Fragen wegen eines Gartengrundstücks

  • Guten morgen zusammen, ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe das mir hier meine Frage beantwortet werden kann.

    Ich lebe mit meinem Mann und meinen zwei Kindern (10) und (5) Jahre alt in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien der HGW.
    6 Parteien haben einen Balkon bis auf die unteren zwei im EG.
    3 Parteien besitzen einen abgezäuntes Gartengrundstück (beide Familien im 1.OG und die Familie neben mir im 2.OG)

    Das Gartengrundstück unter mir ist so gross das es in 3 Parteien aufgeteilt werden könnte.

    Ich bin mit meinem Mann zur HGW gefahren und haben mit unserem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen ob wir nicht auch ein kleines Gartengrundstück haben könnten. Das hintere mittlere Stück gehört einem Renterehepaar die nicht im Garten sitzen sondern nur pflegen (rasen mähen, hecken schneiden). Der Sachbearbeiter hat mir gesagt ich sollte mich doch mit dem älteren Ehepaar in Verbindung setzen ob die mir nicht den Garten überlassen so dass man ihn überschreiben könnte oder einen Teil davon abgeben. Ich weiß aber das die das nicht machen werden, die Leben am längsten in dem Haus und sind auch teilweise Hausmeister hier. Dann habe ich mit der Mutter unter mir gesprochen die das riesige Grundstück hat und ich habe sie gefragt ob sie uns ein Stück abgeben kann, darauf sagte sie zu mir was soll ich dir denn bitteschön abgeben? Sie hat zwei kleine Kinder und kann denen dort unten alles bieten (Trampolin, Rutsche, Schaukel, Pool, Grill, Sandkasten, Spielzeug ect. und mein kleiner guckt vom Balkon runter und möchte auch dort hin wenn die draußen sind und weint immer ganz dolle und muss ihm immer wieder sagen das das nicht unser ist und er nicht dort runter kann. Ich finde es einfach nicht fair und gerecht. Damals war es wohl so das jede Familie eine Pazelle hatte und weil manche nicht mehr wollten haben die die Gärten vergrössert, aber nach all den ganzen Jahren sind hier neue Familien eingezogen und wir sind die einzigen die noch Kinder haben mit denen die den grossen Garten haben alle anderen Familien wohnen nur als Ehepaar hier in dem Haus. Die Familien die im EG wohnen haben weder Garten noch Balkon, aber ob die einen Garten wollen ist fraglich, da eine EG auch jetzt leer wird. Wir haben auch nachgefragt ob wir ein stück selbst abzäunen könnten, darauf hin sagte der Sachbearbeiter zu uns dann ist überhaupt kein Gemeinschaftlicher Garten mehr vorhanden :( aber das kleine Stück Rasen wird von keinem anderen Mieter benutzt. Wir zahlen sogar 30 Euro mehr Miete weil damals unser Bad renoviert wurde haben aber nicht das Recht auf ein Stück Garten? Ich bin am überlegen ob ich zum Mieterschutzbund gehe und wenn das garnicht funktioniert dann zum Anwalt. Ich finde da sollte das gleiche Recht für alle sein (Gemeinnützige und nicht bevorzugte) oder sehe ich das gerade falsch? Ich habe auch ein Foto von den Gärten gemacht und könnte es bei Interesse posten. Ich hoffe das man mich einigermaßen verstanden hat und bin sehr dankbar über jede Hilfe.

  • Ich habe Sie verstanden. Sie haben nur auf das von Ihnen gemietete Objekt laut Mietvertrag Anspruch.
    Weiterführende Ansprüche können Sie nur im gegenseitigen Einvernehmen erlangen.
    Die Gegebenheiten Ihrer Nachbarn sind für Sie grundsätzlich tabu.

    Das Geld für die Inanspruchnahme eines Mieterschutzbundes können Sie sich sparen, außer Sie wissen gerade nicht wohin damit.
    Der Name Mieterschutzbund ist dafür da, Mieter bei Vertragsverletzungen durch den Vermieter zu schützen, aber nicht um weitere über den Vertrag hinausgehende Ansprüche geltend zu machen.
    Rechtlich geht hier aber auch garnichts; nur im gegenseitigen Einvernehmen.

  • a) haben Sie mit dem Ehepaar gesprochen oder ist das Ihre Vermutung, dass die nicht einen Teil abgeben werden?
    b) die Mutter kann ich aus dem Grund nachvollziehen, wenn sie etwas abgeben würde kommt ggf. neuer Ärger: Weil die Kinder trotzdem in den Garten der anderen Partei möchten (weil es dort andere Sache gibt und Spielkameraden). Es ist erfahrungsgemäss immer schwierig zwei Familien mit Kindern direkt nebeneinander

    rein rechtlich gebe ich den anderen Schreibern recht. Vielleicht schauen Sie sich mal nach einer anderen Wohnung/Haus um weil ich schon verstehen kann das man mit zwei Kindern eine Gartenfläche haben möchte.

  • Hallo Photohexe,

    so grausam es klingt, aber Ihr habt nur Anspruch auf das, was lt. MV gemietet wurde. Zwecks Nutzung eines anderen Grundstückes müsstet Ihr Euch mit dessen Besitzern/Mietern/Verfügungsberechtigten einigen. Die HV hat damit ohnehin überhaupt nichts zu tun.

  • Berny: zwischenfrage: Könnte ich als VM jetzt nicht veranlassen, dass das Nutzungsrecht der großen Gartenfläche auf zwei Parteien aufgeteilt wird? Das hätte der jetzige Nutzer doch zu dulden oder?

  • Berny: zwischenfrage: Könnte ich als VM jetzt nicht veranlassen, dass das Nutzungsrecht der großen Gartenfläche auf zwei Parteien aufgeteilt wird? Das hätte der jetzige Nutzer doch zu dulden oder?


    Nein, grundsätzlich (bestehender) Vertrach ist Vertrach...
    Was einer gütlichen (tunlichst schriftlichen) Einigung nicht im Wege stehen muss.

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