Wartungskosten Heiztherme im Folgejahr

  • hat er eine Chance bzgl. des Mahnbescheides?
    Also kann er nichts nachfordern?
    Bzgl. der Versicherung habe ich nichts, da dies ja über unsere damalige bekannt lief, ich muss mal die Email suchen in der er bestätigte das die 300,-€ ok sind.

  • Ergänzung, das würde ich auch noch erwähnen: Es liegt nicht im Verantwortungsbereich des Mieteres eine Nebenkostenabrechnung dahingehend zu prüfen, ob alle Positionen aufgeführt sind. Damit dem Vermieter keine Fehler diesbezüglich unterlaufen ist ihm ein Zeitraum von 12 Monaten gewährt, die entsprechenden Nebenkosten geltend zu machen. Der Mieter prüft lediglich die aufgeführten aktuellen Positionen und deren Kosten

  • Rechtsanwalt hat er auch nicht gemacht oder?? Er versucht es nur auf diese Weise vermute ich mal..........wenn du die E-Mail noch hast um so besser..............bzgl. Mahnbescheid du bist ja noch nicht im Verzug weil gestern erst die Fristsetzung kam...........diesbezüglich würde ich folgendes reinschreiben: Die Bedingungen für einen Mahnbescheid sind Ihrerseits nicht erfüllt, da die Forderung durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein müssen. Wie sie dem beigefügten E-Mail entnehmen können, sind bzgl. der Schließanlage keine Zahlungen unsererseits mehr zu leisten. ................so und dann wartest du mal ab. Zahlen kannst Du immer noch....erstmal muss er dich nach der Frist in Verzug setzen und dann kann er gerichtl. Schritte androhen..........und dann kannst Du Widerspruch androhen.............also wie gesagt ehe du imGericht sitzt wird einige Zeit vergehen

  • hat er eine Chance bzgl. des Mahnbescheides?
    Also kann er nichts nachfordern?
    Bzgl. der Versicherung habe ich nichts, da dies ja über unsere damalige bekannt lief, ich muss mal die Email suchen in der er bestätigte das die 300,-€ ok sind.

    hier nochmal die genaue Beschreibung:
    Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Unser Vermieter hat uns mit der Nebenkostenabrechnung 2012 mitgeteilt das er in der Nebenkostenabrechnung 2011 die Wartungskosten für die Heiztherme in Höhe von 105,-€ vergessen hat und die jetzt mit den Wartungskosten 2012 abrechnet.

    Ich habe die Nebenkosten 2012 abzgl. der Wartungskosten Heiztherme 2011 bezahlt, mit dem Hinweis auf dem Überweisungsträger (Überweisung unter Vorbehalt der nachträglichen Prüfung).

    Ich hatte ihm dann geschrieben das wir die Wartungskosten 2011 nicht anerkennen, mit der Begründung das dieser Betrag am 31.12.2012 verfristet ist, lt. § 556 Abs. 3 BGB.

    Es kam dann eine Email:
    da Sie die Abrechnung 2011 auch sorgfälltig geprüft haben, ist davon auszugehen, dass Sie die nicht aufgeführten Wartungskosten für die Heiztherme was ja unschwer anhand der Abrechnung 2010 nachvollziehbar war bemerkt haben, zumal Sie ja auch den Arbeitszettel der Wartungsfirma unterschrieben haben . Warum Sie mich auf diesen Fehler nicht aufmerksam gemacht haben, bleibt wohl Ihr Geheimnis. Ich werde deshalb jetzt meinen Rechtsanwalt bitten, sich der Sache anzunehmen. Von einer Verjährung gehe ich deshalb nicht aus und fordere Sie auf den Betrag zu zahlen.

    Darauf habe ich erstmal nicht reagiert.
    es kam schließlich ein Schreiben von Ihm mit einer korrigierten Abrechnung, weil ich Ihn noch zusätzlich auf einen Rechenfehler aufmerksam gemacht habe und das er den Text Zahlung unter Vorbehalt auf dem Überweisungsträger nicht anerkennt.
    Außerdem steht drin, das er die Ablehnung lt. §556 (3) nicht anerkennt, da die Abrechnung fristgerecht vorlag und er darin nur die Wartungskosten vergessen hatte die er jetzt nachberechnet und ich den Arbeitszettel der Firma ja damals unterschrieben habe.

