Ich hatte schon einmal den Fall, das ich einen Schade an einer Waschmaschine über die Versicherung abwickeln lassen wollte. Diese war von meiner Vermieterin gestellt worden, aber nicht im Mietvertrag enthalten. Dies reicht aber nicht aus. Sie muss im Mietvertrag angeblich sogar ausdrücklich ausgeschlossen sein. Sonst zählt Sie als Mietgegenstand und kann nicht über die Haftpflicht versichert werden, da sie ja quasi zum eigenen Eigentum gehört, zumindest während der Miete.
Beiträge von wernerget
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