Besten Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich muss mich allerdings korrigieren: Dass die Holzpaneelen in sein Eigentum übergehen, wurde nicht im Mietvertrag festgehalten, sondern im Übergabebeleg, also in dem Schreiben, in dem auch aufgeführt ist, wie der Zustand der Wohnung ist, die Anzahl der Schlüssel, etc.
In diesem Beleg wird lediglich in einer Zeile erwähnt, dass die Holzpaneelen in seinen Besitz übergehen, mehr nicht, also kein Zusatz, dass er diese bei seinem Auszug zu entfernen hat o.Ä.
Beim Auszug ist auf Verlangen des Vermieters die Wohnung zu beräumen und zwar vollständig.
Das wird er auch machen und zwar so, wie er die Wohnung vorgefunden bzw. übernommen hat.
"Im Mietvertrag hat das Wohnugsunternehmen festgehalten, dass diese Paneelen in den Besitz meines Kumpels übergehen."
- Mehr - im Falle des Auszugs - ist nicht vermerkt?
Nein, mehr ist nicht vermerkt.
Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57). Zu den Ausnahmen siehe weiter unten.
Genau das wird er auch machen.