Untermieten und der Ärger mit dem Vermieter

  • Hallo liebe Community,

    ich habe ein paar Fragen, die sich auf die Rechte bzw. Pflichten in Bezug auf eine Untervermietung beziehen.
    Dazu möchte ich euch die folgende Situation schildern:

    Ich bin Student und habe nach einem Zimmer Ausschau gehalten. Hatte dann auch etwas passendes gefunden.
    Zimmer angeschaut und zugesagt und dann eine Zusage bekommen. Habe dann auch zum 15.08.2013 einen Untermietvertrag unterschrieben.
    Jetzt zum Problem: Ich habe erst im Nachhinein herausgefunden, dass die Hauptmieterin noch keine so wirklich feste Zusage vom Vermieter hat, dass sie untervermieten darf. Und der Vermieter ist so ein wenig (eigentlich die Untertreibung des Jahrhunderts) eigensinnig und versucht immer seinen Kopf durchzusetzten.
    Jetzt haben wir die Befürchtung, dass der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen wird.
    Allerdings muss man dazu sagen, dass ich mal davon gehört habe, dass ein Hauptmieter das Recht zum Untervermieten hat, wenn "besondere Umstände" vorliegen. Denn es ist so, dass meine Hauptmieterin derzeit arbeitslos ist (ausser ein paar kleinen Nebenverdiensten bis max. 400 Euro) und auch ab dem 01. Oktober ein Studium anfängt. Und daher kann sie sich die Wohnung auch eigentlich gar nicht mehr leisten und hat darum auch nach einem Mitbewohner gesucht.

    Ist dies ein begründetes besonderes Interesse, dass sie auch ohne direkte Zustimmung untervermieten darf und/oder was kann ihr/mir im schlimmsten Fall drohen? Eine fristlose Kündigung?
    Wir gehen dem Vermieter im Moment ein wenig aus dem Weg, bis wir ein entsprechendes rechtlich wirksames Schreiben aufsetzten können, welches den bereits vorliegenden Untermietvertrag rechtfertigt.

    Und was muss ich dem Vermieter eigentlich preisgeben. Der meinte etwas vonwegen Personalausweis und alte Anschrift. Soweit ich jedoch informiert bin, muss ich diesem ausser meinem Namen überhaupt nichts mitteilen... Naja, der ist sowieso ein wenig seltsam, der lebt auch noch auf dem Tripp, dass er einfach so in die Wohnungen seiner Mieter reinplatzen kann, weil er ja einen Schlüssel hat. Dem haben wir mal einen Strich durch die Rechnung gemacht, ich habe gestern ein neues Schloss eingebaut :eek:

    Ok, vielen Dank für eure Antworten schon einmal im Vorraus.

    Viele Grüße,
    Xernaos

  • Zitat

    Ist dies ein begründetes besonderes Interesse, dass sie auch ohne direkte Zustimmung untervermieten darf und/oder was kann ihr/mir im schlimmsten Fall drohen? Eine fristlose Kündigung?

    Klar, bedeutet das die fristlose Kündigung für die Hauptmieterin und du fliegst gleichzeitig mit.

    Zitat

    Jetzt haben wir die Befürchtung, dass der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmen wird.

    Die Befürchtung ist berechtigt, denn ohne seine Zustimmung läuft nichts.

    Zitat

    Und daher kann sie sich die Wohnung auch eigentlich gar nicht mehr leisten

    Dann muss sie sich was anderes suchen, oder den richtigen Weg wählen, den Vermieter um Erlaubnis bitten.

    Zitat

    ich habe gestern ein neues Schloss eingebaut

    Ideale Voraussetzungen für die fristlose Kündigung.

  • Hallo Xernaos,

    es ist immer massgeblich, wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat (Weisheit für's Leben!).
    Im MV Deiner VMn steht sicherlich, dass Untervermietungen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des VM bedürfen.
    Ihr Drei sollten Euch mal zusammensetzen...

  • Ideale Voraussetzungen für die fristlose Kündigung.


    Das Ersetzen eines Schlosses bzw. der Einbau eines neuen Schlosses ist absolut rechtens. Man muss lediglich bei Auszug das ursprüngliche Schloss wieder einbauen.

    Im MV Deiner VMn steht sicherlich, dass Untervermietungen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des VM bedürfen.


    Nicht explizit so, aber eine Untervermietung wird laut MV ausgeschlossen. Hat die Klausel Vorrang vor geltendem Recht? Ich weiß nicht... Zusammensetzen an sich ist wie gesagt eine sehr schlechte Idee, da meine VMn den Mieter absolut nicht in die Wohnung lassen möchte. Sie hat anscheinend schon zu viele negative Erfahrungen gemacht, als der Vermieter mal in der Wohnung war... Hm...

