Fristlose Kündigung!

  • Hallo,
    ich bin neu hier im Forum und habe mich wegen einem etwas "schockierenden" Brief den ich heute bekommen habe hier angemeldet.

    Folgende situation:

    Ich war in finanziellen Schwierigkeiten, deswegen habe ich die miete für zwei Monate nicht überweißen können.
    Weiterhin steht noch ein Restbetrag von 200€ aus von dem ich aber nicht denke dass ich ihn zu bezahlen habe weil das so nicht im Mietvertrag geregelt ist. Es geht dabei um eine Nebenkosten Abrechnung (Reperaturen im Haus) die ich nicht bezahlen müsste. Ein Bekannter lebt im gleichen wohnhaus und er hat diese Rechnung nicht bekommen, deswegen habe ich mich bis jetzt geweigert den Betrag zu bezahlen.
    Aber das soll nicht weiter von Belang sein (nur zur schilderung der Situation). Ich wohne in dieser Wohnung seit fast drei Jahren und über mich gab es noch nie irgendwelche Beschwerden, die Miete war auch noch nie im Verzug.

    Seit Juni konnte ich keine Miete mehr bezahlen, allerdings habe ich das dann Anfang August erledigt, ich habe also die drei Monatsmieten in voller Höhe überwiesen (allerdings nicht den Nebenkostenbetrag von 200€).
    Bis jetzt habe ich nur Briefe vom Vermieter erhalten in denen es um die 200€ ging und einen ende Juni wo ich darauf hingewiesen wurde die 200€ + die Monatsmiete vom Juni zu überweisen.

    Heute schaue ich in meinen Briefkasten und räume diesen komplett aus (viel Werbung wurde eingeschmissen trotz Hinweisschild), unter den flyern entdecke ich einen Packet/Einschriebeschein dass ich bei der Post einen Einschreibebrief abholen soll (datiert vom 1.August).

    Ich hole also den Einschreibebrief bei der Post ab und beim Öffnen trifft mich schier der Schlag: In dem brief wurde mir mitgeteilt:

    "Sehr geehrter Herr xy, leider haben sie die rückständigen Mieten und die Nebenkosten immer noch nicht bezahlt.

    Wie ihnen bereits mitgeteilt, kündige ich ihen das bestehende Mietverhältnis fristlos, weil sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete in Verzug sind.

    Ich fordere sie auf die Wohnung bis spätestens 15.05.2013 zu räumen.

    Herr xy vom Immobilienservice ab ist verständigt. Wir bitten sie sich wegen der Abnahme der Wohnung und der Übergabe der Schlüssel an ihn zu wenden."

    Was kann ich dagegen tun? Die ausstehenden Monatsmieten wurden von mir Anfang August überwiesen, heute sehe ich diesen Brief (der auf Anfang August datiert ist). Von einem "bereits mitgeteilt" habe ich auch nie etwas mitbekommen... Es war der erste Brief dieser Art.

    Einmal editiert, zuletzt von Void (17. August 2013 um 00:24)


  • Seit Juni konnte ich keine Miete mehr bezahlen, allerdings habe ich das dann Anfang August erledigt, ich habe also die drei Monatsmieten in voller Höhe überwiesen (allerdings nicht den Nebenkostenbetrag von 200€).
    Bis jetzt habe ich nur Briefe vom Vermieter erhalten in denen es um die 200€ ging und einen ende Juni wo ich darauf hingewiesen wurde die 200€ + die Monatsmiete vom Juni zu überweisen.

    Ausstehende Zahlungen an den Vermieter müssen nicht angemahnt werden.

    Zitat

    ........Einschreibebrief abholen soll (datiert vom 1.August).
    Wie ihnen bereits mitgeteilt, kündige ich ihen das bestehende Mietverhältnis fristlos, weil sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete in Verzug sind.

    Das ist so in Ordnung

    Zitat

    Was kann ich dagegen tun? Die ausstehenden Monatsmieten wurden von mir Anfang August überwiesen, heute sehe ich diesen Brief (der auf Anfang August datiert ist).

    Dann hat sich möglicherweise was gekreuzt. Wenn der Brief am 1. August abgeschickt wurde und Sie Anfang August( wann das auch immer sein mag) den Betrag erst überwiesen haben, sollten Sie eine Klärung mit dem Vermieter herbeiführen.
    Warum das jemand hier tun soll, erschließt sich mir nicht.

