Beiträge von wernerget

    Ich hatte schon einmal den Fall, das ich einen Schade an einer Waschmaschine über die Versicherung abwickeln lassen wollte. Diese war von meiner Vermieterin gestellt worden, aber nicht im Mietvertrag enthalten. Dies reicht aber nicht aus. Sie muss im Mietvertrag angeblich sogar ausdrücklich ausgeschlossen sein. Sonst zählt Sie als Mietgegenstand und kann nicht über die Haftpflicht versichert werden, da sie ja quasi zum eigenen Eigentum gehört, zumindest während der Miete.

    Mir ist vor einigen Wochen das Ceranfeld unserer Einbauküche kaputt gegangen. Diese ist Mietgegenstand und wird mit 25 € im Monat verrechnet. Den Schaden habe ich dem Vermieter gemeldet.

    Nun möchte der Vermieter einen neuen Ofen mit Ceranfeld kaufen und montieren. Die Kosten für den Ofen mit Ceranfeld und die Montagekosten soll ich tragen. Round about 300 für die Ofenkmbi und 75 für die Montage.

    Da es sich hierbei ja um einen Mietgegenstand handelt, kann ich nicht meine Haftpflicht in Anspruch nehmen. Mich würde aber interessieren, welche Kosten ich wirklich tragen muss?

    - Erstattung des Anschaffungspreises der Alten Herd-Ofen-Kombi ( Rechnung vorhanden ca. 280 €)
    - Erstattung des Zeitwertes der alten Herd-Ofen-Kombi ( wie würde ich diese ermitteln?)
    - Annschafungspreis der neuen Herd-Ofen-Kombi
    - Annschafungspreis der neuen Herd-Ofen-Kombi plus Montagekosten

    Oder gibt es gar noch eine ganz andere Variante. Bevor ich das nächste mal mit meinem Vermieter telefoniere wüsste ich gerne was auf mich zu kommt.

    Vielen Dank für eure Zeit.

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