    Viele Grüße,
    Xernaos

  • Zitat

    Das Ersetzen eines Schlosses bzw. der Einbau eines neuen Schlosses ist absolut rechtens.

    Quatsch! In dieser Situation, in der du dich befindest, ist der Austausch des Schlosses quasi eine Kriegserklärung an den Vermieter. Ihr braucht die Erlaubnis des Vermieters und da beißt die Maus keinen Faden ab.

  • Quatsch! In dieser Situation, in der du dich befindest, ist der Austausch des Schlosses quasi eine Kriegserklärung an den Vermieter. Ihr braucht die Erlaubnis des Vermieters und da beißt die Maus keinen Faden ab.

    Da muss ich dich leider enttäuschen, aber dem ist absolut nicht so. Es mag zwar wie eine Kriegserklärung dann rüberkommen, aber der Wechsel des Schlosses ist Sache des Mieters. Vergleiche hierzu auch Punkt 10 in folgenden Artikel: Spiegel-Online vom 22.09.2012, Verbraucherschutz: Die größten Irrtümer im Mietrecht

    Viele Grüße,
    Xernaos

  • Da brauche ich garnicht nachzuschauen, denn Du bist nicht (der) Mieter.

    Nein, der bin ich nicht. Aber die eigentliche Hauptmieterin der Wohnunst ist es logischerweise und den Ausbau/Einbau war ja ihr Wunsch. Ihr wurde das von Mieterbund so vorgeschlagen. Ich habe nur die handwerkliche Tätigkeit durchgeführt. Kosten hat auch sie übernommen.

  • Sag mal, kannst du oder willst du nicht verstehen? Ihr seid in einer denkbar schlechten Ausgangssituation und dir fällt nichts besseres ein, als auf dein Recht zum Schlosstausch zu verweisen. Meinst du denn wirklich, dass ich blöd bin und die Rechte des Mieters nicht kenne?

    Schon mal drüber nachgedacht, wie man dein Mietverhältnis nennt? Dafür gibt es nur einen Begriff, illegal. Und wie ein Vermieter mit illegalen Mietern verfahren kann, das versuchen wir dir schon seit Stunden zu erklären.

  • Schon mal drüber nachgedacht, wie man dein Mietverhältnis nennt? Dafür gibt es nur einen Begriff, illegal. Und wie ein Vermieter mit illegalen Mietern verfahren kann, das versuchen wir dir schon seit Stunden zu erklären.

    Naja, wenn dem so ist. Dann befinde ich mich eben zu Besuch hier, solange kein legales Mietverhältnis besteht. Möbel habe ich ohnehin keine mitgebracht.

  • .: Nachtrag :.

    Im Übrigen habe ich gerade erfahren, dass es bereits eine Zusage seitens des Vermieters gab. Dieser erfolgte per E-Mail an meine Hauptmieterin:

    Zitat


    Hallo Frau -----,

    Ihre Post ist nicht verloren gegangen. Ich war im Urlaub und bin erst jetzt zurück.

    Wenn Sie Ihren Partner in Ihre Wohnung aufnehmen , geht das in Ordnung. Wir werden dann allerdings einen neuen Mietvertrag mit Ihnen beiden abschließen. Dazu möchte ich am kommenden Montag, dem --.--. um --.-- Uhr (es kann auch --.-- Uhr werden) zu Ihnen kommen. Es wird notwendig sein, dass Ihr Partner anwesend ist und seinen Personalausweis bei sich hat und mir seine bisherige Wohnanschrift mitteilt.

    Die Eckdaten des neuen Vertrages bleiben bis auf die Erhöhung der Nebenkosten gleich. Die Nebenkostenvorauszahlung erhöht sich auf 100,00 €.

    Mit freundlichen Grüßen
    --. -----

    Worum es mir nun eigentlich geht ist, dass meine Hauptmieterin keinen neuen Mietvertrag möchte, sondern dies über einen Untermietvertrag regeln möchte. Und das darf sie doch dann nach dieser Zusage, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Xernaos (18. August 2013 um 20:18)

  • das ist m. E. keine zusage für eine Untervermietung (die Vermieterin hat das wahrscheinlich nicht oder falsch verstanden). Sie geht davon aus, dass sie beide zukünftig als Paar in der Wohnung leben, was ja auch naheliegt, wenn man von seinem "Partner" spricht......spricht doch auch nichts gegen, weil die Miete gleich bleibt und das die NK steigen ist logisch

  • Ja, das stimmt. Mir persönlich wäre das auch egal. Ob ich nun ein Untermieter bin oder in einem bestehenden Mietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter/Eigentümer aufgenommen werde. Jedoch möcht das wiederum meine "Partnerin" nicht. Fragt mich nicht wieso... Genau da liegt ja der Knackpunkt. Der Vermieter möchte einen neuen Vertrag aufsetzen (mit gleichbleibenden Mietskosten, NK erhöht, völlig akzeptabel) aber meine Hauptmieterin, welche nicht meine Partnerin ist (ich habe keine Ahnung warum der Vermieter darauf gekommen ist, er hat vermutlich das Wort "Freund" missinterpretiert), möchte die alleinige Vertragspartnerin im MV bleiben und besteht darauf, dass eine Untermiete vom Vermieter erlaubt wird. Und angesichts der finanziellen Lage ihrerseits darf sie das, oder?

