Nachzahlung nach 1,5 Jahren Auszug

  • Liebe Leser,

    Folgende Situation ergab sich:
    Ich habe bei meinem Arbeitgeber in einer Personalwohnung gewohnt. Im Herbst 2011 ist meine Schwester zu mir gezogen, und nach Vereinbarung mit dem Vermieter/Arbeitgeber, wurde die Miete auf 60 € im Monat angehoben (Nebenkosten). Da mir die Miete immer direkt vom Gehalt abgezogen wurde, ist es mir zuerst nicht aufgefallen, dass sie vergessen hatten, die Mieterhöhung mit ein zu rechnen. Ich habe dies sofort gemeldet und eine Nachzahlung geleistet, doch abermals wurde die Mieterhöhung vergessen. Nun war mir das zu bunt, dass nochmal an zu melden und ich hab es einfach liegen gelassen, und von ihnen kam auch nichts. Im September 2012 sind meine Schwester und ich ausgezogen. im Januar 2013 ist ihnen aufgefallen, dass sie die 60 € vergessen haben mit einzurechnen, bzw. heißt es ja in dem Schreiben, dass ich es vergessen habe zu bezahlen. Ich antwortet ihnen, dass ich dort nicht mehr wohne und auch nicht mehr arbeite und nicht bereit sei zu zahlen. Nun kam jetzt ein erneuter Brief, mit der Anklage dass ich die Miete im Januar 2013 von 60 € nicht gezahlt hätte. Zum Lachen, so ein schöner Tipfehler!
    Naja, mir geht es wirklich nur darum, mal zu wissen wie es um mein Recht steht. Will daraus auch keine große Sache machen. Sie hätten sich das Geld doch holen können!weiß auch , dass es sich nur um einen Minimalbetrag handelt, jedoch möchte ich mich meiner Rechte belehren lassen.

  • "Im September 2012 sind meine Schwester und ich ausgezogen. im Januar 2013 ist ihnen aufgefallen, dass sie die 60 € vergessen haben mit einzurechnen,"
    - Miete ist grundsätzlich eine Bringschuld. Bei einer Werkswohnung ist Mietrecht jedoch regelmässig nicht anwendbar. Von Deinem Gehalt kann die Mieterhöhung ja nun nicht mehr eingehalten werden, und für Dein Girokonto hat der frühere AG wohl keine Einzugsermächtigung. Du schuldest also die Nachzahlung, ausserdem ist die Nachforderung noch lange nicht verjährt.

  • Rechnen scheint auch nicht gerade die Stärke der Fragestrellerin zu sein:

    Zitate:
    1. Nachzahlung nach 1,5 Jahren Auszug
    2. Im September 2012 sind meine Schwester und ich ausgezogen. im Januar 2013 ist ihnen aufgefallen, dass sie die 60 € vergessen haben mit einzurechnen,

    Für mich sind das man gerade mal 4 Monate, aber nicht 18 Monate.:mad:

  • von Herbst 2011 bis Januar 2013 ist für mich mehr als 4 Monate, die Fragestellerin schrieb doch dass Januar 2013 ein Tippfehler sei, weil sie ja nur bis september bezahlen müssen

  • Rudolpho:

    "von Herbst 2011 bis Januar 2013 ist für mich mehr als 4 Monate,"
    - Richtig, niemand hat etwas anderes behauptet.

    "die Fragestellerin schrieb doch dass Januar 2013 ein Tippfehler sei,"
    - In etwa ja, nämlich "...dass ich die Miete im Januar 2013 von 60 € nicht gezahlt hätte. Zum Lachen, so ein schöner Tipfehler!" Jedoch hat sie den Tippfehler selbst nicht näher erklärt.
    Falls Du jedoch auf das Zuzugsdatum Herbst 2011 abstellst, habe ich nichts gesagt.

    "...weil sie ja nur bis september bezahlen müssen"
    - Richtig, bis September 2012, und das waren dann nur 4 Monate bis Januar 2013.

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