Beiträge von mister_m

    Besten Dank für die zahlreichen Antworten.

    Ich muss mich allerdings korrigieren: Dass die Holzpaneelen in sein Eigentum übergehen, wurde nicht im Mietvertrag festgehalten, sondern im Übergabebeleg, also in dem Schreiben, in dem auch aufgeführt ist, wie der Zustand der Wohnung ist, die Anzahl der Schlüssel, etc.
    In diesem Beleg wird lediglich in einer Zeile erwähnt, dass die Holzpaneelen in seinen Besitz übergehen, mehr nicht, also kein Zusatz, dass er diese bei seinem Auszug zu entfernen hat o.Ä.

    Beim Auszug ist auf Verlangen des Vermieters die Wohnung zu beräumen und zwar vollständig.

    Das wird er auch machen und zwar so, wie er die Wohnung vorgefunden bzw. übernommen hat.

    "Im Mietvertrag hat das Wohnugsunternehmen festgehalten, dass diese Paneelen in den Besitz meines Kumpels übergehen."
    - Mehr - im Falle des Auszugs - ist nicht vermerkt?

    Nein, mehr ist nicht vermerkt.


    Das Mietobjekt ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sich bei Vertragbeginn befand (BGH Urteil v. 23.10.1985, WM 1986,57). Zu den Ausnahmen siehe weiter unten.

    Genau das wird er auch machen.

    Hallo liebe Gemeinde,

    es geht um Folgendes:

    Ein Kumpel von mir zieht Ende diesen Monats aus seiner alten Wohnung aus. Im Schlaf- und Arbeitszimmer befinden sich unter der Decke Holzpaneelen, die nicht er dort angebracht hat, sondern bei seinem Einzug bereits vorhanden waren.

    Im Mietvertrag hat das Wohnugsunternehmen festgehalten, dass diese Paneelen in den Besitz meines Kumpels übergehen.

    Nun kam die Maklerin, hat sich schon mal die Wohnung angesehen und hat meinen Kumpel darauf aufmerksam gemacht, dass er für die Entsorgung der Paneelen zuständig ist und sich darum zu kümmern hat, dass diese bei seinem Auszug nicht mehr vorhanden sind.

    Mein Kumpel hat natürlich nicht schlecht gestaunt über diese Aussage und weiß nicht, was er diesbezüglich tun soll.
    Klar ist er selbst schuld, dass er den Mietvertrag mit diesem Vermerk unterschrieben hat, meine Frage ist allerdings ob sowas überhaupt rechtmäßig ist, da es sich ja um einen Mietvertrag handelt und nicht um eine Art Schenkungs- oder Kaufvertrag handelt.

    Vielen Dank.

    Mister_M.

    Hallo,

    meine Freundin und ich wohnen seit ca. einem Jahr in einem 8-Familienhaus. Nun haben wir und auch alle anderen Mieter vor zwei Tagen einen Brief von der Immobiliengesellschaft bekommen, in dem steht, dass der Dachboden umgangssprachlich vollgemüllt ist und diese Gegenstände aus Sicht des Brandschutzes von den Mietern des Hauses entfernt werden sollen. Falls dies nicht bis Ende des Monats geschieht, wird eine Firma beauftragt, die den Müll beseitigt und die Kosten für diesen Aufwand werden durch die Anzahl der Mieter geteilt.

    Ist dies überhaupt rechtens?


    Vielen Dank,
    Mister_M

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!