    Lesen Sie hier weiter:Fristlose K

  • Ich nehme auch an dass sich in diesem Fall was gekreuzt hat. Normalerweile wird die monatsmiete erst zum 4. bei mir abgebucht, zu dem Zeitpunkt habe ich jetzt die aktuelle fällige und die zwei ausstehenden Mieten überwiesen. Ich war nur überrascht dass das so plötzlich gekommen ist, wie gesagt ich habe nie Zahlungen versäumt oder bin sonstwie unangenehm aufgefallen.

    Laut dem Link sollte damit alles in Ordnung sein wenn ich den ausstehenden Betrag überwiesen habe?

  • Zitat

    Normalerweile wird die monatsmiete erst zum 4. bei mir abgebucht,

    Da solltest du unbedingt mit der Bank reden. Der 4. des Monats ist für die Miete zu spät, das Geld muss bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein.

    Bitte hier weiterlesen: Die F

  • Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden.

    Sobald ein Betrag in Höhe von 2 MM offen ist kann der VM, ohne vorherige Mahnung, fristlos kündigen.

    Mit unverzüglicher Zahlung des kompletten Rückstandes wird aber die fristlose Kündigung unwirksam.

    Sofern dem Mieter in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.

    Wurde mit der fristlosen Kündigung auch gleichzeitig fristgerecht gekündigt bleibt diese Kündigung jedoch wirksam.

    Reparaturen am Haus muß der Mieter nicht zahlen, auch nicht, was manchmal versucht wird, anteilig. Vorausgesetzt natürlich er hat den Schaden nicht zu verschulden.

    Mietzahlungen sind spätestens am 3. Werktag, besser gesagt Bankbuchungstag, des Monats fällig. Sie sollten Ihren Dauerauftrag in der Hinsicht ändern.

    Denn auch mehrfach oder ständig verspätete Mietzahlungen berechtigen den VM, nach Abmahnung, zur fristlosen Kündigung. Zur fristgerechten aber auf jeden Fall.

    Da wir ja Heute schon den 17.8. haben ist wohl davon auszugehen das Ihre Zahlung der offenen Mieten beim Vermieter eingegangen ist und Ihrem Mieterkonto verbucht wurde.

    Sprich "die Kuh ist (erst mal) vom Eis".

  • Das wurde jetzt seit 3 Jahren am 3. bzw. 4. abgebucht und auch noch nie beanstandet. Ist das dafür nicht die Bank des Vermieters zuständig, immerhin ist das ein Dauerauftrag, meine Bank verzeichnet ja nur wann das Geld bei mir abgebucht ist.
    Ich kann mal mit meiner Bank reden, aber ich glaube das ist hier nicht das problem. Problem ist eher dass mir eben die fristlose Kündigung eingereicht wird, die ausstehenden Monatsmieten habe ich wie gesagt am anfang dieses Monats beglichen, kann es sein dass mich dann dennoch etwas unangenehmes erwartet?

    anitari:

    Ok, das beruhigt mich etwas. Dennoch finde ich es "etwas" unverschämt vom Vermieter mir gleich eine fristlose Kündigung um die Ohren zu hauen.

    Ich habe immer pünktlich Überwiesen, ich habe nie etwas beanstandet, ich wollte nie das mir irgendetwas repariert wird etc., ich verhalte mich unauffällig, es gibt keine Beschwerden über mich.

    Der Vermieter selbst hat mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 erst Ende 2012 zukommen lassen, also reichlich verspätet, da habe ich auch nichts gesagt, immerhin war das ein Betrag vom 200€ den ich rausbekommen habe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Void (17. August 2013 um 09:09)

  • Das wurde jetzt seit 3 Jahren am 3. bzw. 4. abgebucht und auch noch nie beanstandet. Ist das dafür nicht die Bank des Vermieters zuständig, immerhin ist das ein Dauerauftrag, meine Bank verzeichnet ja nur wann das Geld bei mir abgebucht ist.
    Ich kann mal mit meiner Bank reden, aber ich glaube das ist hier nicht das problem. Problem ist eher dass mir eben die fristlose Kündigung eingereicht wird, die ausstehenden Monatsmieten habe ich wie gesagt am anfang dieses Monats beglichen, kann es sein dass mich dann dennoch etwas unangenehmes erwartet?

