Beiträge von charly10

    Also, ich hab zufällig was ganz interessantes gelesen. Hab mich wohl mit Linoleum getäuscht und es ist PVC?!

    "Zigaretten, Kratzer, Löcher Da Linoleum zigarettenglutbeständig ist, wird es auch gern in Bars oder Restaurants eingesetzt. Sollte eine Zigarette auf den Boden fallen, so macht das nicht viel aus. Anders als bei Kunststoff-Belägen entsteht kein Loch, sondern maximal ein brauner Fleck - egal wie lange die Zigarette auf dem Boden glimmt. Dieser Fleck kann mit einem groben Reinigungspad abgeschliffen werden. Nach der Grundreinigung und anschließender Einpflege, bzw. Behandlung mit Sprühlack bei PUR-Bodenbelägen, sollte der Boden dann wieder aus wie neu aussehen.
    Sind im Linoleum durch mechanische Einwirkung doch kleine Löcher oder Kratzer entstanden, können diese repariert werden. Bei Linoleum mit LPX reichen zum Beispiel Sekundenkleber, Linoleummehl und etwas Geschick aus, und die Reparaturstelle ist kaum noch sichtbar. Für DLW Linoleum mit PUR bietet das UnternehmenHeinrich König & Co. KG, Niederdorfelden, ein spezielles Reparaturset an."

    Meine Exmieterin hatte kein Problem damit, wenn Ihr oder ihren jeweiligen Besuchern beim Lustbaden die Zigarette(n) 'runterfielen...
    -Hmmm.... woher weisst du denn das? :D

    Nein. Dafür gibt es Gutachter, die ein Schweinegeld "verdienen". Oder Rechnungen und Abzüge davon um den Zeitwert zu ermitteln.
    -Also koennte mein Vermieter abziehen was er so fuer richtig haelt, und die Frage ist dann, ob ich dagegen vorgehe oder es akzeptiere. Das ist bloed, da koennte es eigentlich Richtwerte geben. Ich hab schon 15 Euro fuer die Stifte ausgegeben. Es ist jetzt anstatt ein Loechlein mit schwarzem Rand ein "Farbkleks" fast in derselben Farbe wie der Boden.

    Ja, stimmt. Ich kann mich ja darauf garnicht berufen, wenn er mir die Kuendigung wegen Eigenbedarf geschickt hat......:confused:
    Mal eine ganz andere Frage, da ich mich ja schon seelisch und moralisch auf den Auszug eingestellt habe. Gibt es einen Art Katalog bzw Liste wieviel Geld der Vermieter fuer gewisse Schaeden von der Kaution abziehen darf? Ich hab naemlich zuletzt mit einer Zigarette ein kleines Brandloch (2-3 mm) im Linoleumboden verursacht, hab mir auch Reparaturstifte gekauft, aber man sieht es halt doch noch,zumindest ich. Also es ist nicht perfekt geworden. Ich wuerde das sowieso nicht versuchen zu verheimlichen...

    Zitat:
    "Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
    - Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?

    Und noch wichtiger als die Anzahl der Klingeln, ist die Frage ob der Sohn eine eigenständige Wohnung bewohnt.
    Hat er z.B. nur ein Zimmer im Keller, gilt es nicht als eigene Wohnung. Hat er dort aber auch ein Badezimmer und eine Kochecke ist es eine eigene Wohnung.

    Hallo Mieter,

    ich weiss nun wirklich nicht, ob der junge Mann ein eigenes Bad und eine eigene Kueche hat, aber ich gehe mal davon aus. Wie gesagt, ich hab selbst ein Haus und wenn mein Sohn in der Einliegerwohnung bzw im Keller gewohnt hätte (allein ohne Familie als Junggeselle), hätte ich unser Haus nie als ZFH betrachtet. Kommt es nicht darauf an, ob man mtl. eine Miete bekommt? Die ganze Frage ist wirklich nicht uninteressant, da ich ja dadurch eine um 3 Monate verlängerte Zeit hätte, auszuziehen(6 Monate).
    Was den Briefkasten betrifft, so hab selbst ich keinen eigenen. Der Vermieter hat ein Zettelchen mit meinem Namen an seinen gemacht, und wenn ich mal Post bekomme (die geht eigentlich sowieso nur an meine Heimatadresse) dann legt er sie mir vor meine Tür.

    charly10:

    "Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen."
    - Egal, wie veschachtelt das Haus ist: Wv. Briefkästen, wv. Klingeln?

    Es gibt einen Briefkasten und eine Klingel. Mein 'Eingang' ist eine Terrassentür.

    "Zu dem 2.Pkt möchte ich sagen, dass es mir hauptsächlich darum geht, meine Zweifel am Eigenbedarf schriftlich auszudrücken"
    - So würde ich antworten: "Der behauptete "Eigenbedarf" erfüllt nicht die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen."
    Für Dich zum Schlaulesen: [url=http://www.google.de/#bav=on.2,or.&…ung+eigenbedarf]Google[/url] ;)

    Weiss nicht ob ich es schon erwähnt hatte, ich hab mich schon dusselig gegoogled:confused:

    charly10:

    "Es ist ja eigentlich auch ein Einfamilienhaus. Das ist ein bissl komisch hier....."
    - Falsch. Es handelt sich um ein 3er-MFH. Eine WE wird vom VM bewohnt.

