Berny: Viel zu kompliziert und provozieren ja noch ein paar Seiten. 4 sind es schon:eek:
Naja, mit solchen 'nützlichen' Kommentaren wie von dir geht da bestimmt noch was :eek:
Berny: Viel zu kompliziert und provozieren ja noch ein paar Seiten. 4 sind es schon:eek:
Naja, mit solchen 'nützlichen' Kommentaren wie von dir geht da bestimmt noch was :eek:
charly10:
"Es ist ja eigentlich auch ein Einfamilienhaus. Das ist ein bissl komisch hier....."
- Falsch. Es handelt sich um ein 3er-MFH. Eine WE wird vom VM bewohnt.
"Gibt es evtl. ein Muster wie man einen Widerspruch formuliert, bzw was der enthalten sollte?"
- Auch hier die berühmten "W": Wem oder was widerspreche ich, warum, welche Rechtsgrundlagen?
Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen.
Zu dem 2.Pkt möchte ich sagen, dass es mir hauptsächlich darum geht, meine Zweifel am Eigenbedarf schriftlich auszudrücken und festzuhalten, zum Beweis, dass ich nicht stillschweigend akzeptiert habe. Zur 'Persönlichen Härte' könnte ich schon was schreiben, ob das aber akzeptiert würde, wäre dann was anderes.
charly10:
"Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
- Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?
"Zu dem 2.Pkt möchte ich sagen, dass es mir hauptsächlich darum geht, meine Zweifel am Eigenbedarf schriftlich auszudrücken"
- So würde ich antworten: "Der behauptete "Eigenbedarf" erfüllt nicht die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen."
Für Dich zum Schlaulesen: [url=http://www.google.de/#bav=on.2,or.&…ung+eigenbedarf]Google[/url] ![]()
charly10:
"Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
- Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?
Es gibt einen Briefkasten und eine Klingel. Mein 'Eingang' ist eine Terrassentür.
"Zu dem 2.Pkt möchte ich sagen, dass es mir hauptsächlich darum geht, meine Zweifel am Eigenbedarf schriftlich auszudrücken"
- So würde ich antworten: "Der behauptete "Eigenbedarf" erfüllt nicht die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen."
Für Dich zum Schlaulesen: [url=http://www.google.de/#bav=on.2,or.&…ung+eigenbedarf]Google[/url] ![]()
Weiss nicht ob ich es schon erwähnt hatte, ich hab mich schon dusselig gegoogled![]()
Zitat:
"Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
- Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?
Und noch wichtiger als die Anzahl der Klingeln, ist die Frage ob der Sohn eine eigenständige Wohnung bewohnt.
Hat er z.B. nur ein Zimmer im Keller, gilt es nicht als eigene Wohnung. Hat er dort aber auch ein Badezimmer und eine Kochecke ist es eine eigene Wohnung.
Zitat:
"Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
- Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?
Und noch wichtiger als die Anzahl der Klingeln, ist die Frage ob der Sohn eine eigenständige Wohnung bewohnt.
Hat er z.B. nur ein Zimmer im Keller, gilt es nicht als eigene Wohnung. Hat er dort aber auch ein Badezimmer und eine Kochecke ist es eine eigene Wohnung.
Hallo Mieter,
ich weiss nun wirklich nicht, ob der junge Mann ein eigenes Bad und eine eigene Kueche hat, aber ich gehe mal davon aus. Wie gesagt, ich hab selbst ein Haus und wenn mein Sohn in der Einliegerwohnung bzw im Keller gewohnt hätte (allein ohne Familie als Junggeselle), hätte ich unser Haus nie als ZFH betrachtet. Kommt es nicht darauf an, ob man mtl. eine Miete bekommt? Die ganze Frage ist wirklich nicht uninteressant, da ich ja dadurch eine um 3 Monate verlängerte Zeit hätte, auszuziehen(6 Monate).
Was den Briefkasten betrifft, so hab selbst ich keinen eigenen. Der Vermieter hat ein Zettelchen mit meinem Namen an seinen gemacht, und wenn ich mal Post bekomme (die geht eigentlich sowieso nur an meine Heimatadresse) dann legt er sie mir vor meine Tür.
ZitatDie ganze Frage ist wirklich nicht uninteressant, da ich ja dadurch eine um 3 Monate verlängerte Zeit hätte, auszuziehen(6 Monate).