    Er berechnet und außerdem auf einmal in diesen Schreiben eine Nachzahlung für einen Schlüsselverlust/ neuer Schließanlage.
    Zur Schließanlage folgendes. Eine bekannte von uns hat während unseres Urlaubs unseren Schlüssel gehabt um Blumen unsere zu gießen. Sie hat diesen Schlüssel dummerweise verloren. Der Vermieter wollte damals die komplette Schließanlage des Mehrfamilienhauses austauschen lassen auf unsere Kosten. Es war eine sehr alte Anlae wo schon Schlüssel fehlten und es auch keinen wirklichen Schließplan mehr gab. Man hat sich letztendlich auf eine kleine Lösung geeinigt, deren Kosten sich auf 450,-€ beliefen. Die Versicherung unserer Bekannten wollte aber aufgrund der fehlenenden Unterlagen nur 300,-€ zahlen. Der Vermieter sagte, mit 300,-€ wäre es ok. Den Differenzbetrag will er uns jetzt schlißelich berechnen, weil wir die Kosten der Heiztherme nicht tragen wollen.

    Auch auf dieses Schreiben habe ich erstmal nicht reagiert, es gab eine Frist zur Zahlung.
    Nun kam heute ein Einschreiben das wir diezahlung noch nicht geleistet haben mit einer erneuten Frist und Androhung eines Mahnbescheides mit Schufa Eintrag.

    Wir wohnen nicht mehr in dieser Wohnung und der Vermieter ist uns während der Mietzeit kein einziges mal entgegen gekommen, wir haben unsere Miete und alles immer pünktlich bezahlt und waren sehr gute Mieter.

    Was sollte ich am besten jetzt tun?

    Danke für Hilfe

  • Was sollte ich am besten jetzt tun?


    1. Einem MB ohne Angabe von Gründen widersprechen.
    2. Wenn vom Gericht eine Klageschrift kommt, einen Fachanwalt konsultieren.

  • Zitat

    weiß immer noch nicht was ich jetzt machen soll

    Sag mal, gehts noch? Du hast hier jede Menge Tipps und Ratschläge bekommen. Wenn du die nicht liest und verstehst, dann verschwinde hier und nimm anderen nicht den Platz weg. Geh zu einem Anwalt für Mietrecht, der regelt das bisschen für dich, weil du scheinbar total überfordert bist.

  • Was soll die unfreundliche Rückmeldung? Hab ich Sie angegriffen? nein, also
    Mir ist klar das ich ihn Anschreibe und dem widerspreche, ich wollte lediglich Wissen ob er mit seiner Begründung eine handhabe auch bzgl. des Schlüsselverlustes.

  • Was soll die unfreundliche Rückmeldung? Hab ich Sie angegriffen? Nein, also. Aber wie ich gerade lese, reagieren Sie in anderen Beiträgen nicht anders.
    Mir ist klar das ich ihn Anschreibe und dem widerspreche, ich wollte lediglich Wissen ob er mit seiner Begründung eine handhabe auch bzgl. des Schlüsselverlustes.

  • wenn Sie doch das E-Mail noch haben wo er sich mnit 300 Euro einverstanden erklärt, hat er hierfür NICHTS in der Hand. Und bzgl. dem Rest wird er reagieren. Ich denke mal mit einem ganz normalen Schreiben. Sollte ein Mahnbescheid kommen, kann dieser erst NACH Fristablauf kommen.(der übrigens nichts schlimmes nach sich zieht, sie sind dann weder vorbestraft noch kommen Sie ins Gefängnis:;)...................und Sie haben die IMMER noch die Möglichkeit vorher zu zahlen..........also abschicken, abwarten und wieder melden ist mein Vorschlag

  • Zitat

    Was soll die unfreundliche Rückmeldung?

    Ganz einfach. Jeder, der hier antwortet gibt sich viel Mühe. Stattdessen kommt gebetsmühlenartig die Frage, was soll ich tun? Schon mal drüber nachgedacht, dass die Rechtsberatung, die du ständig einforderst, einem Forum nicht erlaubt ist?

  • dann ist es Aussage gegen Aussage, wenn keiner etwas "schriftliches" hat und auch hier ist seine Reaktion abzuwarten. Je nach dem wie die ausfällt, können Sie immer noch zahlen. Sie können ja als letzten Satz schreiben: Ich würde mich freuen, wenn wir uns auf eine für beide Seiten akzeptable Weise einigen können. (das lenkt ein)

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