    Für den Dauerauftrag sind Sie zuständig, nicht die Bank Ihres Vermieters. Oder wird die Miete per Lastschrift abgebucht? Dann wäre es natürlich Sache des Vermieters wann abgebucht wird.

    Na ja der 3. Bankbuchungstag kann durchaus schon mal erst der 4. oder sogar 5. des Monats sein. Wenn z. B. der 1. ein Sonntag ist und der 3. ein Feiertag.

    Das einzige Unangenehme wäre, wenn nicht zusammen mit der fristlosen Kündigung erfolgt, die fristgerechte Kündigung wegen unregelmäßiger Mietzahlungen.

    Noch mal bei Dauerauftrag ist es Ihre Sache diesen so einzurichten das die Miete pünktlich auf dem dem Konto des VM ist. Bei Lastschrift Sache des Vermieters.

  • Ich denke es läuft über die Lastschrift des Vermieters, denn mein Konto war nicht gedeckt der Betrag wurde abgebucht und anschließend wieder auf mein Konto verbucht. Ich werde es dennoch mal mit meiner Bank klären.

    Rein aus Interesse, wäre es nicht Sache des Vermieters dann darauf hinzuweisen dass die Zahlungen verspätet eingehen?

  • Rein aus Interesse, wäre es nicht Sache des Vermieters dann darauf hinzuweisen dass die Zahlungen verspätet eingehen?

    So wie er Mietrückstände nicht anmahnen muß, muß er auch verspätete Mietzahlungen nicht anmahnen.

    Sie müssen aber schon wissen ob per Dauerauftrag oder Lastschrift abgebucht wird.


  • Ich denke es läuft über die Lastschrift des Vermieters, denn mein Konto war nicht gedeckt der Betrag wurde abgebucht und anschließend wieder auf mein Konto verbucht. Ich werde es dennoch mal mit meiner Bank klären.

    Sollte man aber wissen, ob es ein Dauerauftrag oder eine Lastschrift ist. Bereinigen Sie das!

    Zu Ihren Zitaten:

    Zitat

    Der Vermieter selbst hat mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 erst Ende 2012 zukommen lassen, also reichlich verspätet, da habe ich auch nichts gesagt, immerhin war das ein Betrag vom 200€ den ich rausbekommen habe.


    Der Vermieter hatte bis Ende 2012 Zeit und hat sich nicht verspätet. Sie sollten sich als Mieter mal etwas mehr mit Mietrecht befassen; es wäre sicher nicht zum Nachteil für Sie.

    Zitat

    Rein aus Interesse, wäre es nicht Sache des Vermieters dann darauf hinzuweisen dass die Zahlungen verspätet eingehen?

    Die Miete ist eine Bringschuld und vertraglich festgelegt, da muß man nicht auf Mahnungen warten.

    Zitat

    Dennoch finde ich es "etwas" unverschämt vom Vermieter mir gleich eine fristlose Kündigung um die Ohren zu hauen.
    Ich habe immer pünktlich Überwiesen.....

    Nein, haben Sie eben nicht. sonst hätten Sie jetzt kein Problem.
    Übrigens, jeder kann mal kurzzeitig in eine finanzielle Zwangslage geraten, da mach ich Ihnen keinen Vorwurf.
    Die Kündigung als "unverschämt" zu bezeichnen zeugt nun aber wenig von Vernunft.
    Das Sie so "unverschämt" den Vermieter seine Miete vorenthalten haben, finden Sie noch schick.
    Bereits bei der ersten Fälligkeit hätte ich das Gespräch mit dem Vermieter gesucht und ihm die Situation geschildert, da wäre möglicherweise die Sache einvernehmlich geregelt worden.

  • Wo kann man herauslesen dass ich das "schick" finde? Natürlich ist das nicht in Ordnung von mir, es ist mir sogar höchst unangenehm. Ich habe nochmal nachgesehen, mir wurde die Nebenkostenabrechnung von 2011 am 10.1.2013 zugeschickt...

    Wie gesagt, ich bin Laie und habe keine Ahnung vom Mietrecht, kein Grund mir irgendwelche Sachen zu unterstellen, das ist das erste Mal dass ich mit der Sache in Berührung komme. Deswegen kommt mir das ganze so unverständlich vor. In dieser Nebenkostenabrechnung ist auch von "Kleinreperaturen" die rede, die mir mit 40€ angerechnet wurden, ist das zulässig?