    "Gibt es evtl. ein Muster wie man einen Widerspruch formuliert, bzw was der enthalten sollte?"
    - Auch hier die berühmten "W": Wem oder was widerspreche ich, warum, welche Rechtsgrundlagen?

    Also, es ist kein typisches, mehrstöckiges MF Haus und inwieweit man die Einliegerwohnung, in der der Sohn wohnt, als Einliegerwohnung bezeichnen kann, weiss ich nicht. Der Sohn(single, ohne eigene Familie) ist Familienmitglied und wohnt direkt unter seinen Eltern. Meine Wohnung ist neben dem Haus unter den Garagen.

    Zu dem 2.Pkt möchte ich sagen, dass es mir hauptsächlich darum geht, meine Zweifel am Eigenbedarf schriftlich auszudrücken und festzuhalten, zum Beweis, dass ich nicht stillschweigend akzeptiert habe. Zur 'Persönlichen Härte' könnte ich schon was schreiben, ob das aber akzeptiert würde, wäre dann was anderes.

    Deshalb hatte ich ja weiter vorne gefragt ob es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung handelt.


    Es ist ja eigentlich auch ein Einfamilienhaus. Das ist ein bissl komisch hier.....
    Ich hätte aber noch eine Frage: Gibt es evtl. ein Muster wie man einen Widerspruch formuliert, bzw was der enthalten sollte? Ich hatte gestern schon im Internet gesucht, aber nichts brauchbares gefunden.

    Vielleicht weil ich mich schon länger mit Mietrecht befasse? Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB.
    Wahrscheinlich weiss das der Vermieter aber selber gar nicht. Wer sich seine Mietverträge von seinen Mietern geben lässt............

    Vielleicht weil ich mich schon länger mit Mietrecht befasse? Und ja es gibt ein Gesetz dazu: § 573a BGB.
    Wahrscheinlich weiss das der Vermieter aber selber gar nicht. Wer sich seine Mietverträge von seinen Mietern geben lässt............


    Das stimmt, ich hab fundiertes Wissen, aber der hat gar keines. Das ist mir schon öfter aufgefallen. Und ich hab an mir selbst wieder festgestellt, dass ich zu gutgläubig bin. 'Attention to detail' .....das übergeht man zu schnell, wenn man denkt, das Gegenüber ist 'anständig' . Es wird einem auch peinlich, wenn man dann mehr Klarheit verlangt... mann wie doof kann man sein....Sind die auch bestimmt, ganz anständige brave Bürger... was mir aber aufgefallen ist, dass solche anständige Bürger von einem Ladendiebstahl und einem Diebstahl wie in meinem Fall einen Unterschied machen. Die denken, Leute auf diese Art zu bestehlen ist rechtmässig und Ladendiebstahl ist strafbar'!!! Für mich gibt es diesen Unterschied nicht...Ich bin wirklich enttäuscht, aber auch froh, dass ich hier was lernen kann... auch wenn ich, denke ich, generell zu viel schreibe. Vielen lieben Dank für deine Geduld :)

    Das hattest du ja schon geschrieben, aber nicht, dass es sich um eine Einliegerwohnung handelt, die an einem Einfamilienhaus liegt, dass der Vermieter selber bewohnt. In diesem Spezialfall hat der Vermieter sowieso ein Sonderkündigungsrecht, d.h. er kann jederzeit absolut grundlos kündigen, wobei sich nur die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert. Ein Protest gegen die Eigenbedarfskündigung wäre damit allenfalls ein kleiner Zeitgewinn.


    Siehst du, woher sollte ich so etwas wissen und woher weißt du das? Gibt es da ein Gesetz? Ich 'will' ja ausziehen, weil sowas kein Zustand ist, aber die Gier und Willkür will ich nicht so akzeptieren, und deshalb muss oder will ich wissen wovon ich rede, wenn ich rede. Ich bin kein aufbrausender Mensch, aber ich will auch nicht dastehen, als wenn ich keine Ahnung von nichts habe. Ich habe meine Position in den letzten zwei Monaten tapfer verteidigt, aber jetzt geht es ans Eingemachte....

    Im Mietrecht zahlt der, der verliert.


    Wird sie aber, wenn es tatsächlich zu einem Prozess deshalb kommen sollte. Die Einsicht in Betriebskostenunterlagen darf nicht verweigert werden und im Zweifel (den es hier nicht gibt) stellt sich in D fast jeder Richter auf die Seite der Mieter.


    Ok, das ist dann nicht ganz so viel an Rückzahlung, aber ein paar 100€ wahrscheinlich schon.


    Das muss sie auch nicht.

    Es handelt sich hier aber nicht um ein Einfamilienhaus (in dem der Vermieter wohnt) mit Einliegerwohnung oder doch?

