Vermieter kommt ohne Benachrichtigung in WG für Übergabe des Mitbewohners

  • Hallo,

    Der Mieter wohnt in einer WG und die einzelnen Mitbewohner haben alle einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Jetzt kommt ein neuer hinzu und der Mieter hat ihn auch bei den Besichtigungen gesehen.
    Der Vermieter hat dem Mieter aber nicht gesagt, dass der neue Mitbewohner endgültig unterschrieben hat und kommt dann irgendwann einfach so zur Übergabe in die Wohnung.

    Darf er das ?

    Das Besichtigungsrecht ist ja ziemlich eingeschränkt, aber sowas fällt wahrscheinlich nicht unter Besichtigung, da es ja eine Übergabe war und der neue Mitbewohner schon unterschrieben hatte. Das Problem ist halt, dass dem Mieter nicht gesagt wurde, dass es überhaupt einen neuen Mitbewohner gibt.

    Mit besten Grüßen,

    Matthias

    Einmal editiert, zuletzt von matthiaskohl (17. August 2013 um 09:17)

  • Hat jeder Bewohner einen Mietvertrag ausschließlich über ein Zimmer?

    Wenn ja ist die Wohnung eine Art Wohnheim. Da darf der Vermieter jeder Zeit die Gemeinschaftsräume ohne Ankündigung betreten.

    Bei dieser Konstellation muß der Vermieter auch nicht über neue Mitbewohner informieren.

  • Also an sich hat jeder Bewohner schon einen Mietvertrag ausschließlich über ein Zimmer.
    Aber (!), der Vertrag ist in der Hinsicht etwas unklar. Die Mietsache im Vertrag ist die ganze Wohnung. Die Besichtigungsklausel (zum Beispiel) bezieht sich ja normalerweise auf die Mietsache.

    In einer Zusatzregelung steht aber, dass der Mieter nur in einem der Zimmer wohnt und nur darauf Zugriff hat etc.

    Das heißt : Alle Mieter/Bewohner der WG haben als Mietsache die ganze Wohnung, die Zusatzregelung beschränkt den Wohnraum aber jeweils auf ein Zimmer.

    Ich hoffe, dass das Sinn macht ...

  • Da jeder Mieter quasi nur das Zimmer gemietet hat, die übrigen Räume stehen zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung, darf der Vermieter nur das angemietete Zimmer nicht ohne Erlaubnis betreten. Die übrigen Räume kann und darf er jederzeit betreten, um z.B. einen neuen Mieter einzuweisen.

    Wer damit nicht klarkommt, der sollte sich nicht in solch ein Verhältnis einmieten.


  • Das heißt : Alle Mieter/Bewohner der WG haben als Mietsache die ganze Wohnung, die Zusatzregelung beschränkt den Wohnraum aber jeweils auf ein Zimmer.

    Ich hoffe, dass das Sinn macht ...


    Sinn insofern, das die Mietsache ausschließlich das im Vertrag genannte Zimmer ist und die übrigen Räume halt nur Gemeinschaftsräume, eben eine Art Wohnheim.

  • Der Mieter wohnt in einer WG und die einzelnen Mitbewohner haben alle einen eigenen Vertrag mit dem Vermieter. Jetzt kommt ein neuer hinzu und der Mieter hat ihn auch bei den Besichtigungen gesehen.
    Der Vermieter hat dem Mieter aber nicht gesagt, dass ...


    Was hat das alles mit "dem Mieter" zu tun? Es gibt doch mehrere Mieter, und ein neuer kommt hinzu.
    Oder sind hier Untermieter gemeint?

  • anitari :

    Zitat

    Sinn insofern, das die Mietsache ausschließlich das im Vertrag genannte Zimmer ist und die übrigen Räume halt nur Gemeinschaftsräume, eben eine Art Wohnheim.

    Da hast du wohl Recht...
    Vielen Dank für die Antwort !

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