Vermieter kappt Gasleitung, minderung der Wohnqualität, wer zahlt neuen Herd?

  • Hallo,

    mein Vermieter macht derzeit Renovierungsarbeiten. In meiner Wohnung liegt eine Gasleitung, die nachträglich verlegt wurde, aber wohl nicht nach Vorschrift. Die Leitung verläuft frei durch das Treppenhaus. Das war alles vor meinem Einzug vor zwei Jahren.

    Ich habe die Wohnung wie beschrieben bezogen. Ein Gasherd war bereits in der Wohnung, ist aber ausdrücklich nicht Teil der Wohnung. Wenn dieser mal kaputt gehe, habe ich kein Recht auf Ersatz. Außerdem habe ich einen Gasboiler für Warmwasser und Heizung im Bad.

    So, nun wird bald saniert. Im Zuge dieser Arbeiten will der Vermieter die Gasleitung kappen, da diese durchs Treppenhaus läuft. Anders kann meine Wohnung nicht mit Gas versorgt werden. Also wird meine Heizung im Keller an die Hausheizung angeschlossen und ein Starkstromanschluss in die Küche gelegt.

    Die Umbauarbeiten mindern in meinen Augen die Qualität dieser Wohnung (Miete). Insbesondere der wegfallende Gasherd macht es mir schwer! Noch dazu muss ich nun Ersatz finden und ein Plattenherd kommt auf keinen Fall in meine Küche! Keramikkochfelder kosten wesentlich mehr und ich bin nicht gewillt eine Investition von über 300 Euro zu tätigen für Umbauarbeiten, die ich nicht wünsche!

    Was habe ich für Optionen?

  • Hallo Heisenberg,

    ich bin der Meinung, dass Du Dich gegen Wohnwertverbesserungen nicht erfolgreich wirst verschliessen können. Die Anschaffung eines E-Herd halte ich für zumutbar (ich weiss, dass viele Leute gerne auf Gas kochen).

  • Ich sehe nur leider keine Wohnwertverbesserung?


    Ist Ansichtssache und von niemandem hier zu beurteilen. Dafür gibt es dann in Streitfällen Gutachter, welche gerne für vierstellige Honorare tätig werden...

  • Sie haben die Wohnung in dem Zustand angemietet, obwohl Sie befürchteten, das die Gasleitung nicht den technischen Vorschriften entspricht. Wenn nun durch Umbaumaßnahmen eventuell diese sicherheitstechnische Mangel beseitigt werden sollen, können Sie das unmöglich verhindern.
    Ebensowenig haben Sie Anspruch auf die Nutzung einer Energieart.
    Sie können nur fristgerecht kündigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (10. August 2013 um 08:36)

  • Zitat

    Insbesondere der wegfallende Gasherd macht es mir schwer!

    Wieso Wegfall? Jeder zugelassene Gasinstallationsbetrieb stellt diesen Herd auf Flaschengas um, man sollte sich zuerst erkundigen, bevor man das Gefühl hat, dass die Welt untergeht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!