    Doch, es ist eine Einliegerwohnung. Ich wohne unter den Garagen, was ich bei meinem Einzug gar nicht wusste bzw realisierte. Da wird auch mal Sonntags am Morgen drin gearbeitet und auf meinem Kopf gehämmert, aber ich wage mich gar nicht zu reklamieren, sonst wird es noch schlimmer. Er hat mir ja auch gedroht, dass ich es dann nicht mehr aushalte.....Vielleicht ist der ganze Text doch nicht so unsinnig gewesen von mir....(Ich meinte von 250 auf 200 Euro...)

    Die 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe. Es war ja eigentlich eine BKVZ Pauschale vereinbart und ich hätte es auch so gelassen, wenn er nicht so gierig wäre und mir eine Waschmaschine und einen Trockner absprechen wollte. Das wären 20 bis 30 E weniger die er 'bar' gehabt hätte!!! Nur weil er so ein Theater macht, hab ich mich entschlossen, den geschlossenen Vertrag mit der angegebenen BKVZ auch wörtlich zu nehmen. Wenn der wegen 20 E monatlich weniger 'bar' mir zumutet umzuziehen, mute ich ihm eine ordentliche Abrechnung zu!!!! Nur wie!!!!

    Und nicht nur die BKVZ sondern auch Widerspruch gegen die Kündigung. Die Tochter hätte schon vor 2 Monaten, als er mir das zum ersten Mal so gesagt hat, bei ihren Eltern einziehen können, und das ist sie nicht. Das Haus ist ziemlich gross und ich glaube nicht, dass da kein Zimmer frei ist wenn die Not gross ist. Deshalb hab ich den 'Roman' geschrieben, der alles, vielleicht zu genau, erklärt.

    Ich empfinde Charly's Position garnicht mal so schlecht (muss aber dabei sagen, dass ich mir den Eröffnungsroman (auch) nur lückenhaft angetan habe).
    Den Eigenbedarf des VM halte ich für vorgeschoben, denn die Tochter hat schon längst einen "Neuen" - oder kann schnell irgendwo unterkommen.
    Hinter der recht geringen Grundmiete und der überhöhten BK-Vz scheint ein simpler Gedanke des braven steuerzahlenden VM zu stecken: Nur die Nettomiete in der Anlage V anzugeben. Steuerhinterziehung ist eine Straftat, Herr Hoeness.
    Bei der BK-Vz von mtl. 250€ lohnt es sich sicherlich, die Belege genau zu überprüfen und jährlich eine dicke Rückzahlung zu kassieren. In meinem MFH betrugen die jährlichen BK incl. Heizung 2,63€/m² Wohnfläche.


    Die 200 E BKVZ haben wir ja dann auf 200 umgeschrieben weil ich gesagt habe, dass ich das so nicht unterschreibe. Es war ja eigentlich eine BKVZ Pauschale vereinbart und ich hätte es auch so gelassen, wenn er nicht so gierig wäre und mir eine Waschmaschine und einen Trockner absprechen wollte. Das wären 20 bis 30 E weniger die er 'bar' gehabt hätte!!! Nur weil er so ein Theater macht, hab ich mich entschlossen, den geschlossenen Vertrag mit der angegebenen BKVZ auch wörtlich zu nehmen. Wenn der wegen 20 E monatlich weniger 'bar' mir zumutet umzuziehen, mute ich ihm eine ordentliche Abrechnung zu!!!! Nur wie!!!!

    Du hast nunmal das Recht die Betriebskostenabrechnung einzusehen. Und manchmal muss man eben einen Anwalt bemühen um sein Recht durchzusetzen. Sollte der Vermieter dir die Einsicht in die BKA verweigern, wird er deine Anwaltskosten tragen müssen.
    Was dabei raus kommt? Bei 200 oder 250€ Nebenkosten/Monat bei einer 40m² grossen Wohnung vermutlich eine relativ dicke Rückzahlung für dich.

    Ist das sicher, dass er dann die Anwaltskosten bezahlen muss? Bestimmte Verfahren müssen doch von den Beteiligten selbst getragen werden. Mein Problem ist, ich bin geschieden, und hab seitdem leider feststellen müssen, dass Firmen oder auch Vermieter der Meinung sind, mit der ist leicht Kirchen essen. Die ist bestimmt blöd genug wenn die keinen Mann im Rücken hat!!! Und wenn die merken, dass man nicht so blöd ist wie die gehofft haben, wird es ziemlich hart!!! Ich muss mich ständig gegen so einen Mist wehren und hätte so gerne meine Ruhe. Ich hab schon eine fundierte Ahnung und Wissen, auch weil ich selbst Vermieterin bin, und wie gesagt würde ich aus Anstand schon gar nicht so handeln.

    Das haben Gesetze und Verordnungen so an sich. Persönliche Empfindungen und Ärger, der in deinem Beitrag zu lesen ist, hat mit Mietrecht nämlich nichts zu tun. Hier geht es um Fakten, Fakten, Fakten, wie es Helmut Markwort so schön sagte.

    Also, persönliche Empfindungen und Ärger gibt es in meinem Beitrag kaum , höchstens zu ausführlich beschriebene bzw. aufgeführte Fakten.

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