Abnahmeprotokoll erst nach zahlung von Mietschulden?

  • Hallo,
    ich heisse Martin und komme aus Berlin.

    Ich habe da ein Problem (warum sollte ich hier auch sonst schreiben?).

    Fangen wir vorn an:
    Mein Mietverhältnis mit meiner Wohnungsbaugesellschaft begann 1998.
    Nach einigen Eigentümerwechseln war es letzts Jahr im Juni soweit, dass ich auch mal ein paar Mängel in der Wohung hatte.
    Viel im Bad, einiges in der Küche und die Fenster.
    Das teilte ich der Hausverwaltung mit.
    Erst nach wiederholten male anschreiben und Fotos zusenden, kam im November erst eine Antwort.
    Es wurde begutachtet und wieder nichts getan.
    Somit kündigte ich eine Mietminderung an, die ich ab dem 1.1.13 auch durchführte.
    Im Februar bekam ich dann ein Schreiben, in dem mir eine Modernisierung angeboten wurde.
    Dieser wiedersprach ich, weil die Miete sonst zu teuer wurde.
    Die Reaktion kam wieder erst Wochen später und sah eher nach Unverständnis aus.
    Nicht weiter wichtig. Es geschah weiter nichts, bis ich die Kündigung ins Haus bekam, weil ich zu hohe Mietschulden habe.
    Zwei Tage später bekam ich dann einen Anruf von einer Sanitär Firma, die einen Termin mit mir ausmachen wollten.
    Da war die Fristlosekündigung allerdings schon ausgesprochen.
    Nun war es für mich an der Zeit den Mieterschutzbund aufzuschen.
    Nach prüfen und allem drum und dran, boten wir der Verwaltung an in Beidseitigeneinverständnis die Kündigung der Wohnung zum 1.7. und einer Teilrückzahlung der Mietminderung.
    Ich hattes es wohl etwas übertrieben.
    Zuerst wurde mir suggeriert, dass sie einverstanden sind, aber noch die Höhe der Rückzahlung prüfen müssen.
    Anfang Juli war Schlüsselübergabe, bei der ich leider nicht dabei sein konnte und eine Vertretung schickte.
    Nun sind die Schlüssel weg und ich habe das Geld noch, da mir nie gesagt wurde ob sie mit der Höhe einverstanden sind oder nicht.
    Jetzt bekomme ich einen Brief in dem stand, dass ich das Abnahmeprotokoll erst bekomme, wenn ich die Zahlung geleistet habe.
    Noch wichtig wäre, dass ich keine Kaution bei Einzug gezahlt habe.
    Können die das Protokoll wirklich zurückhalten?

  • Hallo Martin,
    da ist wohl einiges schief gelaufen, welches Du prima hättest vermeiden können. Das mal so vorweg.
    Ein Abnahmeprotokoll steht Dir bzw. dem Vermieter m.E. eigentlich nur dann zu, falls sowas im MV vereinbart wurde.

  • Hallo Martin,
    zur Rückgabe der Mietwohnung wird normalerweise ein Termin zwischen Vermieter und Mieter vereinbart. Dazu wir meist freiwillig (um nachträglichen Schadensersatz auszuschließen) ein Abnahmeprotokoll erstellt. Eine Verpflichtung zur Unterzeichnung oder zur Fertigung eines Abnahmeprotokolls besteht nicht................Normalerweise werden zwei exemplare angefertigt und vor Ort unterschrieben übergeben. Hat Dein Vertreter kein exemplar erhalten, hast Du schlechte Karten nachträglich eine Kopie einzufordern. Allerdings gibt es keine rechtl. Grundlage es Dir wegen ausstehnder Zahlungen vorzuenthalten...........Andersrum: Wenn alles i. O. war, ist so ein Abnahmeprotokoll eigentlich nicht wichtig, weil ja nichts mehr "nachkommen" kann.

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