    Ich würde sagen: - Erstattung des Zeitwertes der alten Herd-Ofen-Kombi ( wie würde ich diese ermitteln?)
    Wenn Du ein gleichartiges Ceranfeld bekommen kannst, kannste das doch selbst austauschen, wennste nicht zwei linke Hände bzw. überhaupt keine Ahnung davon hast. Vorsichtig: da gibt es drei Sicherungen für die 400V Versorgung!
    Gibt es bei Euch Second-Läden, oder auch "Bürger für Obdachlose"? Letztere bei uns haben fast alles aus Haushaltsauflösungen.

  • Zitat

    Da es sich hierbei ja um einen Mietgegenstand handelt, kann ich nicht meine Haftpflicht in Anspruch nehmen

    Vermag ich jetzt nicht ganz nachzuvollziehen. Genau für solche Situationen schließt man in der Regel doch Haftpflichtversicherungen ab.

  • Ich hatte schon einmal den Fall, das ich einen Schade an einer Waschmaschine über die Versicherung abwickeln lassen wollte. Diese war von meiner Vermieterin gestellt worden, aber nicht im Mietvertrag enthalten. Dies reicht aber nicht aus. Sie muss im Mietvertrag angeblich sogar ausdrücklich ausgeschlossen sein. Sonst zählt Sie als Mietgegenstand und kann nicht über die Haftpflicht versichert werden, da sie ja quasi zum eigenen Eigentum gehört, zumindest während der Miete.

  • Sonst zählt Sie als Mietgegenstand und kann nicht über die Haftpflicht versichert werden, da sie ja quasi zum eigenen Eigentum gehört, zumindest während der Miete.


    Wenn der Mieter eine Haftpflichtvers. incl. Mietsachschäden hat, müsste es aber doch gehen.

  • Zitat

    Ich hatte schon einmal den Fall, das ich einen Schade an einer Waschmaschine über die Versicherung abwickeln lassen wollte. Diese war von meiner Vermieterin gestellt worden, aber nicht im Mietvertrag enthalten. Dies reicht aber nicht aus. Sie muss im Mietvertrag angeblich sogar ausdrücklich ausgeschlossen sein. Sonst zählt Sie als Mietgegenstand und kann nicht über die Haftpflicht versichert werden, da sie ja quasi zum eigenen Eigentum gehört, zumindest während der Miete.

    Halte ich für eine fadenscheinige Ausrede der Versicherung um sich vor der Leistungspflicht zu drücken. Haftpflichtversicherungen werden abgeschlossen um Dritten gegenüber verursachte Schäden zu regulieren. Und da sowohl die Waschmaschine als auch der EHerd nicht Ihr Eigentum sind bzw. durch einen Mietvertrag werden.....

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