  • Wo kann man herauslesen dass ich das "schick" finde? Natürlich ist das nicht in Ordnung von mir, es ist mir sogar höchst unangenehm. Ich habe nochmal nachgesehen, mir wurde die Nebenkostenabrechnung von 2011 am 10.1.2013 zugeschickt...

    Wie gesagt, ich bin Laie und habe keine Ahnung vom Mietrecht, kein Grund mir irgendwelche Sachen zu unterstellen, das ist das erste Mal dass ich mit der Sache in Berührung komme. Deswegen kommt mir das ganze so unverständlich vor. In dieser Nebenkostenabrechnung ist auch von "Kleinreperaturen" die rede, die mir mit 40€ angerechnet wurden, ist das zulässig?

    Nebenkostenabrechnung für welchen Abrechnungszeitraum?

    Wenn vertraglich eine Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart ist und es wirklich eine solche im Sinne der Bestimmungen war, ist das zulässig.

  • Das hat sich jetzt auf die Nebenkostenabrechnung von 2011 bezogen, ich habe da allerdings einen Betrag von etwa 200€ rausbekommen. Die Nebenkostenabrechnung wurde mir am 10.1.2013 zugesendet.

    Mitte april wurde mir dann die Nebenkostenabrechnung von 2012 zugeschickt, in der heißt es ich soll ca. 220€ bezahlen.

    Ok, dann noch eine andere Frage:

    Mag sich jetzt naiv anhören, ich bezahle einen Pauschalbetrag also Warmmiete, das heißt doch dass Heizungskosten etc. (ausser strom) inklusive sind und diese nicht den Pauschalbetrag übersteigen können. Mein Makler hat mir damals erklärt dass ich maximal diesen Betrag pro Monat bezahle und falls ich sparsam bin die Differenz rausbekomme. Ist das so richtig?

    2 Mal editiert, zuletzt von Void (17. August 2013 um 11:39)

  • Zitat

    ich bezahle einen Pauschalbetrag WARM,

    Das würde mich wundern, denn sogenannte Warmmiete ist schon seit Jahren nicht mehr erlaubt. Seit 2009 müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser bei Zentralheizungen individuell erfasst und abgerechnet werden.

    Was der Makler damals gesagt hat, wurde entweder falsch verstanden, oder der Wohnungsvermittler hatte keine Ahnung. Letzteres ist in dieser Berufsgruppe keine Seltenheit.

    Aber egal, was der Makler gesagt hat, du müsstest doch mittlerweile wissen, ob du die Betriebs(neben)kosten als Pauschale oder als monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung bezahlst. Was steht denn dazu im Mietvertrag?

  • Meine Frage war für welchen Abrechnungszeitraum. Das müssen zwar 12 Monate, aber nicht zwingend das Kalenderjahr sein. Ist es aber das Kalenderjahr, also 1.1. - 31.12.2011, wäre die Abrechnung für diesen Zeitraum im Januar 2013 zu spät zugegangen und Sie hätten nicht mehr zahlen müssen, außer der Vermieter hatte eine nachvollziehbare, glaubhafte Erklärung für die Verspätung.

    Zitat

    Mein Makler hat mir damals erklärt ...

    Makler haben nicht selten kaum Ahnung vom Mietrecht.:( Was erklärt denn der Mietvertrag zu Nebenkosten?

    Wenn es wirklich eine Pauschal-/Inklusivmiete ist wird über Nebenkosten nicht abgerechnet. Sprich man bekommt weder was zurück noch muß man etwas nachzahlen.

    Nur wenn monatliche Vorauszahlungen vertraglich vereinbart sind muß der Vermieter 1 x jährlich abrechnen.

  • Es war schon vom 1.1 - 31.12.2011 allerdings war das das Jahr wo ich ein Plus von 200€ hatte, das darauffolgende Jahr 2012 war ich im Minus von 220€ die ich jetzt nachbezahlen soll.

    Den Mietvertrag werde ich später durchsehen, der liegt zur Zeit bei meinen Eltern. Der Makler hatte mir das damals versichert, genauso wie meinem Bekannten, deswegen war ich so felsenfest davon überzeugt. Dachte gerade die Leute müssten sich damit auskennen, naja so lernt man wohl dazu :D.

  • Zitat

    Das hat sich jetzt auf die Nebenkostenabrechnung von 2011 bezogen, ich habe da allerdings einen Betrag von etwa 200€ rausbekommen. Die Nebenkostenabrechnung wurde mir am 10.1.2013 zugesendet.

