Zusätzliche Kosten auf Grund von "Müllbeseitigung"

  • Hallo,

    meine Freundin und ich wohnen seit ca. einem Jahr in einem 8-Familienhaus. Nun haben wir und auch alle anderen Mieter vor zwei Tagen einen Brief von der Immobiliengesellschaft bekommen, in dem steht, dass der Dachboden umgangssprachlich vollgemüllt ist und diese Gegenstände aus Sicht des Brandschutzes von den Mietern des Hauses entfernt werden sollen. Falls dies nicht bis Ende des Monats geschieht, wird eine Firma beauftragt, die den Müll beseitigt und die Kosten für diesen Aufwand werden durch die Anzahl der Mieter geteilt.

    Ist dies überhaupt rechtens?


    Vielen Dank,
    Mister_M

  • Ich denke das beantwortet Deine Frage.

    Zitat

    Lässt der Vermieter aus seinem Mietshaus Sperrmüll entsorgen, darf er die Kosten auf seine Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 137/09). Solche Ausgaben zählen auch dann zu den umlegbaren Betriebskosten, wenn der Vermieter den Sperrmüll nicht jedes Jahr, sondern in größeren Zeitabständen entsorgen lässt. Laut Bundesgerichtshof müssen die Mieter die Kosten der Entsorgung sogar bezahlen, wenn der Müll gar nicht aus dem Haus stammt, sondern zum Beispiel von Passanten auf der Fläche des Mietshauses abgestellt worden ist. Nach Ansicht einiger Gerichte ist der Vermieter vor einer Umlage jedoch verpflichtet, zunächst nach dem Müllverursacher zu forschen, um ihn mit den Kosten zu belasten.

    Quelle: Sperrm

  • meine Freundin und ich wohnen seit ca. einem Jahr in einem 8-Familienhaus. Nun haben wir und auch alle anderen Mieter vor zwei Tagen einen Brief von der Immobiliengesellschaft bekommen, in dem steht, dass der Dachboden umgangssprachlich vollgemüllt ist und diese Gegenstände aus Sicht des Brandschutzes von den Mietern des Hauses entfernt werden sollen. Falls dies nicht bis Ende des Monats geschieht, wird eine Firma beauftragt, die den Müll beseitigt und die Kosten für diesen Aufwand werden durch die Anzahl der Mieter geteilt.
    Ist dies überhaupt rechtens?


    Ich würde dem VM schriftlich (wahrheitsgemäss!) mitteilen, dass von mir nichts auf den Dachboden ist und die Kostenübernahme ablehnen.
    Analog haben wir es jetzt hier bzgl. Treppenhausreinigung gemacht.
    Die Dachböden in unseren 8-MFH wurden neulich nach rechtzeitiger Vorankündigung auf Kosten des VM geräumt und abgeschlossen.

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