Mietvertrag mündlich / email / schriftlich

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin am verzweifeln. Ich habe vor 5 Tagen im Internet eine Wohnung in Köln gefunden und dann den Makler per Telefon kontaktiert. Er hat mir die Wohnung zugesichert und dies auch per eMail bestätigt. Heute wollte ich dann in die Agentur fahren und den Vertrag unterschreiben, aber mir wurde erklärt, dass die Wohnung zwischenzeitlich vergeben wurde und ich keine Möglichkeit mehr hätte, in diese Wohnung zu ziehen.

    Mündliche Verträge sind doch genauso möglich? Oder nicht? Die Wohnung war so schön und nun soll ich dort nicht wohnen können?

    Grüße
    Krissy


  • Mündliche Verträge sind doch genauso möglich? Oder nicht?
    Krissy


    Ja, Krissy, aber nur schlecht beweisbar. Hier handelte es sich auch wohl eher um eine kölsche "Zusage"...
    Muss ich das noch weiter erklären?:mad:
    Aber mal abgesehen davon: Ich als VM würde doch niemals einem Anrufer/Interessenten, den ich nicht vorab geprüft habe, eine Wohnung auf's geradewohl vermieten...

  • Hey Krissy,

    den Link zur Wohnung kann ich leider nicht mehr angucken?! Leider muss ich Benny auch recht geben, dass telefonische Zusagen bei Wohnungen, die ich weder gesehen noch für die ich eine Selbstauskunft abgegeben habe, sehr unseriös wirken. Hab dazu noch einen interessanten Blogeintrag zum Thema Mietrecht und Regelungen, die die Schriftform bedürfen gefunden, da ich mich vor einiger Zeit selber in einer ähnliche Lage befand.

    Bei schriftlichen Unterlagen ist man immer auf der richtigen Seite und hat etwas in der Hand.

    Gruß

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