Nein hättest du nicht, denn nur für die grundlose Kündigung (lt. Sonderkündigungsrecht) verlängert sich die Kündigungsfrist. Beruft der Vermieter sich nicht auf das Sonderkündigungsrecht, sondern kündigt wegen Eigenbedarf, gilt die normale Frist.
Wenn es sich rein äusserlich nicht feststellen lässt, ob es sich um ein Einfamilienhaus handelt, kann man beim Grundbuchamt nachfragen. Da stehts.
Ja, stimmt. Ich kann mich ja darauf garnicht berufen, wenn er mir die Kuendigung wegen Eigenbedarf geschickt hat......![]()
Mal eine ganz andere Frage, da ich mich ja schon seelisch und moralisch auf den Auszug eingestellt habe. Gibt es einen Art Katalog bzw Liste wieviel Geld der Vermieter fuer gewisse Schaeden von der Kaution abziehen darf? Ich hab naemlich zuletzt mit einer Zigarette ein kleines Brandloch (2-3 mm) im Linoleumboden verursacht, hab mir auch Reparaturstifte gekauft, aber man sieht es halt doch noch,zumindest ich. Also es ist nicht perfekt geworden. Ich wuerde das sowieso nicht versuchen zu verheimlichen...
charly10:
"Ich kann mich ja darauf garnicht berufen, wenn er mir die Kuendigung wegen Eigenbedarf geschickt hat......
"
- Du musst ihn aber trotzdem nicht auf diese Sonderregelung hinweisen...
"Gibt es einen Art Katalog bzw Liste wieviel Geld der Vermieter fuer gewisse Schaeden von der Kaution abziehen darf?"
- Nein. Dafür gibt es Gutachter, die ein Schweinegeld "verdienen". Oder Rechnungen und Abzüge davon um den Zeitwert zu ermitteln.
"Ich hab naemlich zuletzt mit einer Zigarette ein kleines Brandloch (2-3 mm) im Linoleumboden verursacht,"
Meine Exmieterin hatte kein Problem damit, wenn Ihr oder ihren jeweiligen Besuchern beim Lustbaden die Zigarette(n) 'runterfielen...
Meine Exmieterin hatte kein Problem damit, wenn Ihr oder ihren jeweiligen Besuchern beim Lustbaden die Zigarette(n) 'runterfielen...
-Hmmm.... woher weisst du denn das? ![]()
Nein. Dafür gibt es Gutachter, die ein Schweinegeld "verdienen". Oder Rechnungen und Abzüge davon um den Zeitwert zu ermitteln.
-Also koennte mein Vermieter abziehen was er so fuer richtig haelt, und die Frage ist dann, ob ich dagegen vorgehe oder es akzeptiere. Das ist bloed, da koennte es eigentlich Richtwerte geben. Ich hab schon 15 Euro fuer die Stifte ausgegeben. Es ist jetzt anstatt ein Loechlein mit schwarzem Rand ein "Farbkleks" fast in derselben Farbe wie der Boden.
ZitatDas ist bloed, da koennte es eigentlich Richtwerte geben.
Gibt es doch, wie Berny schon geschrieben hat, wenn man das Alter des Bodens und dessen Wert kennt. Echter Linoleumboden ist sauteuer und besitzt eine lange Lebensdauer (wenn man keine Zigaretten darauf ausdrückt).
Also, ich hab zufällig was ganz interessantes gelesen. Hab mich wohl mit Linoleum getäuscht und es ist PVC?!
"Zigaretten, Kratzer, Löcher Da Linoleum zigarettenglutbeständig ist, wird es auch gern in Bars oder Restaurants eingesetzt. Sollte eine Zigarette auf den Boden fallen, so macht das nicht viel aus. Anders als bei Kunststoff-Belägen entsteht kein Loch, sondern maximal ein brauner Fleck - egal wie lange die Zigarette auf dem Boden glimmt. Dieser Fleck kann mit einem groben Reinigungspad abgeschliffen werden. Nach der Grundreinigung und anschließender Einpflege, bzw. Behandlung mit Sprühlack bei PUR-Bodenbelägen, sollte der Boden dann wieder aus wie neu aussehen.
Sind im Linoleum durch mechanische Einwirkung doch kleine Löcher oder Kratzer entstanden, können diese repariert werden. Bei Linoleum mit LPX reichen zum Beispiel Sekundenkleber, Linoleummehl und etwas Geschick aus, und die Reparaturstelle ist kaum noch sichtbar. Für DLW Linoleum mit PUR bietet das UnternehmenHeinrich König & Co. KG, Niederdorfelden, ein spezielles Reparaturset an."
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