  • Im Übrigen habe ich gerade erfahren, dass es bereits eine Zusage seitens des Vermieters gab. Dieser erfolgte per E-Mail an meine Hauptmieterin:
    Worum es mir nun eigentlich geht ist, dass meine Hauptmieterin keinen neuen Mietvertrag möchte, sondern dies über einen Untermietvertrag regeln möchte. Und das darf sie doch dann nach dieser Zusage, oder?


    Du willst es wohl anscheinend nicht begreifen: Du hast KEINE Hauptmieterin, noch nicht mal eine (Haupt)Vermietrin, denn Du bist VÖLLIG aussen vor.
    Die Vermietrin Deiner Bekannten möchte mit Euch beiden einen neuen Mietvertrag machen. Damit hättet Ihr beide die gleichen Rechte und Pflichten.

  • wenn Deine Bekannte das nicht möchte (vielleicht möchte Sie dich bei Bedarf jederzeit vor die türe setzen können:;))....sprecht doch mit Vermieterin ob es ohne neuen Vertrag geht........

  • Du willst es wohl anscheinend nicht begreifen: Du hast KEINE Hauptmieterin, noch nicht mal eine (Haupt)Vermietrin, denn Du bist VÖLLIG aussen vor.

    Langsam bekomme ich das Gefühl, dass hieraus ein Shitstorm wird. Natürlich habe ich das verstanden. Mein "Untermietvertrag" ist momentan nichtig. Ohne Zusage keine Untervermietung. Das heisst, was mich betrifft, ich bin aktuell einfach nur ein Besucher. Denn für wenige Tage kann man durchaus von einem Besucher sprechen.
    Und bzgl. der Tatsache, dass der Vermieter einen neuen Vertrag aufsetzen möchte: s. meinen vorherigen Post.

    Zitat

    wenn Deine Bekannte das nicht möchte (vielleicht möchte Sie dich bei Bedarf jederzeit vor die türe setzen können:)....sprecht doch mit Vermieterin ob es ohne neuen Vertrag geht........

    Ja, mehr oder weniger. Sie möchte sich ein wenig absichern. Natürlich werden wir versuchen dem Vermieter zu erklären, dass wir es gerne ohne neuen Mietvertrag machen würden. Aber wer weiß, was der davon hält. Mir gehts darum, ob ein grundsätzlicher Anspruch auf Zusage zur Untervermietung besteht. Sofern der Mieter sowieso sagt "Ja, kein Problem, dann machen wir das so", dann ist das sowieso egal. Aber was wäre, wenn der Vermieter sagt: "Nein, ich möchte keine Untermieter in meinem Haus!"?

    Einmal editiert, zuletzt von Xernaos (18. August 2013 um 21:05)

  • bei uns hat eine Mieterin letzte Woche so argumentiert: Ich habe seit zwei jahren eine Wohnung die ich mir auch alleine leisten kann und das möchte ich auch vorerst so lassen. Wir wollen lediglich ausprobieren, ob es zu zweit funktioniert. aber ich möchte weiterhin alleinig Mieterin sein. Bzgl. der Kosten das klären wir untereinander. .................und der Besucher ist jetzt Mitbewohner ohne im Vertrag aufgeführt zu sein.

  • bei uns hat eine Mieterin letzte Woche so argumentiert: Ich habe seit zwei jahren eine Wohnung die ich mir auch alleine leisten kann und das möchte ich auch vorerst so lassen. Wir wollen lediglich ausprobieren, ob es zu zweit funktioniert. aber ich möchte weiterhin alleinig Mieterin sein. Bzgl. der Kosten das klären wir untereinander. .................und der Besucher ist jetzt Mitbewohner ohne im Vertrag aufgeführt zu sein.

    Na das wäre ja auch noch eine Idee. Ich habe grade gelesen, dass der finanzielle Engpass meiner Bekannten auch ein besonderes Interesse an der Untervermietung rechtfertigt. Ich meine, sie hat wirklich keine Arbeit mehr und fängt an zu studieren. Mit mir jedoch als Untermieter könnte sie sich die Wohnung dann auch weiterhin leisten. Jetzt ist die Frage, mit was man besser argumentiert. Denn ich weiß nicht, ob das so glaubwürdig rüberkommt, wenn eine über 40-jährige einen 25-jährigen als ihren neuen Lover vorstellt :p

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!