    Mitte april wurde mir dann die Nebenkostenabrechnung von 2012 zugeschickt, in der heißt es ich soll ca. 220€ bezahlen.

    Ganz schön clever der Vermieter. Mit der Abrechnung für 2011 läßt er sich ungewöhnlich lange Zeit weil er Dir was zurückzahlen muß, mit der für 2012, weil Du nachzahlen mußt, geht das viel schneller.:cool:

  • Hallo Void,
    bei Deiner Einstellung zu den täglichen Dingen darfst Du Dich nicht wundern, wenn es knüppelhart kommt:

    "Ich war in finanziellen Schwierigkeiten, deswegen habe ich die miete für zwei Monate nicht überweißen können."
    - Es wäre eigentlich selbstverständlich gewesen, den VM hierüber zu informieren und um Verständnis zu bitten.

    "Weiterhin steht noch ein Restbetrag von 200€ aus von dem ich aber nicht denke dass ich ihn zu bezahlen habe weil das so nicht im Mietvertrag geregelt ist. Es geht dabei um eine Nebenkosten Abrechnung (Reperaturen im Haus) die ich nicht bezahlen müsste. Ein Bekannter lebt im gleichen wohnhaus und er hat diese Rechnung nicht bekommen, deswegen habe ich mich bis jetzt geweigert den Betrag zu bezahlen."
    - Aber, wie zu erwarten, mit dem VM auch nicht besprochen...

    "Seit Juni konnte ich keine Miete mehr bezahlen, allerdings habe ich das dann Anfang August erledigt, ich habe also die drei Monatsmieten in voller Höhe überwiesen"
    - Aber den VM nicht einmal zwischendurch kontaktiert. Toll :(

    "Bis jetzt habe ich nur Briefe vom Vermieter erhalten in denen es um die 200€ ging und einen ende Juni wo ich darauf hingewiesen wurde die 200€ + die Monatsmiete vom Juni zu überweisen."
    - Hat Dich aber offensichtlich nicht interessiert... Soll der Blödmann doch weiterhin rätseln.

    "Heute schaue ich in meinen Briefkasten und räume diesen komplett aus (viel Werbung wurde eingeschmissen trotz Hinweisschild), unter den flyern entdecke ich einen Packet/Einschriebeschein dass ich bei der Post einen Einschreibebrief abholen soll (datiert vom 1.August)."
    - Toll, alle zwei Wochen leerst Du Deinen Briefkasten...

    "Sehr geehrter Herr xy, leider haben sie die rückständigen Mieten und die Nebenkosten immer noch nicht bezahlt.
    Wie ihnen bereits mitgeteilt, kündige ich ihen das bestehende Mietverhältnis fristlos, weil sie an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Entrichtung der Miete in Verzug sind.
    Ich fordere sie auf die Wohnung bis spätestens 15.05.2013 zu räumen."
    - 05. oder 08.? Bei 08. halte ich die Kündigung für korrekt.
    Ob die Zahlung der Rückstände die Fristlose "heilen" kann, kann ich nicht rechtssicher beurteilen. Wurde denn auch hilfsweise mit gesetzlicher Frist gekündigt?

  • Void:

    "Das wurde jetzt seit 3 Jahren am 3. bzw. 4. abgebucht"
    - Du hast dafür Sorge zu tragen, dass die Miete spätestens am dritten Bankenarbeitstag dem Vermieterkonto gutgeschrieben wird! Das ist Das Mietrecht im BGB - Mietgesetze im amtlichen Text hier klar geregelt.

    "Der Vermieter selbst hat mir die Nebenkostenabrechnung für 2011 erst Ende 2012 zukommen lassen, also reichlich verspätet,"
    - Gibt es nicht. Entweder fristgerecht oder nicht fristgerecht. Hier war es fristgerecht. Ab dem 01.01.2013 wäre nicht mehr fristgerecht.

  • Void:

    "mir wurde die Nebenkostenabrechnung von 2011 am 10.1.2013 zugeschickt..."
    - Das bedeutet, dass wegen Fristüberschreitung nicht mehr nachgefordert werden kann, jedoch Erstattungen vorzunehmen sind. War ja auch so gewesen.

    "In dieser Nebenkostenabrechnung ist auch von "Kleinreperaturen" die rede, die mir mit 40€ angerechnet wurden, ist das zulässig?"
    - Nein.

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